Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-09-26
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
La présidente de notre conseil a souligné que nous célébrons aujourd'hui la Journée européenne des langues. Dans notre pays quadrilingue, et dans notre conseil, nous avons tous les jours une journée des langues, parce que notre devise est: "Chacun parle sa langue".
En ce sens, en tant que porte-parole de la commission, je continuerai mon intervention en allemand, parce qu'expliquer le financement uniforme des soins est assez difficile, même dans sa langue maternelle!
Die parlamentarische Initiative 09.528, "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", wurde im Dezember 2009 eingereicht. 2011 wurde ihr von den SGK beider Räte Folge gegeben. Heute, zehn Jahre nach Einreichung der Initiative, liegt ein Entwurf zur Diskussion vor.
Es ist indes nicht der erste Anlauf für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen, kurz Efas genannt. Bereits 2004 hat der Bundesrat im Rahmen der Arbeiten zur 3. KVG-Revision von einer Expertenkommission unter der Leitung von Professor Robert Leu einen Bericht erstellen lassen, der verschiedene Varianten für eine monistische Finanzierung aufgezeigt hat.
Die Begründung für eine einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich war damals die gleiche wie heute: Es geht um die Eliminierung von Fehlanreizen und um die Stärkung der integrierten Versorgung. Unbestritten ist, dass der grundlegende Fehlanreiz im Gesundheitswesen auf die unterschiedliche Finanzierung des ambulanten und des stationären Bereichs zurückzuführen ist. Heute werden Leistungen gemäss KVG unterschiedlich vergütet, je nachdem, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Ambulante Leistungen werden vollständig von den Versicherern, also über Prämien finanziert. Leistungen im stationären Bereich werden zu 55 Prozent von den Kantonen und zu 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Diese Regelung führt zu verschiedenen Fehlanreizen, die dem Ziel einer medizinisch indizierten und kosteneffizienten Behandlung entgegenstehen. Wenn wir diese Fehlanreize beseitigen und Managed Care, d. h. die integrierte Versorgung, wirksam stärken wollen, braucht es eine einheitliche Finanzierung aller erbrachten Leistungen.
Zum Prozess der Erarbeitung dieser Vorlage: Ihre SGK hat eine Subkommission eingesetzt, welche an insgesamt neun Sitzungen eine Vorlage erarbeitet hat. Zuerst wurden Eckwerte definiert und Anhörungen mit der GDK, den Patientenorganisationen, den Leistungserbringern, den Versicherern, den Kantonen sowie den Experten durchgeführt. Auch die Verfassungsmässigkeit eines Systemwechsels zur einheitlichen Finanzierung wurde geprüft. Verschiedene Gutachten bestätigen die Verfassungsmässigkeit, u. a. auch ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Bei der Definition der Eckwerte wurde die Langzeitpflege wie auch der Zusatzversicherungsbereich explizit ausgeschlossen. Die Integration der Pflege wäre zu komplex: Die Transparenz bezüglich Leistungen und Finanzierungsflüssen fehlt. Wir haben 26 kantonale Systeme mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Restkostenfinanzierungssätzen sowie verschiedenen Einstufungs- und Entschädigungssystemen.
Im Vernehmlassungsverfahren haben sich die Organisationen der Leistungserbringer sowie der Versicherer mehrheitlich für die Vorlage ausgesprochen, die Kantone hingegen dagegen. Die GDK haben wir in der Subkommission zweimal angehört. Als Gegenkonzept zu Efas sieht sie Avor - ambulant vor stationär -, das heisst Listen mit Leistungen, welche in Spitälern nicht mehr stationär, sondern ambulant erbracht werden müssen. Zudem will sie Zero-Night-DRG, also Pauschalen für Tageseingriffe. Beide Massnahmen - Avor und Zero-Night-DRG - sind keine Alternativen zu Efas, sondern sinnvolle Begleitmassnahmen.
Zudem stellte die GDK Forderungen. Die Hauptforderung ist, dass die Kantone eine bessere Steuerungsmöglichkeit im ambulanten Bereich bekommen. Diese Forderung wird mit der Zulassungssteuerung erfüllt. Weiter fordern sie den Einbezug von Alterspflege und Spitex für eine echte Verbesserung der Versorgungsorganisation. Wie bereits ausgeführt, ist es unmöglich, diese Forderung im jetzigen Zeitpunkt zu erfüllen. Es fehlen schlicht die erforderlichen Grundlagen. Die SGK hat diese Forderung im Postulat 19.3002, "Pflege und einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich", aufgenommen. Das Postulat wurde in der Frühjahrssession vom Nationalrat angenommen. Weiter wollen die Kantone die Möglichkeit zur Kontrolle der korrekten Abrechnung ambulanter Leistungen sowie eine Eliminierung von Fehlanreizen infolge Verknüpfung vertraglicher Vereinbarungen der Tarifpartner im Grund- und Zusatzversicherungsbereich.
Zum Inhalt der Vorlage: Neu bezahlen die Krankenversicherer alle ambulanten und stationären Leistungen direkt den Leistungserbringern. Auch die Spitäler werden für stationäre Behandlungen ganz von den Krankenversicherern bezahlt. Die Kantone entrichten ihren Beitrag an die gemeinsame Einrichtung gemäss Artikel 18 KVG. Diese überträgt den kantonalen Beitrag den Versicherern, basierend auf den Kosten pro Versicherten, welche die einzelnen Versicherer nach [PAGE 1876] Abzug der Kostenbeteiligung tragen. Die gemeinsame Einrichtung gemäss Artikel 18 KVG führt schon heute den Risikoausgleich und teilt die Risikoausgleichszahlungen unter den Krankenversicherern pro Kanton auf.
Analog zur Spitalfinanzierung wird es einen prozentualen Minimalbeitrag geben, den die Kantone bezahlen müssen. Bei der Spitalfinanzierung liegt er aktuell bei 55 Prozent. Umgerechnet auf sämtliche Leistungen würde der Satz aktuell bei 25,5 Prozent liegen. Das ist ein Minimalansatz, welcher von den Kantonen jährlich für das nächste Kalenderjahr festgelegt wird. 25,5 Prozent entsprechen 7,5 Milliarden Franken. Dieser Prozentsatz basiert auf dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015. Es handelt sich nicht um den definitiven Prozentsatz. Dieser wird beim Einführungszeitpunkt so festgelegt, dass die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung für die Kantone und die Versicherer kostenneutral ausfällt. Die Einführung muss kostenneutral erfolgen. Es darf keine Kostenverlagerung von Krankenversicherern zu Kantonen oder umgekehrt geben.
Den Kantonen wird eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt. Die Spitallisten bleiben unverändert. Vertragsspitäler, das heisst Spitäler, welche auf keiner Spitalliste stehen, erhalten weiterhin keinen Kantonsbeitrag. Statt 45 Prozent aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden die Vertragsspitäler von den Krankenversicherern künftig 75 Prozent erhalten. Die Differenz zu 100 Prozent muss wie bis anhin vom Patienten oder aus einer Zusatzversicherung bezahlt werden.
Ich fasse die Zielsetzungen dieser Gesetzesrevision zusammen:
1.[NB]Efas fördert die integrierte Versorgung. Managed-Care-Modelle werden attraktiver, und zwar sowohl für die Ärzte wie auch für die Versicherten. Für die Ärztinnen und Ärzte und das Versorgungsnetz lohnt es sich, die Patienten[NB]möglichst ambulant zu behandeln, sie also nicht aus finanziellen Überlegungen in ein Spital einzuweisen, sondern nur dann, wenn es medizinisch indiziert ist. Versicherte, welche integrierte Versorgungsmodelle, also Hausarztmodelle, wählen, profitieren von tieferen Prämien, weil die Kantone auch im ambulanten Bereich mitfinanzieren.
2.[NB]Efas bringt eine Stabilisierung der steuer- und prämienfinanzierten Anteile in der OKP. Ambulante Eingriffe verursachen weniger Kosten als stationäre Behandlungen. Im heutigen System werden die Prämienzahler durch die Verlagerung in den ambulanten Bereich übermässig belastet, weil nur der stationäre Bereich von den Kantonen mitfinanziert wird. Eine PWC-Studie sieht ein Sparpotenzial von einer Milliarde Franken durch die Verlagerung der medizinischen Versorgung vom stationären in den ambulanten Bereich.
3.[NB]Wichtig wird eine sachgerechte Tarifierung sein. Ambulante und stationäre Leistungen mit dem gleichen Zielbereich müssen gleich finanziert werden. Heute ist das nicht der Fall. Das heutige Tarifierungsmodell beeinflusst, ob jemand ambulant oder stationär behandelt wird. Das sollte aber eine rein medizinische Frage sein.
Diese Vorlage ist, wie damals die Verfeinerung des Risikoausgleichs, ein wichtiger Reformschritt, um einen bedeutenden Fehlanreiz im KVG zu korrigieren.
Ich komme zum Schluss und möchte danken: Wir haben für diese Arbeiten in der Kommission grosse Unterstützung vom Kommissionssekretariat wie vom BAG erhalten. Dafür danke ich den Damen und Herren der Verwaltung im Namen der Kommission ganz herzlich.
Ihre SGK ist mit 15 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.