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Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-09-26

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Bei Artikel 60 Absatz 2bis geht es um das Netto- oder das Bruttoprinzip für den Kantonsbeitrag. Was heisst das? Es geht um die Anrechnung der Kostenbeteiligung. Das Nettoprinzip bedeutet, dass zuerst immer die Kostenbeteiligung, also die Franchise, angerechnet wird: Der Kanton bezahlt seinen Anteil an die Krankenversicherer nach Abzug dieser Kostenbeteiligung der Versicherten. Beim Bruttoprinzip bezahlt der Kanton seinen Anteil immer, selbst dann, wenn die versicherte Person mit der Franchise alles selber bezahlen muss.

Herr Bundesrat Berset hat das Beispiel erwähnt: Wenn Sie 300 Franken Franchise pro Jahr und eine Arztrechnung von 200 Franken haben, dann bezahlen Sie diese selber. Das Bruttoprinzip würde bedeuten, dass der Kanton dann 50 Franken bezahlen muss. Es widerspricht dem heutigen Prinzip, dass die Kostenbeteiligung zuerst zum Tragen kommt. Mit Efas machen wir einen grundsätzlichen Wechsel hin zu einem monistischen System, bei dem die Krankenversicherer alle ambulanten und stationären Leistungen bezahlen und vom jeweiligen Wohnsitzkanton der Versicherten 25,5 Prozent der Kosten zurückerstattet erhalten.

Die SGK hat sich auch mit der juristischen Beurteilung dieser Frage auseinandergesetzt und eine Beurteilung des Bundesamtes für Justiz eingeholt. Gemäss Bundesamt für Justiz kann der Bund die Kantone dazu zwingen, einen Teil der OKP-Kosten zu übernehmen. Beim Bruttoprinzip gemäss Minderheitsantrag würde der Bund aber die Kantone zwingen, auch Teile von Kosten zu übernehmen, die gar nicht Kosten der OKP sind, weil sie von den Versicherten selber bezahlt werden. Aus diesem Grund ist das Bundesamt für Justiz zum Schluss gekommen, dass das Bruttoprinzip verfassungsrechtlich bedenklich wäre.

Das Nettoprinzip hingegen, die Version der Kommissionsmehrheit, ist auch administrativ einfacher in der Abwicklung. Beim Bruttoprinzip gemäss Minderheit müssen die Versicherer dafür besorgt sein, dass sie alle Rechnungen erhalten, auch den Teil, den die versicherte Person selber bezahlt. Im System des Tiers payant geht das. Im System des Tiers garant ist es schwierig, weil die Versicherten die Rechnungen meistens nicht einschicken, gerade wenn sie hohe Wahlfranchisen haben. Wenn die Kantone ihre Beiträge künftig ungeachtet der Franchisen und Kostenbeteiligung ausrichten müssen, dann heisst dies nichts anderes, als dass die Eigenverantwortung, welche ja mit höheren Wahlfranchisen übernommen wird, an die Kantone delegiert wird. Das ist natürlich eine politische Frage, wie das vom Minderheitssprecher ausgeführt worden ist. Wir propagieren ja immer, dass Eigenverantwortung übernimmt, wer höhere Franchisen wählt, und diese Verantwortung kann nicht durch den Kanton rückversichert werden.

Die Kommission hat sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für das Nettoprinzip entschieden. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.