Amherd Viola · Bundesrat · 2019-09-24
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-09-24
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes erstattet der Bundesrat regelmässig Bericht über die Zielerreichung der Armee. Eine solche Berichterstattung ist letztmals im Jahre 2008 erfolgt. Seither wurde darauf verzichtet, weil der Bundesrat die eidgenössischen Räte mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee im Sinne von Artikel 149b informiert hat.
Der vorliegende Bericht behandelt den jetzigen Stand der zentralen Themen der WEA, nämlich die Ausbildung, die Ausrüstung und die Alimentierung der Bestände. In Absprache mit den Präsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen wird der nächste Bericht dieser Art im Sommer 2023 nach Abschluss der Umsetzungsarbeiten der WEA geliefert. In der Zwischenzeit werden die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen einmal jährlich mit Zwischenberichten des VBS über den Stand der Umsetzung informiert.
Ich kann Sie heute über den aktuellen Stand wie folgt informieren: Die Umsetzung der WEA hat am 1. Januar 2018 begonnen und dauert bis Ende 2022. Der Bundesrat stellt fest, dass die Umsetzung bisher insgesamt nach Plan verläuft. Seit Anfang 2018 verbessert sich die Bereitschaft der Armee kontinuierlich. Das Schwergewicht liegt hier bei der Schulung und beim Einüben der Mobilmachungsabläufe. Dies geschieht in einem ersten Schritt bei den Formationen mit[NB]Bereitschaftsauflagen, anschliessend bei den übrigen Formationen. Die Kaderausbildung wird mit der WEA laufend verbessert. Die Armee wird mit der Unterstellung von Truppenkörpern, beispielsweise Infanterie- und Rettungsformationen, in die Territorialdivisionen stärker in den Regionen verankert.
Der Grossteil der Formationen mit höherer Bereitschaft hat den nötigen Ausbildungs- und Ausrüstungsstand erreicht. Das ist erfreulich. Bei gewissen Einheiten bestehen aber weiterhin Ausrüstungslücken, die zu grossen Teilen bis zum Ende der Umsetzung der WEA geschlossen sein sollen. Zudem erreicht die Mehrheit der Verbände ihre angestrebten Personalbestände nicht. Dies ist eine grosse Herausforderung, die uns in den kommenden Jahren beschäftigen wird. Die Armee hat im Rahmen des Möglichen bereits Massnahmen ergriffen, welche die Bestände bis zum Ende der Umsetzung der WEA verbessern sollen. Die Alimentierung der Armee ist jedoch ganz grundsätzlich und über den Horizont der WEA-Umsetzung hinaus ein Thema, das den Bundesrat beschäftigt.
Das VBS hat den Auftrag, gemeinsam mit dem WBF bis Ende 2020 innerhalb des aktuellen Dienstpflichtsystems zu prüfen, wie mittel- und langfristig Personal rekrutiert werden soll, um die Bestände von Armee und Zivilschutz zu sichern. Wir benötigen solide Erkenntnisse zu Soll- und Effektiv-Beständen, die während der Umsetzung der WEA schwanken können, um den Handlungsbedarf und allenfalls strukturelle Massnahmen abzuleiten. Erste Erkenntnisse und Lösungsansätze sollen im Frühjahr 2020 vorliegen.[GZ]
Ich bitte Sie, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.