Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-19
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, die Signalisationsverordnung so anzupassen respektive einen Gesetzentwurf vorzulegen, dass bei der Signalisation von Autobahnanschlüssen die Namen der Anschlüsse sowohl bei Ortschaften als auch gegebenenfalls bei Stadtteilen in zwei Landessprachen aufgeführt werden können. Das soll in zweisprachigen Ortschaften, in denen die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Bevölkerung umfasst, möglich sein.
Der Bundesrat hatte 2017 die Motion zur Ablehnung empfohlen. Er lehnt eine generelle Änderung der Signalisationsverordnung ab, weil der Platz auf den Tafeln knapp ist, weil dies mit wenig praktischem Nutzen verbunden ist und unter Umständen auch etwas verwirren könnte. Es ist ja so, die Beschilderung der Autobahnen dient primär der Information. Gleichzeitig soll sie aber auch eine Symbolkraft haben und Identität für die Bevölkerung vor Ort stiften; da pflichten wir Ihnen bei, das geht über die reine Information hinaus.
Ich habe mich deshalb entschlossen, den bestehenden Handlungsspielraum - wir haben einen gewissen Handlungsspielraum - bei der Signalisationsverordnung zu nutzen. In den Weisungen über die Wegweisung bei Anschlüssen und Namen der Verzweigungen auf dem Nationalstrassennetz - das ist eine Weisung des UVEK - habe ich das Kernanliegen des Motionärs erfüllt, indem die zweisprachige Beschilderung der Autobahnumfahrung Biel jetzt vollzogen wird. Ich habe aufgrund dieses Entscheides zumindest positive Rückmeldungen aus Biel/Bienne erhalten und würde sagen, damit haben wir das Kernanliegen der Motion erfüllt, in grossem Respekt und auch mit Freude an der Mehrsprachigkeit unseres Landes.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen, weil ich, wie gesagt, denke, dass wir da einen wichtigen Schritt gemacht haben.