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Feri Yvonne · Nationalrat · 2019-09-26

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Die Vorlage sieht in Artikel 49a vor, dass der Finanzierungsanteil der OKP auch für Vertragsspitäler von 45 auf 74,5 Prozent erhöht wird. Diese Erhöhung folgt dem allgemeinen Anstieg der Beteiligung der OKP an spitalstationären Leistungen. Sie birgt aber das Potenzial, die Bedeutung der kantonalen Spitalplanung zu relativieren, und könnte damit die Bemühungen um eine Dämpfung des Kostenanstiegs in der OKP sogar gefährden.

Die Minderheit I (Gysi) möchte mit ihrem Antrag zu diesem Artikel den Finanzierungsanteil der OKP für Vertragsspitäler auf dem heutigen Niveau von maximal 45 Prozent belassen. Wenn der Finanzierungsanteil der OKP sich gegenüber der heutigen Situation stark erhöht, wird es für die Spitäler weniger bedeutend, sich für die kantonale Spitalliste zu qualifizieren. Der Bundesrat beantragt ebenfalls, beim geltenden Recht zu bleiben. Die kantonale Spitalplanung hat dafür zu sorgen, dass nicht mehr und nicht weniger als das versorgungsrelevante Angebot gewährleistet wird, welches über die OKP abgerechnet werden kann. Mit diesem Instrument können unter anderem die unerwünschte Mengenausweitung und die angebotsinduzierte Nachfrage begrenzt werden.

Wir alle wollen bekanntlich keine höheren Kosten forcieren. Heute können Sie aufzeigen, ob das nur Floskeln sind oder ob Sie auch danach handeln. Eine grosse Gefahr besteht darin, dass es falsche Anreize gibt, wenn die Vertragsspitäler - also die Privatspitäler -, die nicht auf einer Spitalliste stehen, höhere Beiträge aus der OKP erhalten und finanziell deutlich besser fahren als heute, wenn 75 Prozent der Kosten einer Behandlung übernommen werden. Privatspitäler, die auf einer Spitalliste sind, haben so klar weniger Anreiz, überhaupt die Anforderungen der Kantone zu erfüllen, die es für die Aufnahme auf die Spitalliste braucht. So wird die ganze Planung ausgehöhlt, und es werden Überkapazitäten geschaffen.

Von einer einheitlichen Finanzierung sollte keine Gefahr für eine Prämiensteigerung im Übergang und eine im Anschluss daran verstärkte Kostenzunahme in der OKP ausgehen. Von steigenden Prämien sind zudem nicht nur die Versicherten betroffen, sondern über die bei einer Prämiensteigerung allenfalls erforderliche Aufstockung bei der Prämienverbilligung auch der Bund und die Kantone. Sie wissen, dass das ein Referendum auslösen kann, denn auch diese Finanzierungsträger haben ein legitimes Interesse daran, den über Prämien finanzierten Kostenanteil mitsteuern zu können.

Die kantonale Spitalplanung und die Option von Vertragsspitälern stehen heute in einem fragilen Gleichgewicht, das nicht verändert werden sollte. Eine übermässige Finanzierung der Privatspitäler aus der Grundversicherung ist unsozial und abzulehnen. Wir wollen Zusatzversicherte nicht noch finanziell entlasten, was mit dieser Vorlage jedoch der Fall wäre. Der vorliegende Antrag der Minderheit sieht vor, Absatz 2 anzupassen und damit beim heutigen Prozentsatz der Vergütung zu bleiben, das heisst, dass nicht mehr als 45 Prozent der Kosten über die OKP vergütet werden dürfen.

Wenn Sie der Mehrheit folgen, bedeutet dies, dass noch mehr Geld aus der Grundversicherung an zusatzversicherte Patientinnen und Patienten respektive deren Behandlung in Vertragsspitälern abfliesst. Das war nicht das Ziel von Efas, und es würde ein völlig falscher Anreiz gesetzt.

Vi prego dunque di sostenere la minoranza Gysi e il Consiglio federale.