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Janiak Claude · Ständerat · 2019-09-19

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-19

Wortprotokoll

Sie kennen die Geschichte: Wir haben letzte Woche nochmals mit 25 zu 15 Stimmen an unserem Entscheid festgehalten - gegen die Aufnahme von Oberburg.

Ich möchte vorweg festhalten, dass es für die Kommission und insbesondere auch für den Bundesrat wichtig ist, dass bei den Agglomerationsprogrammen der Grundsatz der Gleichbehandlung eingehalten wird. Es sollen also alle, die Programme eingereicht haben, gleich behandelt, nach den gleichen Kriterien beurteilt werden, und alle müssen halt auch lernen, damit umzugehen, dass vielleicht nicht alles gerade sofort aufgenommen wird. Der Plan des Berner Regierungsrates vom Mai 2019 sieht in Burgdorf erste Massnahmen ab 2022 und bei der Umfahrung Oberburg ab 2023 vor. Man kann also nicht sagen, dass die Berner in Burgdorf und Oberburg am gleichen Tag starten, also gerade demnächst, sondern zu einem Zeitpunkt, in dem die nächste Generation von Agglomerationsprogrammen ohnehin kommen wird.

Ihre Kommission hat sich aber auf Anregung unseres Kollegen Engler entschieden, Ihnen einen vermittelnden Antrag zu unterbreiten. Wir wollen auf der einen Seite für die Berner eine gewisse Planungssicherheit schaffen, indem wir den Teil Oberburg als integrierten Bestandteil des Agglomerationsprogrammes Burgdorf anerkennen. Es geht also um eine Gesamtsanierung, nicht um zwei Projekte. Mit dieser Anerkennung würden wir die gewünschte Verbindlichkeit schaffen, es liesse sich auch weiterhin an beiden Projekten arbeiten. Auf der anderen Seite muss der Bund jetzt aber die Fäden insofern in der Hand behalten, als er Einfluss auf das Umfahrungsprojekt nehmen kann. Das ist möglich, wenn wir dem Bundesbeitrag zustimmen. Es geht um 75 Millionen Franken.

Der Bund soll die Projektierung inklusive der flankierenden Massnahmen zu den beiden Projekten begleiten und am Ende die relevante Bezugsgrösse für den Bundesbetrag definieren. Die Agglomeration erhielte mit unserem Vermittlungsantrag somit zwei Möglichkeiten:

1.[NB]Falls es doch nicht so schnell ginge, wie die Regierung des Kantons Bern und die Promotoren glauben, könnten sie warten, bis das nächste Agglomerationsprogramm in vier Jahren auf dem Tisch ist; dann würde das in den nächsten Verpflichtungskredit kommen. Ich habe es vorhin gesagt: Der Zeitrahmen, den die Berner Regierung hat, beginnt 2023. Wenn man rechnet, sieht man, das ist in vier Jahren.

2.[NB]Sollte es doch schneller gehen - nehmen wir an, im Jahr zwei des vierjährigen Zyklus sei schon alles bereit und es gäbe noch nicht ausgeschöpfte Mittel aus unseren Verpflichtungen -, dann erhielte die Region die Möglichkeit, eine Umwidmung von Mitteln zu beantragen. Das Geschäft käme dann noch einmal zu uns, und wir könnten über die Programmergänzung befinden.

Dies ist der vermittelnde Antrag Ihrer Kommission. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.