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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-19

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, Sie haben in der Frühjahrssession dieses Jahres die Verknüpfung des schweizerischen Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU und auch die nötigen Anpassungen im CO2-Gesetz beschlossen. Das heisst, ab 2020 wird der Luftverkehr innerhalb der Schweiz und zwischen der Schweiz und den Ländern des EWR in den Emissionshandel eingebunden. Betroffene Luftfahrzeugbetreiber müssen also ab 2020 sämtliche CO2-Emissionen ihrer Flüge innerhalb des EWR und der Schweiz mit Emissionsrechten abdecken. So viel dazu - daran erinnern Sie sich, da haben Sie ja mitentschieden.

Was Sie mit Ihrem Vorstoss beantragen, ist die Einführung einer Flugticketabgabe. Da sind Sie jetzt von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates etwas überholt worden. Der Ständerat wird die Frage nächste Woche im Rahmen der Debatte zum CO2-Gesetz diskutieren. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt die Einführung einer Flugticketabgabe. Die Kommission hat nicht nur einen Vorschlag für eine Flugticketabgabe gemacht, sondern sieht auch die Aufnahme eines sogenannten Klimafonds ins CO2-Gesetz vor. Sie sollen also sagen, wie ein Teil dieser Einnahmen aus der Flugticketabgabe verwendet werden soll, wobei die Vorstellung eigentlich ziemlich genau in die Richtung geht, die Sie in dieser Motion vorschlagen.

In diesem Sinne bin ich jetzt also der Meinung, es brauche diese Motion nicht mehr. Ihre Motion ist jetzt etwas überholt worden, damit haben Sie wahrscheinlich nicht gerechnet. Aber ich würde Folgendes sagen: Anstatt jetzt wieder eine Motion anzunehmen, lassen Sie den Ständerat nächste Woche seine Entscheide fällen - es liegen interessante Vorschläge seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vor. Dann kommt das Geschäft ja zu Ihnen zurück, und Sie werden im Rahmen der Diskussion des CO2-Gesetzes als Erstrat die Entscheide des Ständerates beraten können. Sie haben so vielleicht und hoffentlich die Möglichkeit, viel rascher ans Ziel zu kommen als jetzt mit der Annahme einer Motion.

In diesem Sinne bleibe ich dabei: Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, aber nicht aus grundsätzlichen Gründen, weil er das Anliegen nicht unterstützen würde, sondern weil er der Meinung ist, dass wir jetzt einen anderen Weg, der schneller ist, einschlagen sollten.