Schmid Odilo · Nationalrat · 2002-09-23
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
In den Artikeln 78 und 79 geht es um die Leistungen des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, um eine partielle Solidarhaftung des Fonds und um eine sehr partielle solidarische Nachschusspflicht. Beim Stilllegungsfonds kennen wir eine derartige Lösung schon seit bald zwanzig Jahren, und sie ist übrigens auf den Vorschlag der Betreiber hin eingeführt worden. Beim Entsorgungsfonds möchten wir nun diese Lösung ebenfalls einführen. Es ist eine Lösung, die rechtlich abgestützt ist. Die Nachschusspflicht ist keine volle Solidarhaftung, denn der Einzelne muss fürs Ganze nur bis zu dem Betrag haften, den er einbezahlt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Umfang seines Beitrages an den Entsorgungsfonds und muss zudem wirtschaftlich tragbar sein. Das ist der Artikel, durch den dann alles möglich sein wird.
Die Basler Chemie kennt eine ähnliche Lösung - und hat noch nie behauptet, Herr Speck, diese richte sich gegen die Grundsätze der Handels- und Gewerbefreiheit. Auch in der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) findet sich eine Solidarhaftung: Inhaber von Deponien müssen auf der Ablagerung von Abfällen im Inland eine Abgabe an einen Fonds entrichten, auch wenn ihre eigenen Ablagerungen in Ordnung sind. Dieser Fonds wird benutzt, um andere Ablagerungen zu sanieren.
In diesem Sinne lade ich Sie mit der Mehrheit der CVP-Fraktion ein, der Minderheit und damit dem Ständerat zu folgen.