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Borer Roland · Nationalrat · 2002-09-25

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-25

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion nimmt vom Leitbild Bevölkerungsschutz in zustimmendem Sinn Kenntnis. Nach Ansicht der Fraktion ist es dem Bundesrat gelungen, die verschiedensten Anliegen der Kantone, aber auch diejenigen des Bundes und die berechtigten Schutzbedürfnisse der Bevölkerung unter einen Hut zu bringen, d. h., in diesem Leitbild umfassend zu formulieren.

Es ist ein Faktum, dass sich die sicherheitspolitische Lage in den vergangenen zehn Jahren drastisch verändert hat. Die direkte Bedrohung unseres Landes durch kompakte, massive Panzerarmeen ist vorläufig - und ich betone: vorläufig - Geschichte. Andere Bedrohungen bleiben bestehen oder sind in jüngster Zeit entstanden. Horrorszenarien, die noch vor vier, fünf Jahren undenkbar, unvorstellbar gewesen sind, wurden am 11. September 2001 Wirklichkeit.

Diesen neuen Bedrohungsbildern trägt das Konzept Bevölkerungsschutz des Bundesrates Rechnung. Wir wissen alle, dass ähnliche Revisionsvorhaben in der Vergangenheit oft von verschiedenster Seite bekämpft worden sind, dies mit dem Hinweis, dass die Vorhaben den föderalistischen Strukturen unseres Landes nicht entsprechen. Das ist beim vorliegenden Konzept nicht der Fall. Die Kompetenzen bleiben grossmehrheitlich bei den Kantonen oder werden diesen neu übertragen. Der Bund erhält in diesem Zusammenhang eine eher subsidiäre Rolle.

Neu definiert werden im Leitbild die Aufgabe und die Struktur des Zivilschutzes. Es bleibt zu hoffen, dass mit diesen Änderungen die in der Vergangenheit oft festgestellten Mängel und die oft kritisierte Ineffizienz beim Zivilschutz behoben werden. Neu ist ebenfalls, dass die Aufgaben und die Stellung der fünf Partnerorganisationen - Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz - erstmals auf gleicher Stufe, auf gleicher Ebene, umschrieben werden. Dies kann der zukünftigen Rechtssicherheit bei den Diskussionen, die in den Gemeinden und in den Kantonen sicher entstehen werden, nur dienlich sein.

Das Leitbild stellt unseres Erachtens aber auch keine betonierten Entschlüsse dar, mit Ausnahme vielleicht bei den nach wie vor vorgeschriebenen Schutzräumen. Über diese werden wir jedoch später zu diskutieren haben. Das Leitbild lässt bewusst einer Flexibilisierung und Anpassung und auch zukünftigen Veränderungen Raum.

Zu den Änderungen bei der Finanzierung des Bevölkerungsschutzes nur so viel: Die SVP-Fraktion unterstützt den Wechsel von der Beitragsfinanzierung zum System der Zuständigkeitsfinanzierung. Dieser Wechsel trägt dem Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt" Rechnung. Er ist nach Ansicht des Grossteils der Fraktion auch ein Beitrag zur vermehrten Kosteneffizienz. Die Finanzierung erfolgt dort, wo die Kosten tatsächlich anfallen; dadurch wird auch sichergestellt, dass eine sorgfältige Überprüfung und Kontrolle bei den Ausgaben und bei der Formulierung allfälliger neuer Bedürfnisse stattfindet.

Die SVP-Fraktion dankt den Stellen, die an der Erarbeitung des Leitbildes beteiligt gewesen sind, für ihre gute Arbeit.