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Lohr Christian · Nationalrat · 2019-09-23

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-09-23

Wortprotokoll

Die unbezahlte Arbeit von pflegenden und betreuenden Angehörigen spielt für die Schweizer Gesundheitsversorgung eine sehr grosse Rolle. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ist sich bewusst, dass ohne pflegende und betreuende Angehörige vieles in unserem Land nicht funktionieren würde. Gemäss Bundesamt für Statistik wurden im Jahr 2016 in der Schweiz insgesamt 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen geleistet. Müsste man diese Arbeit bezahlen, so würde sich die Rechnung auf 3,7 Milliarden Franken belaufen.

Mit den demografischen Veränderungen wird die Bedeutung der Angehörigenbetreuung noch weiter zunehmen. Die Arbeiten, die pflegende Angehörige ausführen, sind anspruchsvoll und brauchen eine Vielzahl von Fähigkeiten, so unter anderem ein grosses Mass an gegenseitigem Vertrauen, Empathie und Wertschätzung, aber auch Erfahrungskompetenz. Es ist für unser Land wichtig, dass die entsprechenden Bedingungen geschaffen werden, damit die Angehörigen weiterhin in der Lage sein werden, diese grossen Leistungen zu erbringen.

Heute wird immer noch ein Grossteil der unbezahlten Pflege- und Betreuungsarbeit von Frauen geleistet. In den letzten Jahren ist die Erwerbsquote der Frauen angestiegen, was volkswirtschaftlich und gleichstellungspolitisch gewollt und von grosser Bedeutung ist. Damit stehen aber auch sehr viel mehr betreuende Angehörige im Erwerbsleben als früher. Somit stehen immer mehr Personen vor der Herausforderung, wie sie Erwerbsarbeit auf der einen Seite und Angehörigenpflege auf der anderen Seite vernünftig vereinbaren können. Dieses Vereinbarkeitsproblem muss gelöst werden.

Ansonsten müssten wir zwischen drei unerwünschten Konsequenzen wählen:

1.[NB]dass sich in akuten Betreuungsphasen auch die gesundheitliche Situation von pflegenden Angehörigen verschlechtert, was sich sowohl auf ihre Angehörigenbetreuung als auch auf ihre Erwerbstätigkeit negativ auswirkt;

2.[NB]dass sich pflegende Angehörige gezwungen sehen, ihre Erwerbsarbeit aufzugeben, womit der Fachkräftemangel weiter zunimmt;

3.[NB]dass sich Erwerbstätige nicht mehr als unentgeltliche Arbeitskräfte zur Verfügung stellen und dadurch die Kosten im Gesundheitswesen noch weiter ansteigen.

Die Botschaft des Bundesrates zeigt, dass viele Schweizer Unternehmungen auch aus Eigeninteresse freiwillig bereits vorausgegangen sind und Leistungen für ihre Mitarbeitenden anbieten, die Angehörige betreuen. Einige Unternehmen stossen aber im Alleingang auch an ihre Grenzen, wenn zum Beispiel geschätzte Mitarbeitende wegen der Betreuung eines Kindes, beispielsweise mit Krebs, über viele Wochen ausfallen.

Die Kommission schlägt Ihnen deshalb ein Bündel von vier Massnahmen vor, welche die Vereinbarkeit von Angehörigenbetreuung und Erwerbstätigkeit erhöhen sollen.

1.[NB]Die Neuregelung der kurzzeitigen Arbeitsabwesenheit zur Betreuung von Angehörigen: Hier sieht die Kommission die Möglichkeit einer bezahlten Abwesenheit von maximal drei Tagen pro Ereignis und zehn Tagen pro Jahr vor. Diese Massnahme steht zur Betreuung von Kindern und Erwachsenen zur Verfügung, wobei für die Betreuung von Kindern die Limite von zehn Tagen pro Jahr nicht gilt. Das Ziel dieser Massnahme ist es, dass die Betroffenen diese Tage zur Verfügung haben, um sich in akuten Situationen zu organisieren, zum Beispiel, um eine Anschlusslösung zu finden.

Minderheitsanträge wollen entweder den Kreis der Berechtigten einschränken oder die Dauer der Abwesenheiten anders regeln, das heisst erhöhen oder reduzieren.

2.[NB]Als zweite Massnahme sieht die Vorlage einen Betreuungsurlaub für Eltern schwer beeinträchtigter Kinder von maximal 14 Wochen vor. Die Idee dahinter ist, dass Kinder, die schwer erkrankt sind und beispielsweise ins Spital müssen, ihre Eltern besonders benötigen. Muss eine kleine Unternehmung den Ausfall von Mitarbeitenden über längere Zeit selber bezahlen, so kommt sie rasch wirklich an ihre Grenzen. Hier sieht die Kommission eine Versicherungslösung vor, sodass nicht eine einzelne betroffene Unternehmung über Gebühr belastet wird.

3.[NB]Die Ausrichtung der Hilflosenentschädigung des Intensivpflegezuschlages von Kindern während des Spitalaufenthaltes: Hier geht es darum, Eltern zu entlasten, deren Kinder dauerhaft einen hohen Betreuungsbedarf haben und die im Spital besonders gefordert sind.

4.[NB]Die Erweiterung des Anspruches auf Betreuungsgutschriften der AHV: Hier möchte die Kommission, dass künftig auch Betreuungsgutschriften erhält, wer über lange Zeit einen Konkubinatspartner oder Angehörigen mit einer Hilflosenentschädigung leichten Grades betreut.

Die Kommission hat mit ihren Anträgen massgehalten und ein Gleichgewicht gesucht zwischen den Bedürfnissen von pflegenden Angehörigen einerseits und dem finanzpolitisch Machbaren andererseits. Sie hat sich dabei eng an die Vorschläge des Bundesrates gehalten. Diese Vorschläge haben in der Vernehmlassung mehrheitlich die Zustimmung der Kantone, der politischen Parteien und auch der interessierten Organisationen erhalten. Daneben gibt es auf der einen Seite Kreise, die aus finanziellen Gründen ausschliesslich auf freiwillige Massnahmen der Arbeitgeber setzen möchten, auf der anderen Seite Betroffenenorganisationen, für welche die vorgeschlagenen Massnahmen ungenügend sind und die bemängeln, dass nicht alle Betroffenen in gleichem Masse von dieser Vorlage profitieren.

Bundesrat und Kommission gehen davon aus, dass sie Ihnen ein ausgewogenes Paket vorlegen. Dieses Massnahmenpaket hat jährlich direkte Kosten von etwas mehr als 100 Millionen Franken zur Folge. Wie eingangs erwähnt, soll damit die unentgeltliche Arbeit von pflegenden Angehörigen im Umfang von 3,7 Milliarden Franken mittelfristig gesichert werden.

Die Kommission bittet Sie mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.