Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-19
Wortprotokoll
Die Situation hat sich bei diesem Projekt ein bisschen verhärtet. Das ist bedauerlich, weil diese Agglomerationsprogramme eigentlich der Inbegriff einer guten Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, den Kantonen und dem Bund sind; einige von Ihnen haben das auch gerühmt.
Es ist tatsächlich die Stärke dieser Agglomerationsprogramme, dass sie bottom-up entwickelt werden. Die Gemeinden entwickeln also mit dem Kanton ein Projekt. Dann gehört aber zu diesen Agglomerationsprogrammen, dass das, was die Gemeinden mit dem Kanton entwickelt haben, nicht einfach durchgewinkt wird, sondern dass es Kriterien gibt, die man anwendet, um die erarbeiteten Programme zu überprüfen. Wenn die Kriterien erfüllt sind, ist das gut, dann wird das Projekt dem Bundesrat und dann auch Ihnen unterbreitet. Wenn aber die Meinung herrscht, dass aufgrund dieser Kriterien, die für alle gleich angewendet werden, noch Optimierungsbedarf oder Verbesserungsbedarf besteht, zum Beispiel mit flankierenden Massnahmen gegen eine weitere Zersiedelung, dann diskutiert man wieder mit dem Kanton und mit den Gemeinden. Das ist das Wesen dieser Agglomerationsprogramme. Es kann vorkommen, dass man bei einem bestimmten Projekt aufgrund der Kriterien, die überall die gleichen sind, zum Schluss kommt, dass noch einmal überprüft werden soll, wie gewisse Optimierungen möglich sind.
Das ist bei diesem Projekt der Fall. Das ist nichts Aussergewöhnliches, es ist auch nicht so, dass man einen Kanton schlechter behandelt als einen anderen, sondern das ist das Natürlichste. Ich glaube, es ist in Ihrem Interesse, dass der Bund bei all diesen Agglomerationsprojekten die gleichen Kriterien anwendet, wenn er diese Programme prüft. Hier besteht offenbar eine unterschiedliche Einschätzung. Der Kanton und die Gemeinden sind der Meinung, sie haben das jetzt so entschieden und das muss jetzt durchgewinkt - in der Kommission hat jemand gesagt: durchgedrückt - werden. Ich bitte Sie hier einfach noch einmal darum, dass wir das, was wir bei allen anwenden, genau gleich auch hier anwenden. Das war der erste Teil meiner Ausführungen, zur Gleichbehandlung.
Der zweite Teil meiner Ausführungen: Die Differenzen sind nicht enorm. Alle - beide Räte und auch der Bundesrat - sind der Meinung, dass das Projekt Oberburg ein integraler Bestandteil des Agglomerationsprogramms Burgdorf ist, dass es dazugehört, dass es eine Gesamtsanierung braucht. Es sind sich auch alle einig, dass man es hier bei der Finanzierung nicht so aufgleisen soll, dass plötzlich Oberburg nicht gebaut werden kann. Jetzt hat Ihre Kommission noch einmal versucht, hier auch dem Nationalrat einen Schritt entgegenzukommen. Wir rühmen uns immer, dass wir in unserem Land eine Kultur des Kompromisses haben. Bei einem Kompromiss braucht es aber zwei, die sich bewegen. Ich denke, Ihre Kommission hat hier einen interessanten und aus unserer Sicht auch guten Schritt gemacht. Sie sagt nämlich, man schreibe ins Gesetz, dass Oberburg ein integraler Bestandteil dieses Agglomerationsprogramms Burgdorf sei. Und sie stellt in Absatz 3 etwas Wichtiges sicher: Wenn die [PAGE 787] Projektierung fertig ist, mit den gemeinsamen Rastern, die man anlegt, wenn man hier die entsprechende Lösung gefunden hat - da ist es halt so, dass ein Kanton nicht einfach selber, alleine entscheiden kann, sondern dass man das gemeinsam mit dem Bund ausarbeitet -, dann soll auch die Finanzierung sichergestellt sein, sodass nicht plötzlich abgewartet werden muss, wenn das Projekt bereit ist.
Die Frage von Herrn Ständerat Français kann ich so beantworten: Wir sind der Meinung, so wie das in Absatz 3 formuliert ist, dass es möglich ist, diese Finanzierung sicherzustellen. Aber ich denke, wenn das in die Einigungskonferenz kommt, könnte man noch eine zusätzliche Formulierung finden, wie Sie das angeregt haben, indem man sagt, man könne auch Geld aus der ersten oder aus der zweiten Generation der Agglomerationsprogramme nehmen. Ich kann Ihnen sagen, wie viel Geld noch vorhanden ist: Aus der ersten Generation sind noch rund 500 Millionen Franken vorhanden, aus der zweiten Generation noch eine Milliarde. Damit kann ich sagen: Also diese Finanzierung ist sichergestellt. Wie gesagt, ich bin auch der Meinung, dass sie mit Absatz 3, wie er heute formuliert ist, sichergestellt ist. Aber ein solcher Zusatz wäre noch ein Entgegenkommen, sodass man wirklich sagen kann: Die Finanzierung ist dann nicht das Problem.
Schauen Sie, es ist wichtig, dass wir einen Schritt vorwärtskommen. Ich schätze es, wenn man sich in einer Kommission bemüht, sich aufeinander zuzubewegen, wenn die Situation ein bisschen verhärtet ist. Das ist auch eine Stärke unserer politischen Arbeit, gerade in der Differenzbereinigung zwischen zwei Räten.
Ich kann mir vorstellen, dass man mit diesem Entgegenkommen - und vielleicht dann noch mit der Klärung in der Einigungskonferenz - am Schluss wirklich sagen kann: Okay, man hat den Kanton Bern und die Agglomeration Burgdorf angehört. Man hat für sie jetzt extra separat noch etwas hineingeschrieben, was sicherstellt, dass dieses Projekt kommen wird und rasch kommen kann. Gleichzeitig hat man gegenüber allen anderen Kantonen und Gemeinden dargelegt: Ihr werdet alle gleich behandelt; wir haben diese Kriterien und wenden sie an. Daran halten sowohl der Bundesrat wie die beiden Räte fest. Damit hätten wir eigentlich viel gewonnen, auch für unsere Art der Zusammenarbeit.
Ich bitte Sie, hier die Kommission zu unterstützen.