preparatory:AB 253078
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Nous en sommes à la dernière étape de la procédure d'élimination des divergences. Il reste une divergence, et je peux d'ores et déjà vous dire que si nous ne l'éliminons pas maintenant, il y aura une Conférence de conciliation cet après-midi à 14 heures, puis un nouveau passage dans notre conseil, probablement à 15 heures.
Votre commission a siégé ce matin à 7 heures 15 et elle a décidé, par 9 voix contre 3 et 1 abstention, de changer de position et de se rallier à la décision du Conseil national.
Ihre Kommission hat heute Morgen um 7.15 Uhr getagt und beantragt Ihnen in Abänderung der bisherigen Position mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen.
Kurz zur etwas gewundenen Vorgeschichte des Traktandums: Die Geschichte geht ja auf zwei Sessionen zurück. Sie hat im März 2019 begonnen. Der Nationalrat hat am 12.[NB]März den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates beraten und dabei, zusätzlich zu den Anträgen des Bundesrates, relativ knapp, mit 100 zu 92 Stimmen, beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10[NB]000 Franken zu erhöhen. Eine Session später, am 13. Juni 2019, hat der Ständerat diese Änderung des Nationalrates in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt, der Vorlage jedoch in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 5 Stimmen zugestimmt.
In dieser Session, am 17. September, hat sich der Nationalrat dann erneut mit der Differenz befasst und knapp, mit 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen, an seinem Beschluss festgehalten. Am 18. September hat unser Rat erneut getagt und ebenfalls äusserst knapp, mit 22 zu 21 Stimmen, beschlossen festzuhalten.
Gestern fand im Nationalrat nun die dritte Runde statt. Der Nationalrat hat diesmal deutlich, mit 126 zu 67 Stimmen bei 1 Enthaltung, an den 10[NB]000 Franken festgehalten. Ihre Kommission hat heute Morgen noch einmal eine eingehende Debatte zu den Differenzen geführt. Der Kommission hat ein kurzer Zusatzbericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den finanziellen Konsequenzen und den Auswirkungen auf die einzelnen Einkommenskategorien vorgelegen. Wir hatten zusätzlich das Amtliche Bulletin der nationalrätlichen Debatte von gestern.
Ihre Kommission hat sich mit dem erwähnten Stimmenverhältnis entschieden, dem Nationalrat zu folgen. Die Argumente sind eigentlich die gleichen geblieben, die bisher schon bestanden haben. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die entsprechende Korrektur richtig ist, und zwar nicht nur im Bereich der ausgewiesenen Drittbetreuungskosten, sondern auch mit der Erhöhung des einfachen Kinderabzugs.
In die Erwägung ist bei der Mehrheit eingeflossen, dass mit dem Rückweisungsbeschluss des Ständerates betreffend die Revision der Paar- und Familienbesteuerung, der sogenannten Heiratsstrafe, die 1,4 Milliarden Franken, die im Finanzplan eigentlich für die, wenn Sie so wollen, Entschädigung der Verheirateten eingestellt sind, jetzt frei werden. Nach Auskunft des Bundespräsidenten wäre eine entsprechende Korrektur - mit oder ohne Abstimmung über die Volksinitiative im nächsten Jahr - per 2024 zu erwarten, also erst in fünf Jahren. Für die Zwischenzeit, so die Mehrheit, müssten Korrekturmassnahmen erfolgen. Die eine wäre dann im Sinne der Mehrheit diese Korrektur bei den Kinderabzügen; zum andern, das kann ich Ihnen auch sagen, besteht ein Antrag auf eine Kommissionsmotion, die eine Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe bis zum Inkrafttreten einer möglichen Gesetzgebung möchte. Diese Kommissionsmotion ist aber heute nicht behandelt worden. Sie wird an einer der folgenden Sitzungen, wahrscheinlich im Oktober, behandelt werden.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen.