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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-12-03

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-12-03

Wortprotokoll

Die Raumplanung beschäftigt uns in diesem Rat seit Jahren. Mit der Revision RPG 1 haben wir vor Jahren einen wichtigen Schritt gemacht, doch ausserhalb der Bauzonen haben wir zunehmend ungelöste Probleme, und die Zersiedelung schreitet weiter voran. Es wurden hier viele Vorlagen angenommen, die in Einzelfällen weitere Lockerungen gebracht haben.

Im Rahmen der letzten Volksinitiative der Jungen Grünen haben wir das Thema auch diskutiert. Die Initiative wurde damals zu Recht als nicht zielführend verworfen. Gleichzeitig wurden Ansätze für einen Gegenvorschlag mit dem Verweis auf den Entwurf des Bundesrates zur Revision RPG 2 abgelehnt. Nun liegt der Entwurf des Bundesrates vor. Er wird von den Kantonen ausdrücklich begrüsst. Doch in der UREK waren die Kritiker schon wieder in der Mehrheit und wollten gar nicht erst auf die Vorlage eintreten - Sie haben es von den Kommissionssprechern gerade gehört. Nichteintreten ist aber die falsche Antwort.

Die Vorlage will das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln und schlägt mit dem Planungs- und Kompensationsansatz eine Regelung vor, die den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspielraum einräumt. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Kantone über die bisherigen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen hinausgehen können. Damit das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet trotzdem gewahrt bleibt, müssen solche Nutzungen im Ergebnis aber die räumliche Gesamtsituation verbessern. Daher müssen die damit zugelassenen Nutzungen mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass störende, nicht mehr genutzte Bauten beseitigt werden. Die Kantone, die vom Planungs- und Kompensationsansatz Gebrauch machen wollen, müssen aber im Richtplan entsprechende Voraussetzungen schaffen und diese vom Bund genehmigen lassen. In der Baubewilligung für eine konkrete Mehrnutzung muss zudem sichergestellt werden, dass Letztere auch tatsächlich kompensiert wird.

Ein weiteres Element der Vorlage ist eine Beseitigungspflicht: Baubewilligungen für zonenkonforme und standortgebundene Anlagen und Bauten sollen nicht mehr für alle Ewigkeit eine Bestandesgarantie haben, sondern eben für den konkreten Zweck, für den sie erstellt worden sind. Sollte die zonenkonforme Nutzung dahinfallen, müssen die Bauten auch wieder entfernt werden. Diese Regelung zielt klar darauf ab, den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen zumindest zu stabilisieren und zum Schutz des Landwirtschaftslandes beizutragen.

Auch Ausnahmebewilligungen für zonenkonforme Bauten sollen möglich sein. Die Kantone erhalten hier mehr Spielraum. Auch eine Planungspflicht, insbesondere für Nutzungen im Untergrund, soll neu ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Last, but not least: Bestimmungen für Speziallandwirtschaftszonen werden präzisiert, indem diese neu klar festgelegt werden müssen.

Die Berichte des Bundesrates, die der UREK-N vorlagen, zeigen auf, dass es sich um eine komplexe Thematik handelt, dass aber viele Chancen und Möglichkeiten bestehen. Ich habe nun Mühe damit, dass der vorliegende Ansatz von allen Seiten bereits verworfen und dass nicht einmal auf die Vorlage eingetreten wird. Man mache am besten nichts. Mit der vagen Idee einer Kommissionsmotion soll der Bundesrat aufgefordert werden, eine neue Vorlage zu erarbeiten - ja, mit was für einem Inhalt denn? Bedenken Sie: Beim Raumplanungsrecht ausserhalb der Bauzonen haben wir es noch nie geschafft, eine national einheitliche Lösung zu finden, die für alle Kantone umsetzbar ist. Zu verschieden waren die Interessen und die Probleme der Kantone.

Die Ängste der Landwirtschaft können die Grünliberalen durchaus nachvollziehen, aber sie sind falsch. Wer einen solchen Weg, der die Landwirtschaft stärken kann, blockiert, riskiert zu einem späteren Zeitpunkt den Erfolg einer radikalen Initiative. Die Zersiedelung ausserhalb der Bauzonen wird sich bei einem Nichtstun noch weiter verstärken, und der Druck wird weiter ansteigen.

Es lagen immer Initiativen und Vorlagen auf dem Tisch, die mit dem Versprechen abgelehnt wurden, es komme etwas Besseres. Die grünliberale Fraktion findet den Entwurf des Bundesrates gut und findet, dass man auf die Vorlage eintreten soll und kann. Es darf nicht sein, dass man nur deshalb nicht darauf eintritt, weil das Thema als zu komplex erscheint. Das ist eine Ausrede. Ein Nichteintreten wäre schade. Die Vorlage hat das Eintreten verdient. Wir könnten uns auch vorstellen, diese Vorlage später mit einem Experimentierartikel zu ergänzen oder umzubauen, damit die Kantone sie freiwillig anwenden könnten. Um solche Möglichkeiten zu eröffnen, um Alternativen zu schaffen, müssen Sie auf die Vorlage eintreten.

Treten Sie mit der grünliberalen Fraktion auf diese Vorlage ein, und geben Sie ihr eine Chance, damit wir mit dem Raumplanungsrecht ausserhalb der Bauzonen endlich vernünftig regulieren können.