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Minder Thomas · Ständerat · 2019-09-18

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-18

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Thurgau 18.316, "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus", ist bekanntlich keineswegs die erste Standesinitiative [PAGE 781] zum Thema Einkaufstourismus, Wertfreigrenze, Mehrwertsteuer, die wir in den letzten Jahren debattiert haben. 2017 debattierten wir die Motion Hegglin Peter, Sie haben es gehört, im letzten Frühling kam ein weiterer Strauss von Vorstössen hinzu. Leider wurden diese Vorstösse allesamt abgelehnt. Das ist erstaunlich, weil zwei Drittel aller Kantone Grenzkantone sind und somit eigentlich ähnliche Probleme haben wie der Thurgau. Der Thurgau steht ähnlich wie St. Gallen, Schaffhausen, Aargau und die beiden Basel, die allesamt an Deutschland grenzen, besonders unter Druck. Wir könnten diese Standesinitiative in die ruhmlose Serie abgewiesener Vorstösse einreihen. Ich sehe jedoch einige Argumente, neue Gegebenheiten, die für diese Initiative sprechen:

1.[NB]Nicht nur die Schweiz, sondern auch Deutschland bewegt sich. Deutschland wird voraussichtlich bald eine Bagatellgrenze von 50 Euro einführen. Bei Einkäufen unterhalb dieser Bagatellgrenze wird also keine Mehrwertsteuer mehr rückerstattet. Das heisst, dass die Schweiz wiederum kleine und mittelgrosse Einkäufe bis zu diesem Betrag nicht mit der Schweizer Mehrwertsteuer belasten müsste, erst bei Rechnungen ab 50 Euro. Dies wird zu einer wesentlichen administrativen Vereinfachung führen, nicht nur in Deutschland, sondern - wird diese Initiative angenommen - auch in der Schweiz. Die Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Einführung dieser Bagatellgrenze in Deutschland dazu führen wird, dass neu das Umsatzvolumen der Auslandeinkäufe sogar zunehmen könnte. Wer heute nämlich für 40 Euro einkauft, könnte motiviert sein, noch 10 Euro draufzulegen, weil er diese zusätzlichen 10 Euro dank der Rückerstattung wieder retour erhalten wird, sobald er die 50er-Grenze erreicht. Die Einführung der Bagatellgrenze wird einerseits administrativ helfen, Kleineinkäufe durchzuwinken, umgekehrt aber das Grundproblem - mehrwertsteuerfreies Einkaufen - keineswegs entschärfen.

2.[NB]Der Zeitpunkt ist ideal, da zurzeit ohnehin der Digitalisierungsprozess Dazit läuft. Durch die Digitalisierung im Zollverkehr sollen Zollgeschäfte fortan wesentlich erleichtert und automatisiert werden. Ein Stichwort ist die Handy-App Quickzoll, mit der beim Grenzübertritt Waren selbstständig online gemeldet und verzollt werden können. Es ist naheliegend, dass hier die Mehrwertsteuerproblematik angegangen werden könnte und sollte.

3.[NB]Der Bundesrat und die WAK haben die eingangs erwähnten Vorstösse regelmässig deshalb zur Ablehnung empfohlen, weil der Bundesrat an der Ausarbeitung eines Berichtes in Erfüllung des Postulates 17.3360 war. Kürzlich wurde nun dieser Bericht "Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer" verabschiedet. Er skizziert diverse Lösungsansätze gegen den Einkaufstourismus.

Ich war vom Bericht eher enttäuscht, denn der Bundesrat zeigt darin nicht gerade viel Änderungsbereitschaft. Einige Argumente kann man gelten lassen. Ein weiteres Verharren im Status quo, der die Steuergerechtigkeit verletzt, ja geradezu in volkswirtschaftlich unsinniger Weise noch fiskalisch belohnt, ist ein No-go. Serge Gaillard, der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, beziffert - auch das haben wir gehört - den Mehrwertsteuerverlust wegen des Einkaufstourismus auf mehrere Hundert Millionen Schweizerfranken, seit die Nationalbank den Mindestkurs zum Euro aufgegeben hat.

4.[NB]Zuletzt ist noch erwähnenswert - das ist meine "key message" -, dass wir im letzten Herbst die Motion Vonlanthen 18.3540, "Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz", angenommen haben. Unterdessen hat sie auch der Nationalrat angenommen. Somit muss der Bundesrat handeln. Der Bundesrat wird uns also Massnahmen vorschlagen müssen, wie die ausländischen Online-Shops und -Dienstleistungsplattformen, die Lieferungen in die Schweiz und Dienstleistungen in der Schweiz anbieten, der Mehrwertsteuer unterstellt werden können und müssen. Auch dort ist die Motivation dieselbe: Man will die derzeit hohen Mehrwertsteuerausfälle beim Online-Shopping verhindern.

Es ist unklar, weshalb wir dieselbe Problematik beim virtuellen Shopping, beim Online-Shopping im Ausland angehen wollen, nicht aber beim physischen Shopping ennet der Schweizer Grenze. Was die Mehrwertsteuererhebung betrifft, wäre es inkonsequent, Einkäufe mit dem Computer im Ausland - also z. B. in Deutschland oder Frankreich - zu berücksichtigen, nicht aber Einkäufe mit dem Auto. Wir müssen diese Steuerungerechtigkeit im Einkaufstourismus endlich korrigieren.

Ich bitte Sie, dieser Standesinitiative Folge zu geben.