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Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-09-18

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Wir schlagen Ihnen vor, im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung gewisse Anpassungen zu vollziehen. Es sind faktisch Anpassungen des Gesetzes an die Praxis. Es gab keine grosse Vernehmlassung, weil es sich um geringfügige Änderungen handelt und darum, wie ich ausgeführt habe, das Gesetz der heutigen Praxis anzupassen. Es geht insbesondere darum - wir werden es dann bei den einzelnen Punkten diskutieren -, dass beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter[NB]während einer Kurzarbeitsphase keine Stellensuche mehr vollziehen und keinen Nachweis mehr erbringen müssen. Das war bislang so in diesem Gesetz und soll korrigiert werden, weil es ein Unsinn ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Kurzarbeitsphase externe Stellen suchen, will doch gerade die Kurzarbeit den Stellenwechsel bzw. die Arbeitslosigkeit verhindern.

Zudem soll der Bund bei der Verlängerung der möglichen Entschädigungsfristen grösseren Spielraum erhalten; auch da gibt es eine Anpassung, die notwendig wird. In der Vergangenheit musste der Bundesrat in Krisensituationen die Verlängerung der Dauer der Kurzarbeit ohne die nötigen gesetzlichen Grundlagen, wie wir sie Ihnen heute vorschlagen, beschliessen. Auch hier erfolgt eine Anpassung an die heute gängige Praxis, die wir in den letzten Jahren diskutiert haben. Diese Änderungen haben in der Kommission keine grossen Auseinandersetzungen erlebt.

Hingegen beschloss die Kommission einstimmig, keine grösseren Veränderungen des Gesetzes vorzunehmen, umso weniger, als keine Vernehmlassung stattgefunden hat, weder bei den Sozialpartnern noch bei den Parteien. Es gab in der Kommission Anträge, die grundsätzlich das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig), das wir beraten, auf den Kopf stellen wollten. Die Kommission hat das abgelehnt und in Aussicht gestellt, dass für solche grösseren Veränderungen das Gesetz einer Totalrevision unterzogen werden müsste. Das bedeutet, dass dann eine grössere Vernehmlassung bei den Parteien und den Wirtschaftsverbänden gemacht würde.

Sie haben auch einen Einzelantrag Glarner gekriegt, den wir beraten. Dieser Antrag Glarner lag in der Kommission natürlich nicht vor, aber die SVP-Delegation, namentlich Herr Aeschi, hat einen gleichlautenden Antrag gestellt. Auch hier hat die Kommission, weil es sich um eine grosse Veränderung handelt, entschieden, diesem Antrag nicht Folge zu leisten.

Summa summarum hat die Kommission die Veränderungen, die eben einen Praxisbezug bedeuten, gutgeheissen. Demzufolge bitte ich Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen. Ich kann hier auch sagen, dass die Mehrheitsentscheide auch von den Sozialpartnern, namentlich von Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden, die in der WAK vertreten sind, gestützt werden.