Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2019-12-03
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03
Wortprotokoll
Es gibt wohl kaum ein politisches Feld, bei dem sich bezüglich der Problemlage praktisch alle so einig sind wie bei der Raumplanung. Der Landverschleiss in der Schweiz ist eindrücklich. Die Fruchtfolgeflächen sind unter Druck. Die Qualität der Landschaft und somit eines der grössten Kapitalien unseres Landes leidet. Den Menschen in unserem Land kommen nicht nur Naherholungsraum, sondern auch Identität und Wohlbefinden abhanden. Es besteht Handlungsbedarf, und er ist dringend. Da sind wir uns einig. Bloss: Wie handeln wir? Da ist es dann mit der Minne schon schnell einmal vorbei.
Der Bundesrat hat es zumindest versucht. Er hat mit dem Entwurf zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes einen Versuch gemacht, den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Instrumente und somit zusätzliche Kompetenzen in die Hand zu geben. Das ist für die politische Mitte genauso ein löblicher Grundsatz wie jener der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und der Stabilisierung der Anzahl Bauten und des Bauvolumens ausserhalb der Bauzonen.
Der Entwurf des Bundesrates versucht diesen Spagat zwischen dem Schutz der Landschaft und der Wahrung der Entwicklungsmöglichkeiten des ländlichen Raumes mit dem Planungs- und Kompensationsansatz zu lösen. Massgeschneiderte Lösungen für die Regionen statt schweizweite Ausnahmetatbestände sollten so möglich sein.
Nun, wir haben uns in den Parteigremien und in der Kommission die Gehirne zermartert, um herauszufinden, wie und in welchen Fällen man mit dem Planungs- und Kompensationsansatz zu eben diesen massgeschneiderten Lösungen kommen kann. Die Erkenntnis aus dieser Geistesakrobatik war, kurz zusammengefasst: Es ist mit diesem Planungs- und Kompensationsansatz theoretisch eigentlich alles möglich, aber praktisch ist es ein Papiertiger. Weil eben theoretisch alles möglich ist, ist der Widerstand von der einen Seite vorprogrammiert, und weil der Ansatz in der Praxis kaum umsetzbar ist, ist der Widerstand von der anderen Seite vorprogrammiert. Wenn sogar die Umweltorganisationen gegen ein Instrument sind, welches die Betroffenen fürchten, dann kann man es möglicherweise eben vergessen.
Da muss ich Herrn Bäumle jetzt halt schon korrigieren: Wir sagen hier nicht, dass wir nicht eintreten wollen, weil die Thematik zu komplex wäre. Wir wollen nicht eintreten, weil der Ansatz nicht zielführend ist - das ist der Punkt. Es geht nicht um die Komplexität der Problematik, es geht um die Komplexität des Ansatzes, den man gewählt hat. Das ist der eine Punkt, der für die Mitte-Fraktion dafür spricht, nicht auf dieses Gesetz einzutreten: Das zentrale Instrument der Revision trägt nicht. Daneben gibt es noch weitere Elemente, welche in ihren Auswirkungen dermassen ungewiss sind, dass wir zur Überzeugung gelangt sind, dass ein Neuaufgleisen der beste Weg ist.
Da ist zuerst die Beseitigungspflicht zu nennen. Was bedeutet diese Beseitigungspflicht für den jeweiligen Ersteller, für die Landwirtschaftsbetriebe? Was bedeutet sie bei einer Betriebsübergabe an die nächste Generation? Was bedeutet es für die Gemeinden, wenn ein Besitzer zahlungsunfähig ist zum Zeitpunkt, in dem der Rückbau ansteht? Wir orten grösste Vollzugsprobleme. Gleiches - massive Vollzugsprobleme - orten wir beim Thema der Speziallandwirtschaftszonen.
Unter dem Strich haben wir also eine Vorlage vor uns, die mehr Unklarheit schafft, als sie Sicherheit und Problemlösung bietet, und das in einer Zeit, in der die Kantone immer noch intensiv mit der Umsetzung der ersten Etappe der RPG-Revision beschäftigt sind. Lassen wir doch die Kantone diese Arbeit an der RPG 1 machen, und versuchen wir, in der Zwischenzeit eine neue zweite Etappe zu entwickeln. Die Kommission hat das mit einer entsprechenden Kommissionsmotion versucht; wir haben das gehört. Sie liegt noch nicht vor. Sie ist erst als Idee geboren; das wissen wir. Dass diese Kommissionsmotion heute noch nicht vorliegt, mag vielleicht beunruhigen, es ist aber vor allem Ausdruck davon, wie schwierig es ist, den angesprochenen Spagat zu meistern.
Die Mitte-Fraktion wird nicht auf diesen Entwurf eintreten, auch wenn sie mit den Zielen völlig einverstanden ist und auch wenn sie die Einschätzung teilt, dass es Massnahmen gegen die Zersiedelung und für den Schutz unserer Kultur- und Naturlandschaften braucht - und zwar zeitig und nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag. Doch nach der Diskussion und den offensichtlich zu weit auseinanderliegenden Einschätzungen muss man einfach kurz und knapp sagen: Es nützt nichts, schneller zu rennen, wenn man nicht weiss, in welche Richtung.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird auf dieses Geschäft nicht eintreten.