preparatory:AB 251296
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-18
Wortprotokoll
Dieser Absatz ist im Prinzip bei einem Totalschaden völlig irrelevant. Stellen Sie sich vor - ich habe das in meiner beruflichen Karriere mehrmals erlebt -, [PAGE 761] Sie haben eine Scheune oder ein Haus, das niederbrennt. Es wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet, das heisst, jede Partei - der Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen - beauftragt ihre Experten, und es kommt zu einer abschliessenden Schadenbeurteilung durch die Experten beider Parteien. Die Schadenursache ist klar, es war ein Feuer. Die Schadenhöhe wird nun auf 476 700 Franken festgelegt. Glauben Sie jetzt im Ernst, dass diese Fr. 221.30 der Restprämie noch eine Bedeutung haben? Glauben Sie das im Ernst? Diese 221 Franken werden in der gesamten Schadenbehandlung mit eingerechnet, das kann ich Ihnen sagen. Das ist die Praxis. Wenn dann noch ein Prämienbetrag zurückerstattet werden muss, dann wird das vorher bei der Schadenermittlung entsprechend berücksichtigt. Das ist die Praxis.
Dieser Absatz hat also im Prinzip bei einem Totalschaden überhaupt keine Bedeutung. Ich habe es auch nie erlebt, dass ein Kunde, der mit seiner Entschädigung zufrieden und sogar überrascht war, wie grosszügig man entschädigt hat, noch darauf beharrt hätte, eventuell noch Fr. 221.30 zurückerstattet zu erhalten. Das können Sie vergessen. Darum hat dieser Absatz heute eigentlich keine Bedeutung mehr.
Ich möchte Sie deshalb bitten, diesen Absatz gemäss meinem Antrag zu streichen.