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Zäch Guido · Nationalrat · 2002-09-25

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Berichte sind Standortbestimmungen, welche aufzeigen sollen, in welche Richtung Entwicklungen laufen und welche Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung und die Praxis zu ziehen sind. Das Leitbild Bevölkerungsschutz tut dies für einen Bereich der Sicherheitspolitik, der stark im Wandel begriffen ist. Anlässlich der Debatte über das Armeeleitbild und die Armeereform wurde von zahlreichen Seiten betont, dass Sicherheit nicht mehr nur vom Einsatz militärischer Mittel abhängig sei. Das ist richtig und betrifft gerade jene Gefährdungen, die nicht oder nur unterstützend durch die Armee bewältigt werden können.

Das Leitbild Bevölkerungsschutz zeigt auf, dass man die neuen Entwicklungen ernst genommen hat und auf neue Gefahren einzugehen gewillt ist. Der Bevölkerungsschutz soll Bund und Kantonen für Katastrophen und Notlagen sowie im Falle eines bewaffneten Konfliktes - so unwahrscheinlich ein solcher zum jetzigen Zeitpunkt auch sein mag - Mittel und Fähigkeiten in die Hand geben, Schäden zu begrenzen und zu bewältigen. Entscheidend wird dabei sein, dass die Zusammenarbeit von Partnerorganisationen und Behörden reibungslos funktioniert und dementsprechend eingeübt wird.

Die CVP ist seit jeher eine vehemente Verfechterin des Subsidiaritätsprinzips, verstanden als sachlich richtige Zuordnung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben an die verschiedenen Ebenen des Staates. Der Bevölkerungsschutz ist wohl wie kaum ein anderer Bereich auf dieses Prinzip angewiesen. Das Leitbild sieht darum auch einen modularen Aufbau des Bevölkerungsschutzes vor. So können, abgestimmt auf die Grösse des Ereignisses, Einsatzkräfte aus den Partnerorganisationen zusammengestellt und selbstständig oder, bei grösseren Ereignissen, unter gemeinschaftlichem Kommando eingesetzt werden. Die militärische Unterstützung kann auf jeder Stufe angefordert werden, aber immer nur als Unterstützung für den Fall, dass die regionalen und kantonalen Mittel des Bevölkerungsschutzes nicht ausreichen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in ihrer Mehrheit unbestritten und erhöhen den Schutz unseres Landes gerade im Hinblick auf neue Gefahren.

Weiter: Es war zu erwarten, dass die Schutzraumbaupflicht infrage gestellt würde. Das Leitbild zeigt hingegen auf, dass gerade der Schutzraum eine wichtige Grundlage für einen Bevölkerungsschutz darstellt, der diesen Namen tatsächlich auch verdient. Auch wenn die Gefahren heute vor allem im Bereich von Katastrophen und Notlagen anzusiedeln sind, geht es nicht an, einen bewaffneten Konflikt einfach auszuschliessen und aus ideologischen Gründen die Grundlage für den gleichen Schutz aller in unserem Land ausser Acht zu lassen.

Nehmen Sie bitte Kenntnis vom Leitbild Bevölkerungsschutz, und treten Sie auf die Gesetzesrevision ein. Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion darum.