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Rutz Gregor · Nationalrat · 2019-09-24

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-24

Wortprotokoll

Wir beraten hier eine Gesetzesfahne von über 260 Seiten, ein Meisterwerk der Bürokratie - der Kommissionssprecher hat es bereits angesprochen. Aber es geht noch weiter: Es ist ein Gesetz, das zentrale Grundsätze unserer Rechtsordnung über Bord wirft, ohne dass damit ein besserer Datenschutz erreicht werden könnte. Ich sage es Ihnen ehrlich: Wir haben langsam genug davon, jeden Unsinn aus der Europäischen Union unbesehen zu übernehmen! Das ist keine verantwortungsvolle Politik.

Um was geht es hier? Es geht hier um den Schutz der Privatsphäre, um ein Kernstück des liberalen Rechtsstaates. Dieser Schutz der Privatsphäre umfasst einerseits, wie es in Artikel 13 der Verfassung festgehalten ist, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Davon sind natürliche, aber auch juristische Personen erfasst. Wer die Privatsphäre schützen will, muss aber auch die finanziellen Daten schützen, denn wer über die finanziellen Transaktionen Bescheid weiss, kennt das Privatleben einer Person sehr genau. Wenn es eine Schwachstelle im schweizerischen Datenschutz oder in der schweizerischen Rechtsordnung gibt, dann ist es der mangelhafte Schutz der finanziellen Daten. Es ist absolut grotesk, dass ausgerechnet jene Kreise, welche unser Bankkundengeheimnis kaputtgemacht haben und den automatischen Informationsaustausch wollen, sich heute als oberste Datenschützer aufspielen. All jene, welche vergangene Woche dem automatischen Informationsaustausch mit Nigeria, Ghana, Pakistan und anderen solchen Staaten zugestimmt haben, möchten heute im Ernst über Datenschutz reden. Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich.

Wenn man ein neues Gesetz vor sich hat, muss man immer schauen: Ist es besser oder schlechter als das geltende? Bringt dieses Gesetz einen besseren Datenschutz? Nein, es bringt sogar einen wesentlich schlechteren Datenschutz, weil Sie den Schutz der Daten von juristischen Personen ersatzlos aufheben wollen. Das ist ein Bruch mit der schweizerischen Rechtstradition. Es geht hier darum, dass Daten von juristischen Personen einfacher an andere Staaten weitergegeben werden können - also genau das Gegenteil von Datenschutz.

Bringt dieses Gesetz einen Abbau von Bürokratie? Nein, dieses Gesetz ist eine regelrechte Flutwelle der Bürokratie! Schauen Sie einmal zur Europäischen Union, in diese Datenschutz-Grundverordnung: Es ist ja geradezu absurd, was den Bürgern unter dem Titel "Datenschutz" verkauft wird! Klicken Sie einmal nicht nur "Okay" auf einer Webseite, sondern schauen Sie einmal an, was Sie hier genau bestätigen: Sie sind nicht selten mit 30- bis 40-seitigen Datenschutzerklärungen konfrontiert - das versteht kein Mensch. Oder schauen Sie, was Sie jetzt beim Bezahlen des Essens in Restaurants erhalten, nachdem Sie Ihren Code eingetippt haben: Da müssen Sie noch eine Einzugsermächtigung unterschreiben, ein Lastschriftmandat, eine Adressweitergabe - solche Sachen verstehen Sie nicht einmal bei Tageslicht und [PAGE 1776] in nüchternem Zustand! Ist das Datenschutz? Ich glaube, da werden die Bürger für dumm verkauft.

Ist dieses Gesetz einfacher und verständlicher als das heutige? Nein, es ist umfangreicher, und es ist komplizierter. Nein! Nein! Nein! Das ist die Antwort auf diesen bürokratischen Unsinn, den wir hier veranstalten. In den Kommissionssitzungen kam ich mir nicht selten wie an einem juristischen Fachseminar vor. Seien wir ehrlich: Die Hälfte der Teilnehmer hat teilweise gar nicht mehr verstanden, worüber eigentlich gesprochen wurde. Dieses Gesetz ist aber kein Gesetz für juristische Fachpersonen und Grosskonzerne. Dieses Gesetz gilt für Coiffeursalons, für Autogaragen und für Malerbetriebe. 99 Prozent der Betriebe in diesem Land sind KMU. Das Gewerbe, das ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Diesen Betrieben müssen wir Sorge tragen. Diesen Betrieben helfen wir nicht mit so einem Gesetz wie dem vorliegenden.

Dieses Gesetz ist schlechter als das geltende Datenschutzgesetz. Es bedeutet einen Bruch mit der schweizerischen Rechtstradition, weil juristische Personen neu ausgeklammert werden. Das entspricht nicht dem schweizerischen Rechtsverständnis; lesen Sie Artikel 53 ZGB noch einmal nach. Die Vorlage - das müssen wir uns auch vor Augen halten, die Kommissionssprecher haben es gesagt - wurde mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen, und das auch nur, nachdem man aus der Mitte umfassende Zugeständnisse gegenüber der linken Seite versprochen und gemacht hat.

Wir wollen diese Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Sie muss erstens entschlackt werden. Zweitens müssen Unternehmungen, die nur in der Schweiz tätig sind, entlastet werden. Sie müssen ein Maximum an Freiraum und Flexibilität haben und sind von diesen unsinnigen EU-Auflagen zu befreien. Diese Vorschriften aus der Europäischen Union sind nach unserer Auffassung nur dort zu übernehmen, wo es absolut unumgänglich ist. Hören wir auf, all diesen bürokratischen Unsinn immer unbesehen zu übernehmen! Hören wir auf, etwas nachzueifern, wofür sich dies nicht lohnt! Erhalten wir die liberale Tradition unseres Landes aufrecht! Nur so wird es gelingen, den Rechtsstandort und den Wirtschaftsstandort zu stärken.

Ich bitte Sie, dieses Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen.