Graf Maya · Nationalrat · 2019-09-23
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um Urlaub - "Urlaub" ist nicht das richtige Wort - für die Betreuung von wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern während 14 Wochen, und zwar um bezahlte Betreuungszeit.
Die Kommissionsmehrheit beschränkt also den Anspruch von Eltern von schwerkranken oder verunfallten Kindern auf diesen wichtigen Betreuungsurlaub auf 14 Wochen. Erwerbstätige Personen, die aber ihren erwachsenen Angehörigen bei schwerer Krankheit oder Unfall beistehen, haben ebenso einen Bedarf nach einem längeren Betreuungsurlaub, denn tageweise reicht es eben nicht, wenn man ein schwerkrankes Familienmitglied hat.
Daher beantragt Ihnen meine Minderheit hier, den Anspruch auf diesen Betreuungsurlaub von 14 Wochen auf Angehörige schwer beeinträchtigter Familienmitglieder auszudehnen. Es sind eben nicht nur Kinder, die in solchen Situationen betreut werden müssen, sondern das gilt auch, wenn wir ein schwer erkranktes oder verunfalltes Familienmitglied haben. Denken Sie an die Ehefrau, die plötzlich schwer an Krebs erkrankt, oder denken Sie an die eigenen Eltern oder Grosseltern, die in ihren letzten Lebensabschnitt gekommen sind und bei welchen es gilt, sie in diesem Lebensabschnitt zu betreuen oder gar zu pflegen! Hier kann und darf es doch nicht sein, dass wir nur gerade drei oder zehn Tage in einem Jahr beziehen können. Unsere Gesellschaft wird immer älter, und dadurch brauchen wir pflegende, betreuende Angehörige, die eben diese Arbeit auch übernehmen.
Erwerbstätige pflegende Angehörige befinden sich in solchen schwerwiegenden Situationen im Stress - ob es nun ein Kind ist oder ein anderes Familienmitglied, das schwer erkrankt oder verunfallt ist. Wir haben als Gesellschaft und Wirtschaft und auch als Unternehmerin oder Unternehmer ein grosses Interesse daran, die persönliche Begleitung und Betreuung sicherzustellen, damit der Ausfall eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin bezahlt wird, wenn er oder sie mit einer solchen Stresssituation konfrontiert ist.
Die Vorlage - denken Sie immer daran! - trägt den Titel "Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung". Sie trägt es im Titel. Das Wichtigste ist nun, dass man in solchen Ausnahmesituationen, wo es darum geht, die Pflege und Betreuung von Schwerkranken zu übernehmen, die Erwerbsarbeit halten kann. Denken Sie nur an die hohen finanziellen Belastungen und die Gesundheitskosten, wenn ein solches schwerwiegendes Ereignis eintritt. Die Erwerbstätigen müssen also geschützt und unterstützt werden, damit sie die Erwerbsarbeit, die Pflege und die Betreuung unter einen Hut bringen können. Dies ist für die Gesellschaft ein grosser Mehrwert, auch die Unterstützung für pflegende Angehörige von Schwerkranken und eben nicht nur von schwerkranken oder verunfallten Kindern, sondern auch von anderen Familienmitgliedern.
Daher bitte ich Sie sehr, dass Sie hier meiner Minderheit folgen und den Betreuungsurlaub - übrigens wie in unseren Nachbarländern auch - nicht nur auf Kinder, sondern auf andere schwer erkrankte oder verunfallte Familienmitglieder ausdehnen.
Ebenso möchte ich Sie im Namen der grünen Fraktion bitten, die Minderheit II (Schenker Silvia) zu unterstützen. 14 Wochen sind nicht ausreichend. In vielen Fällen braucht es viel mehr. Denken Sie hier zum Beispiel auch an die Situation, wo ein Kind an Krebs erkrankt ist. Da ist der Betreuungsaufwand viel, viel höher als diese 14 Wochen.
Wir beantragen Ihnen hier, die 28 Wochen, wie sie Frau Schenker beantragt, zu unterstützen, wenn wir von einem echten Betreuungsurlaub sprechen möchten.