Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
In Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b macht die Kommission einen wichtigen Kompromiss gegenüber der Wirtschaft. Die Schwelle für eine Befreiung von der CO2-Abgabe wird von 15[NB]000 Franken auf 10[NB]000 Franken gesenkt. Das bedeutet, dass zukünftig alle Unternehmen aus der Industrie, dem Gewerbe und der Landwirtschaft, die pro Jahr mehr als 10[NB]000 Franken CO2-Abgabe bezahlen, eine Abgabebefreiung via Verminderungsverpflichtung anstreben können. Wer diese Schwelle nicht erreicht, kann sich wie bisher mit anderen zusammenschliessen, um die Rechte und Pflichten einer Verminderungsverpflichtung gemeinsam zu erfüllen. Damit steht die [PAGE 904] Abgabebefreiung de facto allen Unternehmen zur Verfügung, sie müssen sich jedoch unter Umständen einer Emissionsgemeinschaft anschliessen. Mit der Senkung der Schwelle steigt die Anzahl der befreiten Unternehmen voraussichtlich auf 5000 bis 10[NB]000 Unternehmen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
In Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe b hat die Kommission verankert, dass sich die Zielsetzung für die Wirtschaft am realisierbaren Potenzial ausrichten soll. Dies ist eine Präzisierung der heutigen Vollzugspraxis und wurde mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen.
Auf der nächsten Seite der Fahne haben wir in Artikel 33 einen Absatz 5 eingefügt. Eine nahezu identische Regelung findet sich im aktuell geltenden Gesetz. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass diese Möglichkeit aufgrund der methodischen Herausforderungen bis anhin nicht genutzt wurde. Die Mehrheit der Kommission möchte diese Regelung aber trotz der methodischen Schwierigkeiten aufrechterhalten und den Unternehmen diese Möglichkeiten nicht verwehren. Der Antrag wurde mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.