Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-17
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
In der Kommission stellte sich bei der Beratung des Anhangs 2 die Frage nach der Nikotinkonzentration und den Volumen der Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten. Wir verlangten deshalb von der Verwaltung einen diesbezüglichen Bericht.
Wie Sie gesehen haben, ist im Anhang 2 Ziffer 3 für die Flüssigkeiten für E-Zigaretten ein Höchstgehalt an Nikotin von 20 Milligramm pro Milliliter vorgesehen. Artikel 9 - er folgt auf Seite 6 der Fahne - begrenzt die maximalen Volumen für Nachfüllmaterial auf 10 Milliliter und für elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen auf 2 Milliliter.
All diese Grenzwerte wurden aus dem europäischen Recht, nämlich aus Artikel 20 Absatz 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2014/40/EU, übernommen, da sie in der Schweiz mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes faktisch schon seit April 2018 gelten. Das Urteil erlaubt, gestützt auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip, den Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten.
Die Begründung des Antragstellers, die wir soeben gehört haben, mit einer Erhöhung der Höchstmenge für nikotinhaltige Flüssigkeiten seien mehr erwachsene Raucherinnen und Raucher von der herkömmlichen Zigarette wegzubringen und man könne ihnen den Wechsel zu weniger schädlichen Produkten erleichtern, tönt - das ist zuzugeben, Herr Banknachbar - auf den ersten Blick gut und verlockend. Wir kennen entsprechende Zeitungsinserate der Firma Juul, die da schreibt: "Laura rauchte 8 Jahre lang und wechselte 2015 zu Juul. Make the switch. Die Alternative für erwachsene Raucher. Kein Verkauf an Minderjährige. Speziell für erwachsene Raucher entwickelt." Dann heisst es unten noch: "Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht." [PAGE 748]
Auf den ersten Blick tönt es also gut und verlockend. Wenn man dann genauer hinschaut, muss man einfach sagen, dass E-Zigaretten nur dann den Rauchstopp erleichtern, wenn der Umstieg auf diese Alternativprodukte vollständig erfolgt, also ohne sogenannten dualen Konsum. Wenn Sie neben den E-Zigaretten immer noch herkömmliche Zigaretten rauchen, dann geschieht eigentlich nichts.
Aber der entscheidende Punkt für die Kommission ist folgender: E-Zigaretten sind auch dafür verantwortlich, dass Jugendliche zu rauchen beginnen. Es handelt sich um ein sogenanntes Türöffner-Phänomen. Bei nichtrauchenden Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten erhöht sich das Risiko, dass sie zu Raucherinnen und Rauchern werden. Der Zusammenhang zwischen dem Konsum von E-Zigaretten und einem künftigen Konsum von herkömmlichen Zigaretten wurde systematisch in mindestens zwanzig Studien festgestellt, die in zahlreichen Ländern durchgeführt wurden. Tatsache ist zudem, dass gerade auch viele Jugendliche zum Produkt E-Zigarette greifen, weil diese Zigaretten eben günstiger, zum Teil deutlich günstiger als herkömmliche Zigaretten sind. Es ist unbestritten, dass beim Tabak eine grosse Preissensitivität besteht. Die Kommission will unter allen Umständen verhindern, dass Jugendliche über Ersatzprodukte in die Tabakabhängigkeit einsteigen. Experten befürchten auch, dass alternative Produkte die langjährige Präventionsarbeit zunichtemachen könnten.
In unserer Kommission gab es keinen Antrag, die Grenzwerte zu erhöhen. Wir beantragen deshalb, am aktuellen Entwurf des Bundesrates keine Änderungen vorzunehmen und den Einzelantrag Wicki abzulehnen. Die Begründung ist klar: Es ist nach Ansicht der Kommission nicht angebracht, eine Schweizer Insel zu schaffen, in der das Inverkehrbringen von Produkten gestattet ist, die in der EU verboten sind. Für uns sind in dieser Frage nicht die Vereinigten Staaten der Massstab. Dort äussert sich übrigens der Direktor der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA, Scott Gottlieb, besorgt über die Entwicklung. Anfang Februar schrieb er auf Twitter, die steigende Popularität von E-Zigaretten unter[NB]Jugendlichen[NB]sei derzeit eines der grössten Probleme der öffentlichen Gesundheit. Er erwähnte sogar den Begriff Epidemie.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Einzelantrag Wicki abzulehnen.