Burgherr Thomas · Nationalrat · 2019-09-18
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-18
Wortprotokoll
Aus Sicht der SVP-Fraktion ist auf die Vorlage nicht einzutreten.
Begründung: Die vorgeschlagene Teilung der Kosten für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht bzw. die Stellenmeldepflicht als solche ist ein Resultat der nicht umgesetzten Masseneinwanderungs-Initiative, welche vom Volk am 9. Februar 2014 angenommen wurde. Ziel der Masseneinwanderungs-Initiative war es nie, Kosten im Zusammenhang mit einer Kontrolle einer Stellenmeldepflicht für den Bund oder die Kantone zu generieren. Vielmehr hätte die Masseneinwanderungs-Initiative gerade einheimische Arbeitnehmer durch eine eigenständige Regulierung der Einwanderung in die Schweiz effizienter geschützt als eine Stellenmeldepflicht.
Im erläuternden Bericht wird ausgeführt, dass die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht weder für den Bund noch für die Kantone absehbar sind, da sie von den effektiven Kontrollkosten der Kantone abhängig sind. Damit wird ein gebundener Ausgabenposten eingeführt, welcher gemäss Seco den Bund zwischen 450[NB]000 und mehr als 2 Millionen Franken jährlich kosten kann. Das ist schon aus finanzpolitischer Sicht zu vermeiden. Zudem stimmen Aufwand und Ertrag nicht überein. Im Durchschnitt werden die Kantone 30[NB]000 Franken vom Bund erhalten.
Eine Teilübernahme der Kosten durch den Bund würde auch bewirken, dass der Bund die Federführung übernimmt. Auch das lehnen wir klar ab. Wir wissen aus Erfahrung, dass dies dazu führen würde, dass die unsinnige Stellenmeldepflicht weiter ausgebaut würde und noch mehr kosten würde. Für uns ist das vorliegende Bürokratiemonster eine reine Alibiübung. Ohne die Einwanderung zu regulieren, werden für die Kantone und den Bund Kosten in unbekannter Höhe generiert.
In diesem Sinne bitte ich Sie, unseren Nichteintretensantrag zu unterstützen!