Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-25
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-25
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen, Herr Nationalrat Matter, für diese Frage; sie gibt mir die Gelegenheit, das richtigzustellen.
Ich habe gesagt, dass die Verhandlungsbedingungen für die Schweiz schwieriger wären, weil wir eine einseitige Verhandlungspflicht hätten, denn im Freizügigkeitsabkommen ist bezüglich Kündigung nichts geregelt. Das heisst also, die Schweiz würde zur Bittstellerin, müsste mit der EU Verhandlungen führen, müsste diese bitten, diese Verhandlungen überhaupt zu führen, ansonsten ein Jahr später dann die Freizügigkeit gekündigt würde. Der Lissabonner Vertrag hingegen sieht eben vor, dass es, wenn Mitglieder der Europäischen Union ausscheiden, eine zweijährige, gegenseitige Verhandlungspflicht gibt. Das heisst: Die EU war verpflichtet, mit dem UK zu verhandeln; das habe ich gesagt. Die Verhandlungsbedingungen sind schwieriger für die Schweiz, als sie es für das UK sind.
Natürlich hätten wir den Freihandelsvertrag. Aber wenn Sie dort einmal schauen, was das beinhaltet, dann ist das zwar nicht nichts; es ist gut. Wir haben 120 Verträge, wobei etwa 20 Hauptverträge sind, und dann haben wir viele Verträge, die einfach den Austausch, das Zusammenleben usw. regeln. Aber das Niveau ist natürlich wesentlich tiefer. Der Marktzugang kann nicht mit jenem aufgrund des bilateralen Abkommens verglichen werden.