Schmid Martin · Ständerat · 2019-09-18
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 30. August 2019 die vom Kanton Thurgau am 16. August 2018 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft. Mit der Standesinitiative verlangt der Kanton Thurgau, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten sei, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert werde. Unsere Kommission beantragt mit 6 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Standesinitiative fordert, die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene dahingehend anzupassen, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten sei, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert werde. Zur Begründung werden Gründe der Steuergerechtigkeit aufgeführt, die auch aus Sicht der Kommission nachvollziehbar sind. Der im Ausland einkaufende Kunde bezahle bis zu einem Freibetrag von 300 Franken pro Person keine Mehrwertsteuer, dies im Gegensatz zu jenem, der in der Schweiz einkaufe. Das führe zu Wettbewerbsnachteilen für den Schweizer Detailhandel. Zudem weisen die Initianten darauf hin, dass sich die Verkehrssituation im Raum Konstanz/Kreuzlingen verschärft habe. Im Kern wird eigentlich eine neue Zollregelung gefordert, welche die Detailhändler nicht mehr benachteiligt.
Der Kommission sind diese Argumente und Themen seit Längerem bekannt. Anlässlich der Beratung einer Standesinitiative St. Gallen und zweier Motionen, einer Motion Hösli und einer Motion Hegglin Peter, diskutierte der Ständerat letztmals am 6. März 2019 über die Problematik des Einkaufstourismus. Der Rat ist damals den Anträgen der Kommission gefolgt und hat die vorgenannten Vorstösse alle abgelehnt. Schon damals wies die Kommission auf den vom Bundesrat in Aussicht gestellten Bericht über mögliche Massnahmen zur Bekämpfung des Einkaufstourismus hin und kündigte an, dass die WAK-SR vor dem Hintergrund dieser Auslegeordnung auch selbst tätig werden würde.
Anlässlich der Vorprüfung der vorliegenden Standesinitiative ist die Kommission auf die Thematik zurückgekommen und hat auch vom Bericht Kenntnis genommen. Jedoch ist die Kommission auch nach einer eingehenden und vertieften Diskussion zum Schluss gelangt, dass jede Anpassung am heutigen System der Mehrwertsteuer-Freigrenze neue Schwierigkeiten mit sich bringt. Sowohl Lösungen, die von [PAGE 780] den Konsumenten einen Negativbeweis verlangen wollen, damit sie von der Freigrenze profitieren können, als auch Lösungen, die eine Beweispflicht für die Konsumenten einführen möchten, sind beim heutigen System in verschiedener Hinsicht untaugliche Ansätze. Sie sind administrativ enorm aufwendig, leicht zu umgehen, und ihre Einhaltung ist eben auch nicht kontrollierbar.
Die Kommission lehnt es auch ab, einen zusätzlichen administrativen Aufwand in Kauf zu nehmen oder die Zollressourcen massiv auszubauen. Das ist nicht die Lösung. Die Kommission sieht jedoch im Einsatz neuer Technologien, die heute im Zollbereich noch nicht zur Verfügung stehen, eine Möglichkeit, zukünftig nochmals auf den Entscheid zurückzukommen. Solange nicht neue technologische Möglichkeiten bei der Zollabwicklung bestehen - wir alle kennen das Dazit-Projekt, das ja bei der Zollverwaltung in Betrieb ist -, macht es aus Sicht der Kommissionsmehrheit keinen Sinn, diese Vorstösse weiterzubearbeiten, auch wenn wir grosses Verständnis für die Problematik haben. Es war in der Kommission klar, dass sie bereit ist, die Thematik wiederaufzunehmen, wenn dannzumal eine technologische Möglichkeit der vereinfachten Abrechnung bestehen sollte, beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des Projektes Dazit.
Ich bitte Sie deshalb, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen und der Standesinitiative Thurgau keine Folge zu geben.