preparatory:AB 252333
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-24
Wortprotokoll
Das Volk hat am 18. Mai 2014 mit der Ablehnung des Gripenfondsgesetzes mit 53,4 Prozent Neinstimmen den Entscheid getroffen, dieses Flugzeug nicht zu beschaffen und den Ersatz eines Teils der Tiger-Flotte nicht vorzunehmen. Die Gründe dafür waren vielfältig. Einer davon war die hauptsächliche Ablehnung in der Westschweiz und dann die unsägliche Diskussion innerhalb der Politik und in der Luftwaffe nahestehenden Kreisen über den vom Bundesrat vorgeschlagenen Typ.
Wie bereits damals immer wieder festgehalten, sind wir heute in der Beschaffungssituation, in der es nicht mehr um einen Teilersatz des Tigers geht, sondern um den ganzen Ersatz der Flugzeugflotte, also um die Neuausrüstung und den Ersatz der 30 F/A-18 und der 26 Tiger-Flugzeuge. Letztere sind schon vierzigjährig und völlig veraltet. Die F/A-18-Flotte wurde mit grossen finanziellen Mitteln bis Ende der 2020er Jahre flugtauglich gemacht. Die Frage, ob die Belastungen der Maschinen effektiv eine Verwendung bis gegen 2030 zulassen werden, ist jedoch bis heute noch offen. Dass es immer mehr Reparaturen braucht, lässt aufhorchen, und es ist zu hoffen, dass während der noch längeren Benutzungszeit keine Unfälle passieren, die trotz sehr guten Unterhalts auf eine technische Überstrapazierung zurückzuführen sein werden.
Mit dem heute vorliegenden Planungsbeschluss wird ein neuer Anlauf zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge gemacht. Inhaltlich geht es bei diesem Planungsbeschluss eigentlich um zwei Fragen: Ist man erstens bereit, für den Kauf von neuen Kampfflugzeugen einen Betrag von 6 Milliarden Franken zu sprechen? Wie hoch soll zweitens der Anteil der Gegengeschäfte beim Kauf der neuen Kampfflugzeuge sein?
Es geht heute also nicht um die Diskussion über die Anzahl der Flugzeuge; diese ergibt sich aufgrund des Stückpreises. Es geht auch nicht um die Diskussion über einen bestimmten Typ. Niemand in diesem Saal wäre wohl in der Lage, qualitative Aussagen, geschweige denn einen Quervergleich über die verschiedenen Angebote zu machen.
Es geht heute einzig und allein um die Frage, ob wir bereit sind, den notwendigen Betrag für die Gesamterneuerung unserer Kampfflugzeugflotte zu genehmigen, damit der Auftrag gemäss Artikel 58 unserer Bundesverfassung, nämlich unseren Luftraum - insbesondere durch den Luftpolizeidienst -, aber auch das Land in besonderen Lagen zu verteidigen, erfüllt werden kann. Der Verteidigungsauftrag ist explizit in der Verfassung verankert. Zur Erfüllung dieses Verfassungsauftrages ist eben auch die Luftwaffe, die den Schutz der Bevölkerung in der dritten Dimension vorzunehmen hat und dabei auch unsere Armee am Boden zu schützen hat, unerlässlich. Ohne Luftwaffe, die diesen Namen auch verdient, wäre das Heer am Boden ungeschützt, und es wäre verantwortungslos, unsere Armee ohne Schutz aus der dritten Dimension in einen Einsatz zu befehligen.
Es ist also unerlässlich und dringend, dass unsere Luftwaffe erneuert wird. Der vorliegende Planungsbeschluss nimmt diesen Auftrag wahr und setzt die finanzielle Grundlage, um dieses notwendige Ziel zu erreichen. Zusammen mit dem Projekt Bodluv grösserer Reichweite, das technologisch koordiniert und über eines der nächsten Rüstungsprogramme beantragt werden wird, erneuern wir diesen wichtigen [PAGE 861] Bereich der Luftwaffe. Sowohl der in diesem Planungsbeschluss beantragte Kredit für den Ersatz der an ihr Lebensende kommenden Kampfflugzeuge als auch später der Kredit für die Mittel der Bodluv grösserer Reichweite sind unerlässlich und notwendig, um den Schutz unserer Bevölkerung auch in Zukunft gewährleisten zu können.
Wir haben heute die Verantwortung für diesen dringend notwendigen Schritt zu übernehmen und dem im Bundesbeschluss beantragten Kredit zuzustimmen. Ich ersuche Sie, auf den Beschluss einzutreten, ihm zuzustimmen und den Minderheitsantrag auf Rückweisung abzulehnen. Die Fakten liegen in verschiedenen Berichten schon seit langer Zeit auf dem Tisch. Die im Rückweisungsantrag dargelegten Forderungen werden keine neuen Erkenntnisse ergeben. In Anbetracht der langen Beschaffungszeit gilt es jetzt zu handeln und das Projekt nicht noch weiter zu verzögern.