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Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-12-02

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-02

Wortprotokoll

Zu diesem Geschäft haben Sie einen schriftlichen Bericht erhalten. Ich erlaube mir, dazu noch die folgenden Bemerkungen anzufügen.

Das Büro hat an seiner Sitzung vom 28. November 2019 die Mandate der Ratsmitglieder auf ihre Vereinbarkeit mit dem parlamentarischen Mandat überprüft. Es hat vom Ergebnis der Prüfung durch den Rechtsdienst wie folgt Kenntnis genommen:

1. Nach Artikel 144 Absatz 1 der Bundesverfassung können die Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates nicht gleichzeitig beiden dieser Behörden angehören. Frau Eva Herzog, Frau Andrea Gmür, Frau Adèle Thorens, Frau Lisa Mazzone, Herr Olivier Français, Frau Marina Carobbio, Herr Marco Chiesa, Herr Werner Salzmann, Herr Thierry Burkart und Herr Hansjörg Knecht wurden sowohl in den Nationalrat als auch in den Ständerat gewählt. Sie haben sich für das Mandat im Ständerat entschieden, sodass keine Unvereinbarkeit gemäss Artikel 144 Absatz 1 der Bundesverfassung festzustellen ist. Die Wahl von Frau Maya Graf in den Ständerat wurde vom Kanton Baselland noch nicht validiert. Sie hat sich für ein Mandat zu entscheiden.

2. Gemäss Artikel 14 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes dürfen der Bundesversammlung die nicht von ihr gewählten Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte nicht angehören. Herr Ständerat Mathias Zopfi ist Richter am Militärappellationsgericht 2. Das Büro hat festgestellt, dass die Funktion von Herrn Mathias Zopfi mit einem parlamentarischen Mandat unvereinbar ist, und stellt dem Rat entsprechend Antrag. Gleichzeitig hat das Büro jedoch zur Kenntnis genommen, dass Herr Ständerat Mathias Zopfi seine Tätigkeit als Richter am Militärappellationsgericht 2 per Ende Dezember 2019 aufgeben wird. Damit wird innert der gesetzlichen Frist nach Artikel 15 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes bis zum 2. Juni 2020 keine Unvereinbarkeit mehr vorliegen.[GZ]

Das Büro beantragt Ihnen deshalb, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.