Lexipedia

Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-24

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-24

Wortprotokoll

Ich nehme gerne zu dieser Frage Stellung. Es kann nicht die Aufgabe des Bundesrates sein, eine Managementaufgabe, die dem Verwaltungsrat obliegt, eine Verwaltungsaufgabe zu übernehmen. Damit würde der Bundesrat klar einen Marktlohn festlegen, und das kann nicht die Aufgabe eines Bundesrates sein. Geben Sie diesen Betrieben und den Verwaltungsräten mit gewissen Grenzen die gleichen Kompetenzen, wie sie auch ein Verwaltungsrat in der Privatwirtschaft hat. Das sind Unternehmen mit Umsätzen von Milliarden von Franken, die sich in harten Märkten bewähren müssen. Wir sollten die Leistung dieser Unternehmen nicht an den CEO-Löhnen messen, die der Bundesrat festlegen muss und für die er Marktstudien machen muss usw., sondern wir müssen sie an ihrem Markterfolg messen. Da müssen Sie diesen Verwaltungsräten ganz klar - auch nach Obligationenrecht, wenn es eine Unternehmung nach Aktienrecht ist - die Kompetenzen geben, die genau zu jenen eines Verwaltungsrates gehören. Der Bundesrat muss im Controlling sicherstellen, dass die nötige Sorgfalt angewandt worden ist und die Kriterien eingehalten worden sind.

Es ist an Ihnen zu entscheiden. Aber ich glaube nicht, dass Sie den Bundesrat bei diesen Unternehmen als obersten Lohngeber definieren sollten.