Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-09-25
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Zuerst noch zu den verbleibenden Minderheitsanträgen, erstens zu Artikel 44 Absatz 2 und Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d, wo es um die Untersuchungsbefugnisse des Edöb geht. Vorredner haben es schon gesagt: Es muss natürlich möglich sein, dass der Edöb in Zusammenarbeit mit den Polizeikräften eben auch vorsorgliche Massnahmen anordnen kann. Das ist zwingend nötig, Sie wissen es. Es geht darum, dass da allenfalls riesiger Schaden entstehen kann, wenn nicht sofort gehandelt wird. Deshalb muss es möglich sein, vorsorgliche Massnahmen anzuordnen.
Zweitens zu Artikel 54 Absatz 1 und folgende, zum Sanktionswesen: Das ist jetzt ein Aufruf, insbesondere an den Bundesrat, den Vorstoss dieser Kommission, wonach man gesamtheitlich über Verwaltungssanktionen nachdenken soll, nicht in der grossen runden Ablage zu deponieren, sondern oben auf die Prioritätenliste zu setzen, denn unabhängig von dem, was wir jetzt hier beschliessen, wird das Sanktionswesen in massiver Weise ungenügend sein. Es wird bei den Kleinen eine abschreckende Wirkung haben, wenn man es unverhältnismässig anwendet. Wenn man also schon bei den Kleinen auf die obere Höhe geht, kann es dort vielleicht noch abschreckende Wirkung haben. Doch bei den grossen Konzernen kann man nichts mehr draufpacken, das geht nicht. Mit meinem Minderheitsantrag wage ich einen Kompromiss. Eigentlich bedaure ich es fast, dass der Antrag der Minderheit Wermuth zurückgezogen worden ist, hätte dieser doch wirklich Biss gehabt. Richtig ist aber, dass dieser nicht dem Konzept unseres Strafrechts folgt, womit er ein etwas komisches Standing hat. Jedenfalls wäre es wohl am Ständerat, nochmals hierüber nachzudenken.
Zur Kreditwürdigkeit: Ich finde es interessant, hat sich doch zu Beginn dieser Debatte die SVP aufgeschwungen und gesagt, die grösste und wichtigste Privatsphäre, die es in einer kapitalistischen Gesellschaft gebe, sei die finanzielle Privatsphäre. Wenn es aber dann darum geht, diese finanzielle Privatsphäre zu schützen, in dem Sinn, dass man diese zum Teil vollkommen dubiosen Agenturen und Firmen, die Kreditwürdigkeitsberechnungen machen, in die Schranken weist oder sogar sagt: "Nein, das kann so nicht gehen!", dann ist es plötzlich vorbei mit ihrem Kampf für den Schutz der finanziellen Privatsphäre.
Gut, wir befinden uns da vor etwas ausgedünnten Reihen, und entsprechend werden diejenigen, die da interveniert haben, das nicht mehr hören. Aber ich finde, wenn man schon konsequent ist und sagt, die finanzielle Privatsphäre sei auch ein Teil der Privatsphäre - da stimme ich mit Ihnen absolut überein -, dann gilt das nicht nur für die Reichen, sondern es gilt auch für die Armen. Dann gilt es nicht nur für die, die mit dem Geld um sich schmeissen können, sondern auch für jene, denen man unterstellt, sie hätten vielleicht eine etwas weniger gute Kreditwürdigkeit. Wenn in einer kapitalistischen Gesellschaft Freiheit auch heisst, dass man sich Dienstleistungen kaufen kann, dann ist es doch unsäglich, dass Sie dort, wo dieses Recht eingeschränkt wird, sich plötzlich in die Büsche schlagen, aber dort, wo es darum geht, bei den Reichsten vorher quasi den dicken Vorhang zuzuziehen, die finanzielle Privatsphäre als heilig betrachten. Das ist etwas unglaubwürdig.
Ich ziehe am Schluss noch eine Gesamtbilanz. Wir hatten nach Abschluss der Beratungen und vor dieser Ratsdebatte intensive Verhandlungen. Beratungen und Diskussionen hatten wir vor allem mit den Freisinnigen und mit der CVP, weil wir ein Ziel teilen: Wir teilen das Ziel, das der Bundesrat ursprünglich hatte und das die Ratio Legis und überhaupt der Grund dieser neuen Revision ist, nämlich dass man sagt: Ja, wir wollen erstens die Voraussetzungen schaffen, um die Konvention 108 plus des Europarates zu erfüllen. Ich zähle auf die Frau Bundesrätin, dass sie dort auch mit dem Ratifikationsprozess vorwärtsmacht, weil das die Voraussetzung für die Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die EU ist und damit für die Anerkennung der gegenseitigen Gleichwertigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Es ist eine Kapriole der Geschichte, dass die Gleichen, die mit uns dieses Ziel teilen und das immer wieder bekräftigen, es fertiggebracht haben, in über zehn entscheidenden Punkten trotz den entsprechenden Informationen des Bundesamtes für Justiz andere Mehrheiten zu finden.
Wir haben jetzt versucht, den Weg aufzuzeigen. Es gibt sechs Punkte, wo wir die Differenzen aus dem Weg räumen konnten, zum Teil mit Kompromissanträgen, die wir am Schluss auch gestützt haben. Es gibt acht Punkte, die noch offen sind. Ich glaube, ich spreche nicht nur für die grüne Fraktion, sondern - ich habe mich nicht abgesichert - auch im Sinne der grünliberalen und der SP-Fraktion, wenn ich Ihnen sage: Wir werden mit keiner Wimper zucken, dieses Gesetz in der Schlussabstimmung bachab zu schicken, wenn es dann so unbrauchbar ist, wie es jetzt ist. Im Sinne der konstruktiven Zusammenarbeit und damit wir dem Zweitrat die Möglichkeit geben, mit Geschwindigkeit noch nachzubessern, werden wir dem Entwurf grossmehrheitlich zustimmen; ein paar werden sich als Zeichen des Protestes noch enthalten. Wir wollen keinen prozeduralen Krieg führen, sondern eine inhaltliche Auseinandersetzung, und am Schluss gemeinsam gewinnen: zum Wohl eines besseren Datenschutzes für die Bürger und Bürgerinnen hier in der Schweiz, für den Datenstandort und für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Da ist noch viel zu tun. Ich zähle auf den Zweitrat und hoffe, dass wir dem Gesetz in der Schlussabstimmung wirklich überzeugt zustimmen können.