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Fässler Daniel · Ständerat · 2019-09-25

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Bei meiner Minderheit geht es - der Berichterstatter hat es bereits erläutert - um die Frage, ob wir in Ergänzung zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes im CO2-Gesetz für die Erstellung einer neuen oder die Änderung einer bestehenden Anlage auch noch eine Klimaverträglichkeitsprüfung vorschreiben wollen.

Wir haben eigentlich bereits vorgestern Montag darüber beraten. Wir sind dabei dem Antrag der Kommission oppositionslos gefolgt und haben die Bundesratsvorlage mit einem zusätzlichen Artikel 7a ergänzt. Wer eine neue Anlage - unter diesem technischen Begriff versteht man Bauten und Anlagen - mit hohen Treibhausgasemissionen errichten oder eine bestehende wesentlich ändern will, hat dafür zu sorgen, dass die Treibhausgasemissionen aus diesen Anlagen so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich [PAGE 894] möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Ich wiederhole: Das haben wir bereits beschlossen.

Eine knappe Mehrheit der Kommission möchte nun in Ergänzung dazu für die in Artikel 7a angesprochenen Anlagen zusätzlich auch noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorschreiben. Die Verwaltung hat uns in der Kommission darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll sei, zum gleichen Thema zwei Konzepte im Gesetz festzuschreiben. Es stellt sich in der Tat die Frage, wie die beiden Konzepte - auf der einen Seite Artikel 7a, auf der anderen Seite die Artikel 17b und 17c - zueinander stehen. Ich meine, die beiden Konzepte sind schlecht kompatibel.

Ich empfehle Ihnen daher, die Artikel 17b und 17c zu streichen, mit entsprechenden Konsequenzen für die Artikel 38h, 44 und 59c.

Auf ein Detail möchte ich noch eingehen: Mit Artikel 17c schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, dass die nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen, die der Betrieb einer UVP-pflichtigen Anlage bei einer Nettobetrachtung verursacht, mit Emissionsminderungsmassnahmen zu kompensieren sind. Die Verwaltung hat uns darauf hingewiesen, dass diese Forderung problematisch ist, da je nach Anlage schwer zu eruieren ist, auf welche Emissionen dies zutrifft. Hier gibt es in der Tat offene und schwierige Fragen. Auch mit Blick auf die Details sollten wir von der Einführung einer Klimaverträglichkeitsprüfung absehen.

Ich beantrage Ihnen in diesem Sinne im Namen der Minderheit der Kommission die Streichung der Artikel 17b und 17c und der dazugehörenden Bestimmungen.

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