Tschuppert Karl · Nationalrat · 2002-09-24
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Ich will mit meinem Antrag Artikel 6a Absatz 5, der die Offenlegung der Kaderlöhne zum Gegenstand hat, enger fassen und auf den Kreis der obersten Verantwortlichen begrenzen. Den Antrag der Minderheit in Artikel 6a Absatz 5 möchte ich insofern ergänzen, als nur die Löhne "der obersten geschäftsleitenden Verantwortlichen" öffentlich zugänglich sind. Sie haben heute Morgen eine korrigierte Fassung meines Einzelantrages erhalten.
Warum? Gemäss unserer SPK erklärt Artikel 6a Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 6a Absatz 1 die Löhne des geschäftsleitenden Kaders als öffentlich zugänglich. Der Begriff "geschäftsleitendes Kader" ist in Artikel 6a Absatz 1 ein absolut tauglicher Begriff. Denn in Artikel 6a Absatz 1 geht es um die Formulierung der Grundsätze durch den Bundesrat. Hier ist die Erfassung der ganzen Geschäftsleitung richtig.
Demgegenüber geht der Begriff "geschäftsleitendes Kader" in Artikel 6a Absatz 5, wo es um die Veröffentlichung der Löhne geht, meines Erachtens zu weit. Darunter fallen zu viele Personen. Wir wollen doch keine mehrseitigen Lohnlisten veröffentlichen, die wie Telefonbücher daherkommen. Öffentlich soll das sein, was die obersten Chefinnen und Chefs verdienen - und nicht die ebenfalls zur Geschäftsleitung gehörenden Entwicklungsleiter oder Personalchefs. Geschäftsleitungen können zudem völlig verschieden strukturiert sein. Die SRG z. B. hat Geschäftsleitungen auf verschiedenen Ebenen, zentrale und dezentrale. Wir müssen deshalb den Kreis der zu veröffentlichenden Löhne auf ein vernünftiges Mass begrenzen. Sinnvoll ist eine Anlehnung an die von der SPK beantragte Formulierung in Artikel 15 Absatz 6, wo vom "obersten Kader der Bundesverwaltung" die Rede ist. Darunter verstehe ich z. B. die Staatssekretäre [PAGE 1361] und Staatssekretärinnen, die Generalsekretäre und Generalsekretärinnen, die Amtsdirektoren und Amtsdirektorinnen und gegebenenfalls deren Stellvertreter. Mehr Leute einzuschliessen, glaube ich, bringt nichts, denn wenn wir den Kreis weiter fassen, schaffen wir keinen Überblick, sondern dann sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Lange Namens- und Lohnlisten bringen es vermutlich nicht; sie bringen vor allem keine Transparenz, wo wir sie eigentlich haben wollen.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.