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Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-09-26

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Ich habe drei Bemerkungen zu den Ausführungen der bisherigen Sprecher.

Zum Ersten: Die Vertreterin der Minderheit hat kritisiert, dass der Bundesrat zu spät einbezogen worden sei. Dazu ist festzuhalten: Es ist der Weg von parlamentarischen Initiativen, dass eine Vorlage erarbeitet wird und der Bundesrat erst nach dem Vernehmlassungsverfahren Stellung nimmt.

Ich habe schon beim Eintreten darauf hingewiesen, dass das Thema nicht neu ist. Wir haben einen Bericht zur monistischen Finanzierung aus dem Jahr 2004, der vom Bundesrat angeordnet worden ist. Der Ständerat hat im Zusammenhang mit der Einführung der Spitalfinanzierung 2006 mit einer Motion verlangt, dass bis Ende 2008 eine Vorlage zur einheitlichen Finanzierung auszuarbeiten ist. Der Nationalrat hat die Frist damals bis 2010 verlängert. Der Bundesrat hat dazu Ausführungen gemacht und festgehalten, dass eine einheitliche Finanzierung längerfristig anzustreben ist. Der Bundesrat hat sich also sehr wohl mit der Materie befasst.

Zum Zweiten: Es wird einmal mehr der Einfluss der Krankenversicherer moniert. Es ist nicht verboten, fachliche Inputs zu geben, von welcher Seite auch immer sie kommen. Wichtig ist, dass diese Informationen allen Kommissionsmitgliedern jederzeit zugänglich waren. Es ist dann eher bemühend, wenn kritisiert wird, dass alle diese Informationen bekommen haben. Ich möchte aber klar festhalten: Die Führung dieser Vorlage lag immer bei der Kommission, zusammen mit dem BAG. Das BAG hat uns fachlich unterstützt. Es ist aber üblich, dass Lobbyisten ihr Fachwissen einbringen. Ich verweise nur auf die Umsetzung des Gegenvorschlages zur Pflege-Initiative: Da erhielten wir seitens der Pflege auch verschiedene Inputs zum indirekten Gegenvorschlag. Es ist also nicht verboten, Fachwissen in die Kommissionsarbeit einzubringen.

Zu Artikel 49a werde ich in der Detailberatung sprechen. Da wird aber doch ein Nebenschauplatz zum Casus Belli hochstilisiert, weil man Efas einfach nicht will.

Aber nun zum Dritten - und das ist das Wichtige -, zu den Kompetenzen der Kantone: Heute machen die Kantone die Spitalplanung und zahlen direkt 55 Prozent an die Spitalkosten. Im ambulanten Bereich haben sie gar keinen Einfluss. Efas ist auch im Zusammenhang mit der Zulassungssteuerung und der neu zu bildenden Tariforganisation Tarmed oder Tardoc zu sehen. Künftig planen die Kantone im stationären und im ambulanten Bereich.

Ich fasse zusammen, welche neuen Instrumente die Kantone bekommen: Sie erhalten die Planung im ambulanten und im stationären Bereich, sie bekommen einen Einsitz in der neuen Organisation für die Tarifstruktur Tarmed oder Tardoc - das ist im ersten Massnahmenpaket des Bundesrates vorgesehen -, und sie genehmigen nach wie vor alle Tarife bzw. erlassen sie, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen. Mit dieser Vorlage wird die hoheitliche Funktion - die Steuerungsmöglichkeit - der Kantone also gestärkt und nicht geschwächt. Die Krankenversicherer haben ihre Aufgabe nach dem KVG wahrzunehmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Fehlanreiz der unterschiedlichen Finanzierung zu eliminieren.[GZ]

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu [PAGE 1885]