preparatory:AB 251753
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-19
Wortprotokoll
Ja, die IV ist eine enorm wichtige Versicherung innerhalb unseres sozialen Netzes. Sie dient einerseits der Absicherung von Menschen, die sich aufgrund einer Beeinträchtigung nur eingeschränkt oder gar nicht im Arbeitsmarkt etablieren können. Sie dient auch der Befähigung, sie soll also auch dafür sorgen, dass die Potenziale auf dem Arbeitsmarkt auch wirklich entfaltet werden können.
Der Kommissionssprecher hat die entsprechenden Massnahmen erwähnt. Es wurde auch zu Recht schon gesagt, dass gerade in Bezug auf den Arbeitsmarkt ganz viele Akteure gefordert sind. Ich möchte auch allen, die beim Anliegen der Integration, der Inklusion einen Beitrag leisten, herzlich danken. Ich denke in diesem Zusammenhang auch zurück an die Arbeitsmarktkonferenzen. Dort wurde eindrücklich dargestellt, wie vielfältig die Anliegen sind und wie vielfältig eben auch das Engagement der verschiedenen Akteure sein kann. Ich kann die Worte von Kollege Kuprecht nur wiederholen und auch meinerseits unterstreichen, dass dabei die Wirtschaftsakteure, die Arbeitgebenden eine ganz zentrale Funktion haben. Ich möchte allen Beteiligten, die sich hier engagieren, wirklich danken.
Wir sehen positive Resultate im Bereich der Integration, die verhindert, dass jemand aufgrund einer gesundheitlichen Problematik aus dem Arbeitsmarkt fällt. Wir sehen aber auch kleine Fortschritte im Bereich der Reintegration und haben gemerkt, dass es dort bei gewissen Zielgruppen grosse Herausforderungen gibt, vor allem auch aufgrund der Volatilität gewisser Einschränkungen.
Jedenfalls sind beide Aspekte, einerseits die Absicherung und andererseits die Befähigung, sowohl gesellschaftlich wie auch volkswirtschaftlich absolut zentral, und diese beiden Kernfunktionen der IV sollten wir im Auge behalten. Sie waren auch mir persönlich - Sie alle wissen das - immer ein grosses Anliegen. Ich sage schon "waren", weil ich mir angesichts dieser Vorlage bewusstwerde, dass mich die IV von der ersten Session vor 18 Jahren bis zur letzten Session heute immer beschäftigt hat. Aber es "waren" natürlich nicht nur meine Anliegen; es sind meine Anliegen, und sie werden es auch weiterhin bleiben.
Ich habe keine Interessenbindungen mehr offenzulegen, ich habe das Präsidium von Inclusion Handicap im Sommer abgegeben, möchte aber doch auch mit diesem Hut noch sagen, dass der Kommissionssprecher auf einen wichtigen Punkt hingewiesen hat. Er hat gesagt, Lohn ist immer besser als Rente. Ich kann Ihnen einfach bestätigen, dass das auch jene Kräfte, die sich für die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen, immer vor Augen haben. Ziel ist es nicht, eine Rente zu erhalten. Ziel ist es, Selbstbestimmung zu ermöglichen und die Potenziale auszuschöpfen. Das Ziel ist es, die Inklusion voranzutreiben und den Menschen zu ermöglichen, im Alltag Verantwortung für sich selber, aber natürlich auch für das Umfeld zu übernehmen.
Ich möchte Sie bitten, diese Kernaufgaben der IV im Auge zu behalten, gerade auch, weil ich jetzt die finanziellen Überlegungen von Kollege Kuprecht im Ohr habe. Selbstverständlich ist es uns allen ein Anliegen und haben wir alle ein Interesse daran, dass Einnahmen und Ausgaben im Lot sind und dass die Sanierung auf gutem Weg ist. Dennoch - das ist eben auch ganz zentral, denn das ist der Sinn der IV - gilt es, die erwähnten Kerninteressen der IV im Sinne unserer Gesellschaft und Volkswirtschaft im Auge zu behalten.
Ich glaube, die Kommission hat das in den wesentlichen Entscheiden getan, indem sie nämlich die Abbauvorlage, wie wir sie aus dem Nationalrat erhalten haben, auf einen zukunftstauglichen Weg zurückgeführt hat; dies, indem sie insbesondere auf die Kürzung der Kinderrente - es wurde erwähnt - verzichtet. Nachdem jetzt gesagt worden ist, wir dürfen da nicht das Blaue vom Himmel versprechen, muss ich sagen: Darum kann es ja wirklich nicht gehen. Wenn wir die Situation von Familien anschauen, die von diesen Kürzungen betroffen wären, dann kann davon - das Blaue vom Himmel versprechen - nicht die Rede sein. Die Kinderrenten der IV sind für Familien ein ganz zentraler Beitrag, um eben den Erwerbsverlust, den ein Elternteil aufgrund einer Beeinträchtigung erleidet, zumindest teilweise zu kompensieren. Alle, die solche betroffenen Familien kennen, wissen, dass deren Budget häufig enorm strapaziert und eh schon eingeschränkt ist. Diese Familien würden durch einen Leistungsabbau, wie ihn der Nationalrat vorsah, ungerechtfertigterweise noch mehr unter Druck gesetzt. In dem Sinne bin ich sehr froh, dass wir in der Kommission, so glaube ich, weitsichtige und richtige Entscheidungen getroffen haben.
Auch nicht ausser Acht lassen darf man die negativen Effekte solcher Massnahmen auf andere Teile unseres sozialen Netzwerks. Gerade wir im Ständerat mit einem föderalen Blick müssen eben schon sehen, dass die IV-Revisionen der vergangenen Jahre immer wieder auch Sparmassnahmen enthielten, die zwar die Sanierung der IV auf Kurs brachten, zum Teil aber auch Kostenverlagerungen mit sich brachten, zum Beispiel zulasten der EL. Ich glaube, eben auch mit Blick auf dieses Gesamtfeld der Sozialversicherungen machen unsere Entscheidungen in der Kommission in Bezug auf die Korrektur der im Nationalrat beschlossenen Sparmassnahmen absolut Sinn. Es ist also richtig und wichtig, dass sich unsere SGK hier anders entschieden hat.
Die jetzt vorliegenden Gesetzesanpassungen erlauben es in meinen Augen, die IV effektiv weiterzuentwickeln, wie es im Titel der Vorlage heisst, und gewissen Zielgruppen mehr Beachtung zu schenken, verbunden auch mit den nötigen Massnahmen. Ich habe vorhin in Bezug auf die verschiedenen Zielgruppen gesagt, dass es teilweise ganz unterschiedliche Massnahmen braucht. Bei volatileren Beeinträchtigungen braucht es flexiblere und nachhaltige Massnahmen. Was ich ganz wichtig finde - ich sage das, weil wir hier ja speziell auch über Jugendliche und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt reden -: Es ist halt schon verrückt, die Weichen für mehr oder weniger Inklusion werden sehr früh gestellt, schon im Bildungsbereich; da haben wir aufgrund der föderalen Aufgabenteilung natürlich auch andere Ebenen, die wichtig sind, notabene die kantonale Ebene. Aber wenn wir hier vom Arbeitsmarkt und von der Arbeitsmarktfähigkeit reden, dürfen wir einfach nicht vergessen, dass die Weichen eigentlich noch früher gestellt werden.
Mit dem Fokus dieser Vorlage hier wollen wir einer jungen Person die Möglichkeit geben - wir müssen sie lange genug geben, manchmal reicht eine Chance nicht -, sich im Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist für eine junge Person ganz zentral für das künftige Leben, aber aus volkswirtschaftlicher Sicht auch für uns wichtig. Denn wenn dort die Weichen falsch gestellt werden, fallen entsprechend langfristige Kosten an, die kaum mehr oder nur mit sehr viel Aufwand wieder zu korrigieren sind. Darum möchte ich speziell hier im Eintreten noch betonen, wie wichtig die Förderung der beruflichen Eingliederung ist. [PAGE 793]
Ebenfalls würdigen möchte ich die Fortschritte - das sind es zumindest aus Sicht der Kommissionsmehrheit -, die wir bei der Qualität und bei der Transparenz der Gutachten vorschlagen. Wir haben hier ein grosses Bedürfnis; nicht nur, weil die mediale Berichterstattung zu Recht den Fokus auch auf dieses Thema gelegt hat, sondern weil wir seit Jahren sehen, wie wichtig es ist, hier eben Qualität und Transparenz zu haben und diese zu verbessern. Ich bin sehr froh, dass das mit dieser Vorlage gelingen kann.
Vielleicht noch ein letzter Punkt: Problematisch scheint mir der Wechsel beim Rentensystem zu sein; problematisch ist er deshalb, weil er mit grossem bürokratischem, administrativem Aufwand verbunden ist, der mir dann angesichts der Resultate unverhältnismässig erscheint. Aber wir kommen auf diesen Punkt ja noch in der Detailberatung zu sprechen, und darum schliesse ich hier ab.
Ich möchte Sie bitten, wie dies auch die Kommission einstimmig tut, auf die Vorlage einzutreten.