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AB 253305

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-26

Wortprotokoll

Bei der in Artikel 18 Absatz 2sexies zur Diskussion stehenden Frage handelt es sich eher um eine technische Frage, welche die Bevölkerung, die Versicherten als solche, wenig betrifft. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Kantone und die Versicherer die Zahlungen und das Controlling direkt so miteinander abwickeln sollen, wie es ihnen jeweils aus betriebswirtschaftlichen, prozeduralen Gründen als am zweckmässigsten und am besten erscheint. Das ist ja auch bei der Spitalfinanzierung nicht anders, wo sich die Kantone an den Bruttoleistungen beteiligen. Die Abwicklung über die gemeinsame Einrichtung würde wohl höhere zusätzliche Administrationskosten verursachen, denen keine sachliche Notwendigkeit gegenübersteht. Wenn man schon immer die Bürokratie bekämpfen will bzw. diesbezügliche Intentionen deklariert, so hat man hier einmal die Gelegenheit zum Tatbeweis.

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, der schlanken Variante und damit der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen.

Noch eine Bemerkung zu Artikel 18 Absatz 2octies und zur Minderheit Carobbio Guscetti: Auch dies ist wieder eine technische Frage. Weil es die gemeinsame Einrichtung bei Efas nicht braucht, können ihr auch nicht neue Aufgaben zugewiesen werden, wie dies die Minderheit Carobbio Guscetti vorschlägt. Wenn diese Einrichtung bei Efas dennoch eine Funktion bekäme, dann könnte sie sicherlich nicht die Übermittlung der Daten der Krankenversicherer an die Kantone [PAGE 1889] kontrollieren. Gemäss Artikel 60 Absatz 5 dieses Gesetzes gilt: "Die Versicherer übermitteln dem Kanton beziehungsweise dem Bund die Daten, die für die Berechnung des Kantonsbeitrags und des Bundesbeitrags nötig sind." Bei offenen Fragen ist es doch klar, dass sich der Bund und die Kantone mit den betreffenden Versicherern in Verbindung setzen sollten. Auch hier braucht es die gemeinsame Einrichtung nach Auffassung der SVP-Fraktion deshalb nicht; dies schon gar nicht zur Rechnungskontrolle, welche die Krankenversicherer in ihrem ureigenen Interesse machen, um selbst konkurrenzfähig zu bleiben, weil sie damit die Leistungskosten möglichst tief und damit letztendlich eben auch die Prämien tiefer halten können. Kein Versicherer hat ein Interesse daran, Leistungen zu entschädigen und abzugelten, die nicht tatsächlich auch geschuldet sind.

Weiter ist die gemeinsame Einrichtung per Gesetz eine gemeinsame Einrichtung der Versicherer und nicht eine Einrichtung der Kantone. Sie mit weiteren Aufgaben für die Kantone und damit mit potenziellen Interessenkonflikten zu belasten ist daher falsch.

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Carobbio Guscetti abzulehnen.

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