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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-09-24

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-24

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Minderheit bei Artikel 6a Absätze 2 und 3. Ich will vorausschicken, dass wir grundsätzlich mit der Einführung einer gesetzlichen Regelung für Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare für Kader bundesnaher Unternehmen einverstanden sind. Auch wir wollen durch die Erhöhung der Transparenz und die Erarbeitung von Grundsätzen für die Festsetzung von Kaderlöhnen und Verwaltungsratshonoraren das gegenseitige Vertrauen von Öffentlichkeit und Unternehmen stärken. Wir wollen jedoch Massnahmen, die nachvollziehbar sind und schliesslich der Sache im Interesse aller Beteiligten dienen.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens der Minderheit, Absatz 2 zu streichen und in Absatz 3 auf die vorgesehenen "Eckwerte" zu verzichten, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Ordnungspolitisch und unternehmungspolitisch kann es nicht Sache des Bundesrates sein, den Unternehmen Vorschriften zu machen. Es ist z. B. zu respektieren, dass die bisherigen Regiebetriebe verselbstständigt wurden und heute unternehmerisch tätig sein müssen. Eckwerte würden einen Eingriff in die Autonomie des Verwaltungsrates oder der analogen Leitungsgremien in den anderen Institutionen bedeuten. Die Symbolik wäre nach unserer Auffassung falsch. Wir befürchten auch eine Überreglementierung.

2. Methodisch gesehen haben wir es mit einer Vielzahl von Unternehmungen und Institutionen zu tun: Institut für geistiges Eigentum, SBB, Suva, SRG, Nationalbank, Swisscom usw. Es ist praktisch unmöglich, ihnen allen mit harten Zahlen gerecht zu werden. Wie sollten die Eckwerte ausgestaltet sein? Das kann niemand sagen; mit Grenzwerten in Franken kommt man sicher nicht weit. Aber auch mit der Idee, ein Verhältnis zwischen Mindest- und Höchstlöhnen festzulegen, würde es Probleme geben. Die Märkte sind für jede Unternehmung anders, sowohl für die Mindest- als auch für die Höchstlöhne, und auch die Funktionen und Anforderungen sind in jeder Unternehmung anders. Eckwerte sind zwangsläufig und in jedem Fall zu starr.

3. Zum Begriff der Eckwerte und zu ihrer Aussagekraft haben wir in der Kommission eine lange Diskussion geführt. Soll es sich um konkrete Beträge handeln, oder sind es Spielregeln und Leistungskomponenten? Man kann Eckwerte moralisch, qualitativ oder eben auch finanziell, d. h. als Zahlen, verstehen. Aber über die Ausgestaltung finanzieller Eckwerte gibt es keine brauchbaren Vorstellungen.

Die Mehrheit der Kommission hat sich dann doch an die vorliegende Fassung geklammert. Wir von der Minderheit wollen aber keinen Erlass mit fixen Eckwerten, die den Handlungsspielraum und die Flexibilität des Bundesrates einschränken. Wir sind der Auffassung, dass der Bundesrat die Grundsätze festlegen und wirksame qualitative Kriterien darin aufnehmen soll. Wir halten dies für die bessere Lösung, denn deren Umsetzung verlangt von den Unternehmen eine Eigenleistung. Nur dann können sie sich mit den Massnahmen wirklich identifizieren. In Verbindung mit der ausgebauten Transparenz erhalten der Bundesrat und die parlamentarischen Organe ein wirksames Aufsichtsinstrument.

Wir wollten von Anfang an in der Kommission auf den nicht definierbaren Begriff der Eckwerte - Eckwerte, die bestimmt sind - verzichten und damit die erforderliche unternehmerische Flexibilität nicht einschränken. Ich bin davon überzeugt, dass es auch heute niemanden geben wird, der diesen Begriff echt definieren kann.

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, Absatz 2 zu streichen und in Absatz 3 auf die Formulierung der Eckwerte zu verzichten, weil die übrigen Bestimmungen weit genug gehen und vollauf genügen.