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Würth Benedikt · Ständerat · 2019-09-23

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-09-23

Wortprotokoll

Sie werden nicht überrascht sein, dass ich nochmals betone, wie wichtig der Minderheitsantrag Fässler Daniel bzw. die Position der Energiedirektorenkonferenz ist. Es wurde ja vorhin in der Eintretensdebatte deutlich, dass im Gebäudebereich sehr viel gemacht wurde, mitunter auch dank den kantonalen Initiativen. Ich glaube, die Energiedirektoren sind nicht Theoretiker, sie stehen in der politischen Praxis, sie führen Vernehmlassungen durch, sie haben Gesetze durch das Parlament gebracht, sie haben Volksabstimmungen durchgeführt - Volksabstimmungen, die einmal erfolgreich waren, aber auch Volksabstimmungen, die nicht erfolgreich waren. Wenn ich auf das Beispiel Bern referenziere, dann ist doch noch anzumerken, dass die Volksabstimmung in Bern zu einem Zeitpunkt stattfand, als Greta schon in den Medien war.

Was will ich damit sagen? Bei all dem, was wir hier tun, dürfen wir nicht vergessen, dass wir einerseits die Bevölkerung mitnehmen müssen und dass andererseits eine erfolgreiche Klimapolitik nur dann greifen kann, wenn wir sie abgestimmt mit allen drei Staatsebenen machen. Die Kantone, das darf ich hier klar und eindeutig sagen, stehen selbstverständlich zum Pariser Abkommen, zum Reduktionsziel. Aber sie sehen auch, was es braucht, um Klimapolitik in der Praxis umzusetzen. Wir erleben hier nun ein Beispiel, bei dem ich sagen muss: Vorschriften erlassen ist das eine, sie umsetzen das andere. Schlussendlich muss es in der Gemeinde greifen, es muss bei den einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern greifen.

Ich erwähne hier nun nochmals den verfassungsrechtlichen Aspekt. Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung ist eigentlich klar: "Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig." Die subsidiäre Bundeskompetenz, die wir hier schaffen, ist per se eigentlich möglich. Sie kann auch sinnvoll sein. Aber sie ist natürlich nicht mehr subsidiär, wenn sie faktisch eine direkte Legiferierung bedeutet - und das tut sie, wenn wir das zeitliche Ziel 2023 hier verankern. Das ist für mich völlig offensichtlich.

Denken Sie daran, wie lange der Gesetzgebungsprozess noch geht! Möglicherweise gibt es ein Referendum, also eine Volksabstimmung. De facto liegt hier ein direkter Eingriff des Bundesgesetzgebers in den Gebäudebereich, also ein Übergriff in eine klar kantonale Zuständigkeit, vor. Ich glaube nicht, dass das letztlich zum Erfolg führen wird, wenn wir dann - und das könnte sehr wahrscheinlich sein - eine Volksabstimmung durchführen müssen.

Zum Schluss: Wir haben letzten Montag einen Stammtisch der Kantone durchgeführt; einige Kolleginnen und Kollegen sind auch dort gewesen. Ich habe damals kurzfristig auch das Programm angepasst. Vertreterinnen und Vertreter der Energiedirektorenkonferenz haben über dieses Problem der Umsetzung gesprochen: Es waren Kollegin Brigit Wyss, Solothurn, Kollege Isaac Reber, Baselland, und Kollege Christoph Brutschin, Basel-Stadt. Unisono haben diese Exponenten der Kantonsregierungen dargelegt, dass mit diesem Antrag der Kommissionsmehrheit die Umsetzung, der Vollzug, nicht gewährleistet werden kann.

Ich denke, in einem föderalen demokratischen Rechtsstaat ist es zentral, dass wir Vorschriften nicht nur erlassen, sondern sie auch korrekt umsetzen. Dafür braucht es entsprechend eine gewisse Zeit.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Fässler Daniel anzunehmen.

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