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Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-24

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Wir kommen zur Armeebotschaft. Mit der Botschaft 2019 beantragt der Bundesrat dem Parlament, Verpflichtungskredite von 861 Millionen Franken für das Rüstungsprogramm, 762 Millionen Franken für das Armeematerial und 414 Millionen Franken für das Immobilienprogramm VBS zu bewilligen. Zudem beantragt er eine Änderung des Militärgesetzes. Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat die Armeebotschaft am 6. Juni 2019 behandelt und ist bei allen vier Vorlagen dem Bundesrat gefolgt. [PAGE 875]

Der Bundesrat setzt mit dem Rüstungsprogramm 2019 und dem Immobilienprogramm 2019 zwei Schwerpunkte: die Verbesserung der Aufklärung und der Feuerführung sowie die Modernisierung der Logistik. Zudem beantragt er mit den Rahmenkrediten für Armeematerial die laufende Erneuerung der Ausrüstung. Schliesslich wird dem Parlament die erwähnte Änderung des Militärgesetzes vorgelegt, mit welcher Angehörige der Miliz bereits bei der Ausbildung zum Unteroffizier von Ausbildungsgutschriften profitieren können. Insgesamt sollen rund 2 Milliarden Franken investiert werden. Die Höhe dieses Kredits ist mit den Vorjahren vergleichbar.

Zur Arbeit in der Kommission: Gemeinsam für die SiK des Nationalrates und des Ständerates gab es am 2. April 2019 in Thun eine Präsentation der Armeebotschaft. Dort wurde auch Gelegenheit geboten, verschiedene Rüstungsgüter unter fachkundiger Begleitung zu besichtigen. Vorgängig besuchte Ihre SiK in drei Subkommissionen drei Bauvorhaben des Immobilienprogramms, nämlich jene in Rothenburg, in Payerne und in Thun. Ihre Kommission hat die Armeebotschaft dann an einem Sitzungstag beraten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurde auch ein mündlicher Mitbericht von Finanzkommissions- und SiK-Mitglied Peter Hegglin abgegeben. Insgesamt hat die Finanzkommission positiv vom Bericht Kenntnis genommen und keine Kürzungsanträge unterbreitet. Nach eingehender Diskussion wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen und anschliessend mit der Detailberatung begonnen. Die Detailberatung umfasst vier Teilvorlagen.

Zum Rüstungsprogramm: Im Rüstungsprogramm will man für 861 Millionen Franken folgende vier Teilpositionen beschaffen: Restlichtverstärker sowie Wärmebild- und Laserzielgeräte für 213 Millionen Franken, ein taktisches Aufklärungssystem für 380 Millionen Franken, den 8,1-Zentimeter-Mörser 19 für 118 Millionen Franken und Lastwagen für 150 Millionen Franken. Das sind total 861 Millionen Franken im Rüstungsprogramm.

Für die grössten Diskussionen sorgte das Beschaffungsvorhaben des 8,1-Zentimeter-Mörsers 19. Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, dem Vorhaben zuzustimmen. Hier haben wir eine Minderheit, welche den 8,1-Zentimeter-Mörser nicht beschaffen will. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist die Armee auch in Zukunft auf verschiedene Waffensysteme, insbesondere auf den 8,1-Zentimeter-Mörser 19, angewiesen, um Kampfverbände mit indirektem Feuer unterstützen zu können und so ihre operationellen Fähigkeiten vollständig zu wahren. Die Minderheit stellt sich gegen das Vorhaben, weil es von einem kaum realistischen Konfliktszenario ausgehe und der Einsatz solcher Waffensysteme auch auf internationaler Ebene und von humanitären Organisationen vermehrt kritisiert werde.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Rüstungsprogramm 2019 zuzustimmen.

Ich komme zum zweiten Teil der Vorlage, zu den Rahmenkrediten für Armeematerial. Die Vorlage besteht aus drei Positionen: Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2019 für 150 Millionen Franken, Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2019 für 440 Millionen und Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2019 für 172 Millionen Franken; das macht total 762 Millionen Franken. Diese Rahmenkredite waren alle unbestritten. Deshalb verzichte ich auf ein detailliertes Eingehen auf die Teilpositionen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den Rahmenkrediten für Armeematerial 2019 zuzustimmen.

Zum dritten Teil der Vorlage, zum Immobilienprogramm VBS 2019: Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm einen Gesamtkredit von 414 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst drei einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit. Die Verpflichtungskredite für total 244 Millionen Franken umfassen folgende Projekte: Ausbau und Sanierung der Logistikinfrastruktur in Rothenburg, 75 Millionen Franken; Weiterentwicklung des Waffenplatzes in Thun, erste Etappe, 84 Millionen; Neubauten der Hallen 2 und 3 in Payerne, 85 Millionen Franken. Gleichzeitig wird ein Rahmenkredit zum Immobilienprogramm für 170 Millionen Franken beantragt, der diverse kleinere und mittelgrosse Projekte umfasst.

Wie im Nationalrat gaben beim Immobilienprogramm der Ausbau und die Sanierung der Logistikinfrastruktur in Rothenburg im Kanton Luzern zu reden. Dort soll ein Stützpunkt für 600 Container entstehen. Es gab Bedenken, ob die vorgesehene Zentralisierung auf den Standort Rothenburg richtig und ob vor dem Hintergrund der Denkmalschutzauflagen diese Investition überhaupt sinnvoll sei. Ohne dass alle Zweifel restlos ausgeräumt worden wären, blieben letztlich Anträge auf Änderung aus.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, schlussendlich einstimmig, die Zustimmung zu diesem Immobilienteil.

Die letzte Teilvorlage ist die Änderung des Militärgesetzes. Artikel 29a des Militärgesetzes soll so ergänzt werden, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, den Angehörigen der Miliz bereits für die Ausbildung zum Unteroffizier einen finanziellen Betrag gutzuschreiben, den sie für zivile Ausbildungen beziehen können. Das ist aus Sicht Ihrer Kommission ein wichtiges Vorhaben.

Unteroffiziere bilden zusammen mit den Offizieren das Kader der Armee. Sie sind die der Mannschaft am nächsten stehenden Vorgesetzten. Die Armee hat auch im Bereich der Weiterausbildung zum Unteroffizier immer mehr Mühe, eine genügende Anzahl an geeigneten Angehörigen der Miliz zu finden. Einige von ihnen stellen zudem vor oder nach der Vorschlagserteilung ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst und entziehen sich damit der militärischen Weiterausbildung. Es soll deshalb, wie schon bei der Weiterausbildung zum Offizier oder höheren Unteroffizier, auch für die Ausbildung zum Unteroffizier mittels einer finanziellen Zulage für zivile Aus- und Weiterbildungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, die Unteroffiziersausbildung zu absolvieren. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieser Änderung des Militärgesetzes zuzustimmen.

Die Kommission beantragt Ihnen Eintreten, die Annahme der Armeebotschaft und die Zustimmung zu allen vier Teilvorlagen.