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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-09-18

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Die Lage ist - wenn man sie nach den Beratungen des Nationalrates und nach dem, was hier vorliegt, betrachtet - doch bis zu einem gewissen Grade unklar geblieben. Es ist unklar geblieben, inwieweit der Nationalrat mit seinem obsiegenden Antrag und dem Begriff "Krankenversicherung" auch die Zusatzversicherung gemeint hat. Ich meine, dass das der Fall ist: Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, und damit war ein umfassender Begriff von Krankenversicherung gemeint. Vollkommen klar ist es aber nicht.

Wenn die Zusatzversicherungen mitgemeint sind, dann entspricht das, was der Nationalrat beschlossen hat, eigentlich dem Antrag Zanetti Roberto. Dieser stellt klar, dass das Kündigungsrecht in solchen Fällen nur dem Versicherungsnehmer zusteht. Der praktisch wichtigste Anwendungsfall ist die Taggeldversicherung, weil diese, wie Kollege Zanetti ausgeführt hat, eine existenzielle Bedeutung hat, und zwar für die betroffenen Arbeitnehmer wie auch für die betroffenen Arbeitgeber. Die KMU sind darauf angewiesen, dass die Versicherung in diesen Schadenfällen dann auch greift.

Zum Votum von Kollege Kuprecht - das ist auch der Grund, weshalb ich noch kurz das Wort ergriffen habe -: Die [PAGE 763] Versicherungen kalkulieren. Sie schliessen Verträge nicht auf unbestimmte Zeit ab, sondern müssen diese immer wieder erneuern. Mit der Vertragserneuerung werden dann gegebenenfalls auch die Prämien angepasst. Das ist das alltägliche Leben, und so soll es auch sein. Es gibt in diesen vitalen Bereichen aber aus meiner Sicht keinen Grund, den Schadenfall zum Anlass zu nehmen, in der Krankenversicherung, in der Krankenzusatzversicherung und insbesondere in der Taggeldversicherung ein spezielles, ausserordentliches Kündigungsrecht zu schaffen. Es gilt dann einfach der Vertrag, der zu gegebener Zeit - immer nach der Vertragsdauer - angepasst werden kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag Zanetti Roberto zu folgen. Die ganze Angelegenheit bedarf jedenfalls der Vertiefung, auch in Richtung Nationalrat. Wenn es so ist, dass[NB]die Krankenversicherung in der Terminologie des Antrages - es war ein Einzelantrag, der im Nationalrat obsiegt hat - auch die Zusatzversicherungen inklusive Taggeldversicherungen umfasst, dann wäre der Beschluss des Nationalrates schlussendlich der richtige. Das müsste aber entsprechend interpretiert werden.