Rutz Gregor · Nationalrat · 2019-09-24
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-24
Wortprotokoll
Geschätzte Frau Bundesrätin, erlauben Sie, dass ich hier doch noch einmal einhake, nachdem es ja bei Artikel 2, beim Schutz der Daten von juristischen Personen, doch um einen zentralen Grundsatz des schweizerischen Personenrechts geht - einen Grundsatz, der auch mit dem Schutz der Privatsphäre und der unternehmerischen Freiheit zu tun hat. Die Begründung des Bundesrates lautet lapidar, dass der Austausch von Daten einfacher werde. Ist es wirklich gerechtfertigt, nur weil die EU als wenig unternehmerfreundliche Vereinigung dies anders macht als die Schweiz, (Zwischenruf der Präsidentin: La domanda, signor Rutz!) hier den Schutz der Daten von juristischen Personen leichtfertig preiszugeben?