Lexipedia

Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-25

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-25

Wortprotokoll

Ich glaube, wir müssen hier nicht über den Sinn oder den Unsinn von Prävention sprechen. Der Bundesrat ist der Meinung, Prävention sei etwas Wichtiges, und er ist auch bereit, der Prävention in den Budgets mehr Mittel zuzuteilen. Das hat er im Finanzplan schrittweise so vorgesehen. Am Schluss werden Sie darüber entscheiden, wie viel Sie in die Tabakprävention investieren wollen.

Ich verstehe es natürlich, dass man immer gerne mit irgendwelchen indirekten Zweckbindungen versucht, solche Anliegen aus der "Budgetkonkurrenz" herauszunehmen. Ihr Ansinnen lautet: Sie suchen eine Möglichkeit, irgendwo Geld zu bekommen, unabhängig davon, ob es im Budget eng wird oder nicht. Ich glaube, das dürfen wir aus grundsätzlichen Erwägungen nicht tun. Es geht nicht um die Frage, ob Tabakprävention etwas Gutes ist oder nicht, aber sie muss so finanziert sein, dass Sie bei jeder Budgetposition abwägen müssen, wie viel Sie in welchen Bereich investieren wollen.

Wenn Sie bei diesen indirekten Zweckbindungen aufgrund irgendwelcher Gutachten sagen, das Verursacherprinzip sei gegeben, das gehe schon, dann muss ich Sie fragen, ob Sie ab morgen auf jedes Auto 2000 Franken draufschlagen wollen, um zum Beispiel die Erziehung schlechter Fahrer sicherzustellen. Ich meine, Sie kommen auf tausend Ideen, wo Sie gestützt auf das Verursacherprinzip irgendwie nachweisen können: Das wäre auch noch gut, und das könnte man diesem und jenem anlasten.

Wir haben in der Schweiz grundsätzlich eine gute, solide Gepflogenheit: Für neue Steuern und Abgaben wollen wir eine solide Verfassungsgrundlage, und erst dann kommt das Gesetz. Das können Sie nicht einfach dort, wo es populär ist, plötzlich völlig anders machen und sagen: Hier sollten wir noch etwas Geld abzweigen, das hat ja einen indirekten Zusammenhang. Mir scheint das auch staatspolitisch bedenklich zu sein.

Ich gehe noch kurz auf die einzelnen Anliegen ein und fange beim extremsten an, beim Antrag Guisan. Grundsätzlich könnte man nach Artikel 118 der Bundesverfassung eine Lenkungsabgabe erheben. Aber es ist auch nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz so, dass eine solche Lenkungsabgabe nicht zweckgebunden sein darf, sonst ist es eben keine Lenkungsabgabe mehr, sondern eine zweckgebundene Finanzierungsart.

Eine Lenkungsabgabe müssen Sie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in einer anderen Form zurückgeben. Sie kennen das von der CO2-Abgabe und von anderem. Zur Not könnte man sagen: Die Prämienverbilligung ist etwas, was man den Leuten so zurückgibt - aber sicher nicht die Präventionsmassnahmen. Hier scheint mir eine Zweckbindung gegeben, und das ist mit einer Lenkungsabgabe nicht vereinbar.

Der Sota-Fonds ist etwas anderes, ich darf an die Geschichte erinnern. Sie waren damals wahrscheinlich zum grossen Teil noch nicht im Rat. Früher hat der Bund den Tabakanbau der Landwirtschaft normal subventioniert, wie andere Bereiche auch. Das hat Herr Nationalrat Auer als störend empfunden. Er hat gesagt: Man darf doch den Bauern nicht aus normalen Bundesmitteln etwas subventionieren, was schädlich ist. Dann haben sich die Bauern gewehrt und haben gesagt: Das ist ein sinnvoller Anbau, sonst kommt der Tabak einfach aus dem Ausland. Dann hat man die Lösung gefunden, diese Finanzierung den Tabakkonsumenten zusätzlich zur Tabaksteuer aufzubürden, und zwar auf der Basis von Artikel 31bis der alten Bundesverfassung, der die Befugnis enthielt, Vorschriften u. a. zur Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft zu erlassen.

Alle Verfassungsrechtler sind sich einig, dass man dies tun kann. Die Branche hat dem dann zugestimmt - das wurde voll aus der Staatsrechnung entfernt und dem Konsumenten zur Tabaksteuer neu aufgebürdet. Damit machen Sie der Branche kein Geschenk. Die Branche ist wahrscheinlich mehr als froh, wenn das morgen nicht mehr so ist. Das ist hier auch nicht bestritten. Man kann absolut günstigen Tabak, der den gleichen Zweck erfüllt, aus dem Ausland importieren. Aber ich glaube, es wäre für die Landwirtschaft ein Fehler, weil die Landwirtschaft mit dem Tabak ein Produkt herstellen kann, das auch Verwendung findet und das sie qualifiziert herstellt, aber gemäss den Kosten in der Schweiz teurer als in Santo Domingo oder sonstwo.

Ich komme auf den Antrag Guisan zurück. Das ist ein anderer Fall. Wenn ich das quantifizieren darf: Diese zusätzliche Lenkungsabgabe von 25 Prozent brächte Mehreinnahmen von rund 700 Millionen Franken - da kommen die höheren Einnahmen bei der Ad-valorem-Tabaksteuer hinzu. Das käme hinzu und würde die Tabaksteuer und zugleich die Mehrwertsteuer beeinflussen. Das hätte einen kumulativen Effekt, und der Zigarettenpreis würde um einen Franken pro Päckli ansteigen. Da muss ich Ihnen sagen, dass hiermit genau die Gefahr - und ich halte sie für eine Realität - der Umkehr des Grenzverkehrs kommt. Dann machen wir auf einen Schlag genau das, was wir mit den langsam vor sich gehenden Steuererhöhungen verhindern wollen.

Damit wäre dann unser Auftrag, uns bei der eigentlichen Tabaksteuer der EU anzunähern, auch noch nicht erfüllt. Das käme dann auch noch dazu, und am Schluss müssten wir [PAGE 1392] dann wahrscheinlich, wenn wir das auch noch machen wollten, den Preis pro Packung um Fr. 1.50 bis Fr. 2.00 erhöhen. Das kann man alles wollen, aber ich sage Ihnen, dann wird sich die Laffer-Kurve bestätigen, und wir werden nachher wahrscheinlich weniger Einnahmen haben als vorher. Ich habe das am Beispiel des Alkohols in der Schweiz erklärt.

Jetzt zum Antrag der Minderheit Genner und zum Einzelantrag Bezzola: Hier geht es wieder um die gleiche Frage, die ich vorhin allgemein beantwortet habe. Das ist eine neue Steuer, die Sie zweckgebunden für die Prävention brauchen, ähnlich wie der Sota-Fonds. Der Bundesrat ist der Meinung, wir hätten dazu die Verfassungsgrundlage nicht. Ich meine, das ist eine sehr grundsätzliche Frage, und Sie sollten in solchen Fragen nicht anfangen, hier und dort zu sagen, dass wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben und man das ja tun kann. Das führt langsam zu einer - ich würde es so sagen - Erosion auch des Gehaltes einer Verfassung, und das dürfen Sie so nicht tun. Wenn Sie einen solchen Fonds wollen, dann schaffen Sie eine saubere Grundlage für die Prävention, wie wir das zum Beispiel beim Alkohol haben, wo das auf Verfassungsebene vorgesehen ist.

Zum Anliegen von Herrn Bezzola: Da wird für mich der Zusammenhang natürlich noch schwieriger. Man kann übrigens massvolles Rauchen auch mit Sportlichkeit verbinden, nicht wahr? Das kann man, aber ich darf das hier nicht laut sagen. Ich gebe natürlich zu, dass junge Menschen, die Sport treiben, wahrscheinlich weniger anfällig für Alkohol und Rauchen sind. Dieser Zusammenhang mag so indirekt durchaus bestehen, aber hier wird natürlich das Verursacherprinzip im Vergleich zur Präventionsidee noch einmal zusätzlich strapaziert. Auch das dürfen wir so nicht tun, obwohl ich - Herr Bezzola, das muss ich sagen, wir haben auch schon häufig gemeinsam Sport getrieben - vom Anliegen her durchaus eine Sympathie dafür habe. Aber Sie strapazieren hier sowohl das Verursacherprinzip als auch die Verfassung.

Zusammenfassend möchte ich Sie deshalb bitten, den Antrag der Minderheit Genner und die Einzelanträge Guisan und Bezzola abzulehnen.