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AB 251480

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Wir haben etwas hektische Zeiten. Ihre Kommission hat heute Morgen eine Differenzbereinigungssitzung abgehalten, und weil sich die Mehrheitsverhältnisse geändert haben, hat auch der Kommissionssprecher geändert. Der Kommissionspräsident übernimmt die Berichterstattung für dieses Geschäft nun selbst.

Der Nationalrat hatte ja die Vorlage am 12. März 2019 beraten und dabei zusätzlich zu den Anträgen des Bundesrates mit 100 zu 92 Stimmen beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10[NB]000 Franken zu erhöhen. Am 13.[NB]Juni 2019 hat der Ständerat die Vorlage beraten und die Änderung des Nationalrates in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt, der Vorlage jedoch in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 5 Stimmen zugestimmt. Gestern hat sich der Nationalrat mit der Differenz befasst und mit 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen an seinem Beschluss festgehalten. Heute Morgen hat Ihre Kommission das Geschäft erneut beraten und beantragt Ihnen nun mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen.

Die Überlegungen Ihrer Kommission waren im Wesentlichen die: Man möchte natürlich einerseits die Differenz bereinigen. Es war andererseits auch ins Feld geführt worden, dass nach der Abstimmung über die Heiratsstrafe in dieser Woche ein entsprechendes Gefälle besteht und für den Bund, nach Aussage des Bundespräsidenten, für die nächsten vier bis fünf Jahre die entsprechenden Mindereinnahmen zugunsten der Ehepaare und Familien in der Höhe von 1 bis 1,5 Milliarden Franken nicht eintreten. Weiter wurde ins Feld geführt, dass in dieser Situation sich die Kommission einerseits überlegt, ob eine Kommissionsmotion eingereicht werden soll, um für diese Zwischenzeit den Ehepaarabzug zu erhöhen; andererseits - das ist das vorliegende Geschäft - möchte man in diesem Punkt dem Nationalrat entgegenkommen und hier wenigstens die Kinderzulage erhöhen.

Die Kommissionsmehrheit ist sich auch bewusst, dass dies zu zusätzlichen Mindereinnahmen führen kann. Sie ist sich auch bewusst, dass zu dieser Frage keine Vernehmlassung stattgefunden hat. Aber im Lichte der eben genannten politischen Überlegung hat Ihre Kommission sich nun doch mit 8 zu 4 Stimmen entschieden, Ihnen zu empfehlen, dem Nationalrat zu folgen.