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Egger Mike · Nationalrat · 2019-09-19

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-19

Wortprotokoll

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beschloss am 27. Juni 2017, auf dem Weg der parlamentarischen Initiative eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 auszuarbeiten. Die hier vorliegende parlamentarische Initiative Rösti 16.452, "Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung", verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen sind, dass bei den Erneuerungen oder Änderungen von Wasserkraftkonzessionen der Ausgangszustand dem Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung entspricht.

Artikel 58a des Wasserrechtsgesetzes behandelt unter der Marginalie "Konzessionserneuerung" bereits einige Rahmenbedingungen, die bei der Wiederverleihung eines Wassernutzungsrechts zu berücksichtigen sind. Es liegt nahe, ein weiteres in diesem Zusammenhang zu beachtendes Kriterium am selben Ort zu regeln: Mit der Ergänzung von Artikel 58a des Wasserrechtsgesetzes durch einen neuen Absatz 5, in dem der Ausgangszustand definiert wird, kann eine schlanke Regelung erfolgen. Bei neuen Anlagen entspricht der Ausgangszustand nach geltendem Recht dem Ist-Zustand respektive dem Zustand vor Errichtung der Anlage. Nach bisheriger Praxis wurde anlässlich der Konzessionserneuerung hinsichtlich schutzwürdiger Lebensräume als Ausgangszustand derjenige Zustand berechnet, der bestehen würde, wenn die frühere Konzession nie erteilt und die Anlage nie gebaut worden wäre. Rechtlich wurde diese Praxis davon abgeleitet, dass auf eine Konzessionserneuerung kein Rechtsanspruch besteht.

Der aktuelle Ist-Zustand ist gemäss den Befürwortern der Initiative Rösti sowie rund zwei Dritteln der über 99 eingegangenen Vernehmlassungsantworten unbefriedigend. Als Argument für die Vorlage wurde insbesondere angeführt, dass die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung auf Basis des Ist-Zustands bestehe, da die heutige Praxis unbefriedigend sei. Die vorgeschlagene Regelung führe zu Rechts- und Planungssicherheit und sei zweckmässig. Einige Vernehmlassungsteilnehmer sind der Ansicht, dass die geltenden Regelungen die Wasserkraft gegenüber anderen Infrastrukturanlagen benachteiligen. Mit der vorgesehenen Änderung könne dieser Nachteil gegenüber anderen Infrastrukturanlagen aufgehoben werden.

Knapp ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer lehnt die Vorlage hingegen ab. In einigen Stellungnahmen wird argumentiert, die verfassungsrechtlich geforderte Erhaltung schutzwürdiger Lebensräume und Pflanzenarten werde unterlaufen und das Verursacherprinzip verletzt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen stellt die Kommission fest, dass das Anliegen der Initiative, den Ausgangszustand bei einer Konzessionserneuerung eindeutig auf den Ist-Zustand festzulegen, auf die nötige Unterstützung gestossen ist. Die Kommission unterstützt deshalb mehrheitlich den ursprünglichen Entwurf der Kommission, weil damit, wie bereits erwähnt, Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Dies ist insbesondere deshalb von grosser Bedeutung, weil in den nächsten Jahrzehnten die Konzessionen eines grossen Teils der bestehenden Wasserkraftwerke erneuert werden müssen.

Der Minderheitsantrag Müller-Altermatt, welcher dem Entwurf des Bundesrates folgen will, der Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft beinhaltet und damit die Auswirkungen der Wasserkraftnutzung reduzieren soll, wird von der Kommission abgelehnt. Die Kommission entschied sich nach einem Rückkommensantrag wie folgt: für Festhalten am Entwurf der Kommission 13 Stimmen, für den Antrag Müller-Altermatt 11 Stimmen.

Wir ersuchen Sie, am Entwurf der Kommission festzuhalten.