preparatory:AB 252034
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Wir sprechen heute über das Geschäft 17.071, über die Totalrevision des CO2-Gesetzes. Das revidierte Gesetz soll 2020 das geltende Gesetz ablösen. Das ist wichtig, weil die aktuellen Reduktionsziele Ende 2020 auslaufen. Diese Totalrevision soll massgeblich dazu beitragen, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Klimaübereinkommen von Paris erfüllen kann.
Die Beratung des CO2-Gesetzes im Erstrat hat in den letzten Monaten zu heftigen Diskussionen geführt. Unsere Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass das Resultat der UREK-NR im Plenum des Nationalrates nach intensiver Detailberatung in der Gesamtabstimmung abgelehnt wurde. Dies kommt prozedural einem Nichteintretensentscheid gleich. Unsere Kommission startete also sozusagen mit einem weissen Blatt Papier bzw. mit dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates.
Was am 10. Januar 2019 in unserer Kommission begann, fand nach 8 Kommissionssitzungen, 21 Berichten und über 120 Anträgen am 2. September 2019 ein Ende. Die Erarbeitung der heutigen Vorlage erfolgte auf der Grundlage der Eckwerte des Pariser Klimaabkommens. Die Zusammenarbeit in der Kommission war äusserst konstruktiv, denn wir waren uns schnell einig, dass wir uns mindestens an den Zielen der Bundesratsvorlage orientieren sollten. Dennoch haben wir intensiv und heftig diskutiert. Wir können Ihnen heute unsere Arbeit zur Behandlung vorlegen. Gerne möchte ich betonen, dass das vorliegende Geschäft mit dem Ziel des Bundesrates kompatibel ist, bis 2050 auf netto null Emissionen zu gehen. Deshalb war es der Kommission auch wichtig, sämtliche Ziele des Übereinkommens von Paris im Zweckartikel festzuhalten.
Ich erlaube mir an dieser Stelle folgende Klammerbemerkung: Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes werden die klimapolitischen Weichen für die Zukunft gestellt. In der Energiepolitik muss dies noch folgen. Das zweite Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 fehlt bisher, was zur Konsequenz hatte, dass wir bei der aktuellen Beratung den ganzen Bereich Energie nur stiefmütterlich behandeln konnten.
Während der ganzen Kommissionsarbeit hatten wir stets die umstrittenen Punkte im Hinterkopf, die im Nationalrat zum Scheitern der Vorlage geführt haben. Der Nationalrat hat die Totalrevision nach der Detailberatung mit 92 zu 60 Stimmen bei 43 Enthaltungen abgelehnt. Das war ein spezielles Stimmenverhältnis, das Interpretationsspielraum offengelassen hat. Aber eines ist klar: Der Nationalrat hat seine erste Chance verpasst. Im Gegensatz zum Nationalrat hat unsere Kommission eine Kompromisslösung ausgearbeitet, die sie als politisch breit abgestützt versteht.
Bekanntlich hat die Schweiz im Oktober 2017 das Klimaübereinkommen von Paris ratifiziert. Damit hat sie sich verpflichtet, bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Die Ratifizierung wurde vom Parlament am 16. Juni 2017 vorgenommen, wir haben also dieses Reduktionsziel von 50 Prozent bereits beschlossen. Jetzt geht es darum, dass wir dies in der nationalen Gesetzgebung tatsächlich umsetzen, dass wir die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 besiegeln und auch die Massnahmen beschliessen, die nötig sind, damit wir dieses Ziel auch tatsächlich erreichen.
Der Bundesrat hat uns am 1. Dezember 2017 eine Botschaft unterbreitet, die sicherstellt, dass die Schweiz ihren Beitrag, zu dem sie sich verpflichtet hat, auch leisten kann. Das Gesamtziel von 50 Prozent bis 2030 steht auch knapp im Einklang mit der Forderung der Wissenschaft, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten. Wir haben noch einen langen Weg vor uns, denn wir müssen nach 2050 klimaneutral sein. Aber darüber sprechen wir heute nicht.
Wir beginnen bei der Klimadebatte allerdings nicht bei null. Es ist nicht so, dass wir bis jetzt nichts gemacht hätten. Wir haben bereits heute ein griffiges CO2-Gesetz, und wir haben die Instrumente auch weitgehend in unsere Vorlage übernommen. Obwohl unsere Kommission einige bedeutende Änderungen gegenüber dem Bundesrat vorgenommen hat, gibt es bei der aktuellen Vorlage eine grosse Kontinuität. Wir schliessen mit der Vorlage auch an das erste Massnahmenpaket an, das im Rahmen der Energiestrategie beschlossen wurde und seit Anfang 2018 in Kraft ist. Damit ist auch schon gesagt, dass es in der Klimapolitik nicht nur eine Massnahme braucht, sondern verschiedene, und deshalb braucht es dieses Massnahmenpaket respektive den ständerätlichen Massnahmenmix.
Die Kommission war sich einig, dass es nicht nur Massnahmen im Inland oder nur im Ausland braucht, sondern beides - auch das ist nichts Neues.
Bei einem Nichteintreten auf die Vorlage wäre die Totalrevision des CO2-Gesetzes nicht vom Tisch. Man würde dann das heutige CO2-Gesetz weiterführen, aber ohne die Verstärkung der Massnahmen, welche die Kommission vorschlägt, würden wir unseres Erachtens einerseits unsere Verpflichtungen nicht einhalten können, und andererseits würden wir für die Wirtschaft eine Unsicherheit entstehen lassen, also auch für die Investoren, die wissen wollen, wohin die Schweiz geht, was sie macht, wo sie im Jahr 2030 landen will. Es würde viel wertvolle Zeit verlorengehen, und deshalb ist eine zügige Beratung der Totalrevision zu bevorzugen.
Ich komme nun zu den Kosten, weil man im Zusammenhang mit der Klimapolitik immer wieder über die Kosten spricht. Jene, welche diese Vorlage bekämpfen, sprechen natürlich vor allem von der Mehrbelastung für die Haushalte. In der Tat gibt es mit der CO2-Abgabe auf Brennstoffen eine gewisse Mehrbelastung. Allerdings werden die Einnahmen aus der CO2-Abgabe grösstenteils an die Haushalte zurückgegeben. Jene, die wenig fossile Brennstoffe brauchen, profitieren: Sie bekommen mehr zurück, als sie als Abgabe einzahlen. Ausserdem ist die CO2-Abgabe dank dieser Rückverteilung sozialverträglich. Auch für einkommensschwache Haushalte mit Kindern kann es zu einer wirtschaftlichen Verbesserung kommen.
Die andere Frage, die man sich in Bezug auf die Kosten stellen muss, ist, was es kostet, wenn wir nichts tun, wobei ich nicht davon ausgehe, dass Sie nichts tun wollen. Aber es ist schon wichtig, dass wir uns immer wieder darüber im Klaren sind: Je länger wir nichts oder wenig tun, desto teurer wird es, und zwar nicht für die Wirtschaft oder die Bürgerinnen und Bürger alleine, sondern auch für die Kantone, die Gemeinden und schlussendlich auch für den Bund. Es ist etwas, was wir alle wahrnehmen: Die Klimaerwärmung schlägt zunehmend auch auf den Alltag durch, das ist mühsam und kostet so oder so.
Der Klimawandel ist längst bei uns in der Schweiz angekommen. Ich denke dabei an den Hitzesommer, die Waldbrände, die starken Wetterausschläge - die auf der einen Seite zu Wassermangel, auf der anderen Seite zu Überschwemmungen führen -, den Steinschlag, die Murgänge und die Ernteausfälle. Wir erleben das alle, und es ist wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen, dass der Klimawandel auch kostet.
Wenn wir etwas dagegen tun, dann kostet das ebenfalls. Natürlich müssen wir die Gesamtkosten im Auge behalten. Man spricht von den wirtschaftlichen Kosten des Klimawandels für die Schweiz. Da gibt es Zahlen, die besagen, dass der Klimawandel für die Schweiz bis im Jahr 2100 jährliche Kosten von [PAGE 822] 7 Milliarden Franken verursachen wird. Namhafte Ökonomen haben berechnet, dass die Verminderung der Treibhausgase heute weltweit deutlich billiger zu stehen käme, als wenn die Beseitigung späterer Klimaschäden bezahlt werden muss.
In diesem Sinne müssen wir uns über Folgendes im Klaren sein: Wir sind vermutlich die erste Generation, die den Klimawandel im Alltag tatsächlich spürt, und wir sind vielleicht die letzte Generation, die tatsächlich wirksame Massnahmen gegen den Treibhausgasanstieg ergreifen kann. Somit haben wir und der Bundesrat schon eine grosse Verantwortung dafür, was wir gemeinsam politisch entscheiden. Es ist nichts Neues, was ich Ihnen sage, aber es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass die Schweiz als Alpenland besonders exponiert ist: Der bisherige Temperaturanstieg ist hier in der Schweiz mit 2 Grad doppelt so hoch wie im globalen Durchschnitt. Das zeigt auch die besondere Exposition unseres Landes. Unsere Kommission hat nach diesen Erkenntnissen klar gesagt: Nichtstun ist keine Option! Wir sind uns bewusst, dass die Gletscher nicht anfangen würden zu wachsen, selbst wenn wir aus der Schweiz ein Naturreservat machen würden. Deshalb war für uns unmissverständlich klar, dass wir ein CO2-Gesetz wollen, das diesen Namen auch verdient, und dass wir unserem Ruf als Chambre de Réflexion gerecht werden wollen.
Ich will nun näher auf die Vorlage eingehen: Das Gesamtziel ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 50 Prozent bis 2030. Das ist breit abgestützt und nicht wirklich umstritten. Wie bereits erwähnt, haben wir uns hierzu auch international verpflichtet. Weiter auseinander gehen die Meinungen bei den Massnahmen, den Instrumenten, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll. Klar war für die Kommission, dass die Menschen von der Klimapolitik profitieren sollen. Auch unser Werk- und Ausbildungsplatz soll gestärkt werden. Wir sollen etwas davon haben, und deshalb soll auch gesagt werden, dass es auch für unsere Wirtschaft ein Gewinn ist, wenn wir über Massnahmen im Inland sprechen. Natürlich kostet das auch; wir entscheiden also nicht einfach über eine abstrakte Grösse irgendwo, sondern wir möchten, dass von den Inlandmassnahmen klar profitiert wird.
Der Bundesrat hat uns als Minimum eine Inlandreduktion von 30 Prozent bis 2030 vorgeschlagen. Das bedeutet in den Jahren 2021 bis 2030 eine Reduktion um 1 Prozent pro Jahr gegenüber 1990. In der Berechnung wird aufgezeigt, dass die Kommission mit ihren Massnahmen im Inland bis 2030 fast eine Reduktion von 40 Prozent gegenüber 1990 erreichen kann, wenn die geplanten Massnahmen optimal greifen. Dies bedeutet, dass der Anteil des Inlandziels gemäss Mehrheit, mindestens 60 Prozent, leicht zu erreichen sein wird. Eine Minderheit beantragt sogar 80 Prozent.
Das Übereinkommen von Paris verlangt, dass die Staaten ihre Treibhausgasemissionen innerhalb ihrer Landesgrenzen reduzieren. Wenn jeder sagt, er mache schon etwas, aber zuerst solle bitte der andere etwas tun, dann lässt sich dieses Ziel nicht erreichen. Das heisst also: Wenn wir nur im Ausland Massnahmen ergreifen würden, dann wäre das nicht konform mit dem, wozu wir uns mit dem Pariser Abkommen verpflichtet haben. Davon würden die Wirtschaft und die Bevölkerung auch nicht wirklich profitieren, weil die Investitionen abfliessen.
Der Weg einer vollständigen Dekarbonisierung ist für die Schweiz ja auch eine Chance. Als technisch hochentwickeltes und auch exportorientiertes Land ohne substanzielle eigene Interessen in der fossilen Wirtschaft - Sie wissen es alle, wir haben weder Kohleabbau noch Erdölvorkommen - kann die Schweiz ihren Wettbewerbsvorteil im Umweltsektor ausspielen. Das Bundesamt für Statistik hat festgehalten, dass der Umweltsektor in der Schweiz in den Jahren 2008 bis 2016 schneller gewachsen ist als das ganze Bruttoinlandprodukt. Aber eben: Andere Staaten sind hier noch viel schneller und besser und tun mehr. An ihnen können und sollten wir uns messen. Wenn wir im Inland Massnahmen ergreifen, dann müssen wir sicherstellen, dass das auch für unser Portemonnaie etwas bringt. Die Schweiz gibt jährlich über 10 Milliarden Franken für fossile Energie aus. Das heisst, das ist Geld, welches wir an andere Staaten bezahlen und das unsere eigene Handelsbilanz belastet.
Zu den einzelnen Massnahmen werde ich mich sektorweise äussern. Ich beginne mit dem Verkehr, weil er mit rund einem Drittel den grössten Anteil an den Treibhausgasemissionen in der Schweiz hat. Da knüpft die Vorlage an die bekannten und bewährten Instrumente an, d. h. erstens an die Zielwerte für neue Fahrzeuge. Wir haben in diesem Rat beschlossen, dass ab 2020 verschärfte CO2-Zielwerte für neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper gelten. Die entsprechende Bestimmung ist ja bereits im Jahr 2018 in Kraft getreten. Mit der Totalrevision sollen diese CO2-Zielwerte - darunter neu auch die Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge - bis 2024 gelten. Wir haben uns hier immer im Einklang mit der EU bewegt. Bekanntlich hat sie ihre Zielwerte für die Zeit ab 2025 erneut verschärft, und da wollen wir kompatibel sein.
Die zweite Massnahme im Verkehr ist die CO2-Kompensationspflicht für die Importeure von fossilen Treibstoffen. Hier definiert das Gesetz den Anteil an CO2-Emissionen aus dem Verkehr, der dann eben mit Massnahmen neutralisiert werden muss. Das heisst: Die Kompensationen können das Benzin natürlich verteuern, aber hier soll der Anstieg ja auch bei 10 bis 12 Rappen gedeckelt werden, und die Investitionen fliessen in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Ich komme zu den Gebäuden, das ist der zweite wichtige Sektor. Sie sind mit 27 Prozent der zweitgrösste Emittent in unserem Land. Hier sind bereits beträchtliche Fortschritte zu verzeichnen: Pro Quadratmeter Energiebezugsfläche ist der CO2-Ausstoss seit 1990 um 45 Prozent zurückgegangen. Die Kommission war sich einig, dass dies erfreulich ist - aber da kann man noch besser werden! Die Zahl der Ölheizungen geht zwar kontinuierlich zurück, aber immer noch zwei Drittel aller Gebäude in der Schweiz werden mit fossilen Energieträgern geheizt.
Um hier die Emissionen weiter zu senken, soll die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen - sie ist eines der Kernstücke der Schweizer Lenkungsabgabe auf Brennstoffen und auch wirklich eines der Kernstücke der Schweizer Klimapolitik - weitergeführt werden. Wir beantragen Ihnen wie der Bundesrat, den Maximalsatz von heute 120 auf 210 Franken pro Tonne CO2 anzuheben, wenn die Reduktionsziele nicht erreicht werden. Zur Verstärkung der Lenkungswirkung soll auch weiterhin ein Drittel der Einnahmen - das sind maximal 450 Millionen Franken pro Jahr - für das Gebäudeprogramm zweckgebunden werden, neu über den Klimafonds. Davon profitieren nicht nur die Handwerker und das Gewerbe, welche die entsprechenden Massnahmen umsetzen können, sondern am Schluss natürlich auch die Hausbesitzer und die Mieterinnen und Mieter, indem die Heizkosten sinken oder das Wasser nicht mehr mit Öl oder Strom geheizt wird, sondern direkt von der Sonne.
Im Gegensatz zum Bundesrat will die UREK-SR diese Förderung nicht bis 2025 befristen. Die Hauptverantwortung dafür, dass die CO2-Emissionen aus Gebäuden weiter sinken, liegt bei den Kantonen. Sie haben die Federführung, sind aber auch in der Pflicht - das ist unbestritten. Die Kantone haben sich auch selber zum Ziel gesetzt, die Emissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Das CO2-Gesetz verlangt von den Kantonen heute schon eine zielkonforme CO2-Absenkung, d. h., sie müssen dann entsprechende Standards für Neu- und Altbauten festlegen.
Bei Artikel 9 hat die Mehrheit entschieden, dass neu technologieneutrale Emissionsgrenzwerte für die Gebäude definiert werden sollen, welche die CO2-Emissionen in Kilogramm pro Quadratmeter beheizte Fläche begrenzen, wenn ohnehin das Heizsystem ersetzt werden muss. Die daraus resultierenden Einsparungen sind einerseits ergiebig und andererseits nachhaltig, da sie den Gebäudepark fit für die Zukunft machen. Tatsächlich haben die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Gebäude das Potenzial, zum wirkungsvollsten Zusatzhebel des vorliegenden CO2-Gesetzes zu werden.
Die Kommissionsmehrheit stellt sicher, dass die Chance beim Heizungsersatz auch rechtzeitig genutzt werden kann. Gemäss aktueller CO2-Gesetzgebung müssen die Kantone die CO2-Emissionen der Gebäude bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Im unbestrittenen neuen Artikel 8 wird dieses Ziel per 2027 auf 50 Prozent erhöht. Beide [PAGE 823] Ziele würden von den Kantonen deutlich verfehlt, wenn künftig lediglich die Muken 2014 umgesetzt würden. In der Detailberatung kommen wir auf diesen Artikel zurück.
Zur Industrie: Sie ist auf einem guten Weg und hat in den letzten Jahren ihren Treibhausgasausstoss bereits bedeutend reduziert. Das ist bei den Massnahmen in diesem Sektor jetzt auch berücksichtigt worden. Unternehmen, die von der CO2-Abgabe stark betroffen sind, können sich auch weiterhin befreien lassen. Dafür müssen sie eine Verminderungsverpflichtung abschliessen und sich zur Senkung ihrer Emissionen verpflichten. Diese soll anderen Zielvereinbarungen im Energiebereich stärker angenähert werden, so wie der Bund und die Kantone das bereits kennen. Im Unterschied zu heute soll die Befreiung aber nicht bestimmten Wirtschaftssektoren vorbehalten bleiben, sondern eigentlich allen Unternehmen offenstehen, allerdings mit einer Mindestlast. In den Augen Ihrer Kommission soll eine Zielvereinbarung also Unternehmen offenstehen, die eine CO2-Abgabelast von mindestens 10[NB]000 Franken pro Jahr vorweisen. Hierfür können sich Unternehmen zusammenschliessen, damit sie diese Schwelle gemeinsam auch erreichen. Grössere Emittenten nehmen dann wie heute am Emissionshandel teil. Das wollen wir ja dann mit dem EU-System verknüpfen.
Die Landwirtschaft verursacht 13 Prozent der Schweizer Treibhausgasemissionen. Die Hauptquellen sind hier einerseits die Wiederkäuer, die Methan ausstossen, andererseits sind es die Folgen von Düngemitteleinsatz. Die Landwirtschaft ist nicht unmittelbar Gegenstand dieser Vorlage. Im CO2-Gesetz weisen wir aber darauf hin, dass Massnahmen in anderen Erlassen, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, zur Erreichung der Verminderungsziele beitragen sollen. Die Grundlage dafür ist die Klimastrategie des Bundesamtes für Landwirtschaft.
Zu den Verminderungen im Ausland sieht das Übereinkommen von Paris zwei Ansätze vor. Entweder können zwischen Staaten bi- oder plurilaterale Abkommen abgeschlossen werden, oder es gibt den multilateralen Mechanismus, der unter Aufsicht einer Uno-Behörde stehen würde. Leider ist Letzteres im letzten Dezember an der Klimakonferenz in Polen nicht gelungen. Die Behörde schafft konkrete Bestimmungen, um sich auf die Umsetzung zu einigen, also auf einen multilateralen Mechanismus. Das wird frühestens an der nächsten Klimakonferenz Ende dieses Jahres möglich sein. Der Entwurf, der Ihnen vorliegt, ist in Bezug auf diese Auslandkompensationen jetzt so ausgestaltet, dass Auslandmassnahmen auch ohne griffige internationale Regeln durchgeführt werden können, dass aber ein minimaler Qualitätsstandard sichergestellt ist. Wir sollten uns da nicht selber belügen und sagen, wir führten Auslandmassnahmen durch, aber ob es etwas bringe oder nicht, sei uns völlig egal. Wir machen das nicht einfach für die Ästhetik, sondern damit es tatsächlich auch etwas bringt.
Die Stärkung der Anpassungsfähigkeit ist das zweite Ziel des Übereinkommens von Paris. Viele Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fallen in die Kompetenz der Kantone. Während der Beratung war in der Presse viel zu lesen, z.[NB]B., dass man im Kanton Graubünden mehrere Wasserreservoire an verschiedenen Orten erstellt, damit bei Waldbränden auch regional Wasser vorhanden ist, um Brände zu löschen. Die Frage ist nur, was man tun soll, wenn es gleichzeitig mehrere Waldbrände gibt. Der Kanton Tessin überlegt sich, mit wem er in Zukunft Waldbrände löschen wird, ob es tatsächlich weiterhin das Militär sein soll; offenbar ist es sehr teuer, und man hätte lieber eine private Helikopterorganisation, die das tut.
Bei diesen Anpassungen an den Klimawandel, der heute bereits im Alltag seine Auswirkungen zeigt, müssen sich die Kantone in vielen Fällen Überlegungen machen. Wir möchten, dass sie in Zukunft auch besser eingebunden sind und dass der Bund eine Koordination wahrnimmt, um zu verhindern, dass die Kantone alleingelassen werden. Darüber hinaus möchte die Kommission, dass der Bund aus dem Klimafonds auch Anpassungs- und Präventionsmassnahmen finanziert. Der Bund soll die Kantone darin unterstützen, durch den Klimawandel bedingte Schäden präventiv zu vermindern.
Ich komme zur Lenkungsabgabe bei Flugtickets: Die schweizerische Lenkungsabgabe, welche die UREK-SR auf Flugtickets einführen will, soll die wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Die Abgabe liegt zwischen 30 und 120 Franken, wobei die Transit- und Transferpassagiere von der Flugticketabgabe ausgenommen sind. Die Kommission ist überzeugt, dass der Betrag nicht tiefer liegen darf; in diesem Rahmen muss sie sein, damit überhaupt eine Lenkungswirkung erzielt wird. Bei den emissionsintensiveren Langstreckenflügen muss die Abgabe höher angesetzt werden, damit sich Lenkungseffekte einstellen. Innerhalb des genannten Rahmens soll der Bundesrat den Spielraum haben, die Flugticketabgabe in Funktion der Beförderungsklassen und der Reisedistanz zu differenzieren. Dabei müssen die Abgabesätze so festgelegt werden, dass es nicht zu einem Umwegverkehr kommt.
Im Modell, das die Kommission vorschlägt, ist der Abgabesatz der entscheidende Faktor für die Höhe der Einnahmen. Den grössten Anteil der Flugbewegungen haben in der Schweiz die Kurzstreckenflüge mit 80 Prozent, wogegen die Mittelstreckenflüge mit 15 Prozent und die Langstreckenflüge mit 5 Prozent weniger zu Buche schlagen. Die Fluggesellschaften sollen dafür sorgen, dass die Abgabe auf die Passagiere überwälzt wird. Auf langfristige Sicht unterstützt die Kommission einen globalen Ansatz in Sachen CO2-Abgabe im Flugverkehr. 51 Prozent der Flugticketabgabe sollen an die Bürgerinnen und Bürger und an die Wirtschaft zurückverteilt werden. Auch hierauf werde ich bei der Detailberatung noch vertiefter eingehen.
Ich komme zum neuen Klimafonds; er ist neben der Flugticketabgabe eine zweite grosse Änderung aus der Kommissionsarbeit. Die Kommission beantragt hier, einen speziellen Klimafonds einzuführen und diesen mit Mitteln aus verschiedenen Einnahmequellen zu äufnen. Höchstens ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen, bis maximum 450 Millionen Franken pro Jahr, und weniger als die Hälfte des Ertrags aus der Flugticketabgabe, also höchstens 49 Prozent, sollen in den Klimafonds fliessen. Zusätzlich soll der Ertrag aus den Versteigerungen von Emissionsrechten sowie aus Sanktionseinnahmen bei importierten Fahrzeugen den Fonds alimentieren.
Aus dem Klimafonds werden Mittel für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden verwendet. Dazu kommen 60 Millionen Franken aus dem Klimafonds sowie aus den von den Kantonen nicht ausgeschöpften Globalbeiträgen, mit denen der Bund unter anderem Massnahmen für kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für ortsgebundene erneuerbare Energiequellen oder z. B. für den Ersatz fossiler Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien finanziert. Zusätzlich können Kantone, Gemeinden oder deren Plattformen aus dem Klimafonds im Umfang von maximal 25 Millionen Franken pro Jahr darin unterstützt werden, Projekte zur Emissionsreduktion zu realisieren. Die Einnahmen aus der Flugticketabgabe sollen für Klimainnovationen, auch im Flugsektor, eingesetzt werden. Im Weiteren sollen, analog zum heutigen Technologiefonds, der Zugang zu günstigem Risikogeld erleichtert und weltweit skalierbare Klimainnovationen unterstützt werden.
Zum Finanzsektor: Der Kommission zufolge kommt dem Finanzsektor beim Übergang zu einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft eine Schlüsselrolle zu. Allerdings konnte die Ausarbeitung entsprechender Regeln nicht im Rahmen der bisherigen Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen. Eine erste Bestimmung schlägt die Kommission nun jedoch bereits vor. Mit einem neuen Artikel im CO2-Gesetz sollen die Finma und die Schweizerische Nationalbank verpflichtet werden, regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken zu überprüfen. Um weiter gehende Massnahmen zu eruieren, hat die Kommission drei Postulate eingereicht, die wir nach der Gesetzesberatung am Mittwoch behandeln werden.
Mit dem Postulat 19.3966, "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in [PAGE 824] Umsetzung des Übereinkommens von Paris", verfolgt die Kommission das Ziel, die Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung im Sinne des Pariser Abkommens zu bringen. Dabei soll der Bundesrat aufzeigen, auf welchem Weg die Schweiz dieses Ziel erreichen kann. Zudem erwartet die Kommission vom Bundesrat Vorschläge für Massnahmen, die darauf abzielen, dass die Schweizer Unternehmen transparenter über Klimaauswirkungen und Klimarisiken ihrer Tätigkeiten informieren.
Mit dem Kommissionspostulat 19.3951, "Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten", soll der Bundesrat darüber Bericht erstatten, wie nachhaltige Finanzprodukte sowohl bei der Emission wie auch im Handel steuerlich entlastet werden können. So soll hierbei eine Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltige Produkte geprüft werden.
Mit dem Kommissionspostulat 19.3950, "Nachhaltigkeit fördern dank zeitgemässen Anlagerichtlinien", wird der Bundesrat gebeten aufzuzeigen, wie Anlagebestimmungen in der beruflichen Vorsorge angepasst werden können, sodass nachhaltiges Investieren von Pensionskassen nicht länger durch hinderliche Bestimmungen erschwert wird. Konkret soll die bereits implementierte "prudent investor rule" vollumfänglich als Richtwert für die Anlagen der Pensionskassen verwendet werden.
So weit also die Massnahmen im Inland. Dabei war es der Kommission wichtig, dass das Geld, das wir hier investieren, tatsächlich dem Klima, aber auch unseren Unternehmen nützt. Wir möchten einerseits, dass diese mit dabei sind, wenn neue Technologien entwickelt werden, andererseits aber auch, dass unser Gewerbe und letztlich auch unsere Bevölkerung - Mieter und Liegenschaftsbesitzerinnen - profitieren, wenn gebaut oder saniert wird, aber natürlich auch, wenn der CO2-Ausstoss insgesamt zurückgeht.
Sie haben nun einen kleinen - ich betone: einen kleinen! - Einblick in unsere Kommissionsarbeit bekommen. Gerne fasse ich nochmals die zehn wichtigsten Entscheide zusammen:
1.[NB]Im Zweckartikel sind alle Ziele des Übereinkommens von Paris enthalten.
2.[NB]Die UREK-SR sieht das vorliegende Gesetz mit dem Massnahmenmix als Weg zu netto null Emissionen bis 2050.
3.[NB]Das Inlandziel wird mit einem Zielwert definiert.
4.[NB]Die Flugticketabgabe und der Klimafonds sind neue Massnahmen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates: Die Flugticketabgabe beträgt 30 bis 120 Franken pro Flug, Transit- und Transferpassagiere sind ausgenommen, es erfolgt eine Differenzierung nach Beförderungsklasse und Reisedistanz, die Abgabesumme liegt bei etwa 500 Millionen Franken pro Jahr.
5.[NB]Der Technologiefonds und das Gebäudeprogramm werden in den Klimafonds integriert und laufen nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, 2025 aus.
6.[NB]Wer neue Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen errichten oder bestehende Anlagen wesentlich ändern will, sorgt dafür, dass die Treibhausgasemissionen so weit begrenzt werden, als dies möglich und wirtschaftlich tragbar ist - das sehen Sie in Artikel 7a.
7.[NB]Wir sind der Ansicht, dass auch der Finanzsektor einen Beitrag zur Erreichung der Emissionsverminderungsziele leisten muss, dies im Wissen darum, dass nicht alles in dieser Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen kann.
8.[NB]Mit einem neuen Artikel im CO2-Gesetz sollen die Finma und die Schweizerische Nationalbank dazu verpflichtet werden, regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken zu überprüfen.
9.[NB]Wir schaffen für die Kantone mit Artikel 9 Planungssicherheit im Gebäudeprogramm.
10.[NB]Emissionsvorschriften für LKW sind vorgesehen.
Ihre Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat am 2. September dieses Jahres mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem vorliegenden Entwurf zugestimmt. Um es nochmals zu sagen: Für unsere Kommission ist klar, dass Nichtstun definitiv keine Option ist!
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.