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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-12-03

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03

Wortprotokoll

Beim Generalsekretariat des EFD liegt der Voranschlag 2020 im ähnlichen Rahmen wie der Voranschlag 2019. Die Ausnahme bildet der Personalaufwand bzw. der Stellenbestand, wo das Generalsekretariat nach tieferen Zahlen in den vergangenen vier Jahren nun wieder eine Zunahme zu verzeichnen hat. Der Funktionsaufwand des Generalsekretariats, von dem rund zwei Drittel Personalaufwand und ein Drittel Sach- und Betriebsaufwand sind, beläuft sich auf gut 31 Millionen Franken. Er nimmt gegenüber dem Voranschlag 2019 um 1,3 Millionen Franken zu. Grund dafür ist ein Ausbau des Strafrechtsdienstes um acht Stellen sowie die neu geschaffene strategische Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums Cybersicherheit mit sechs Stellen.

Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen: Der Voranschlag 2020 liegt im Rahmen des Voranschlages 2019. Das SIF ist im Vergleich ein eher kleines Amt. Es hat rund [PAGE 1029] hundert Mitarbeitende, welche sich 86 Vollzeitstellen teilen. Der budgetierte Aufwand beläuft sich auf 21 Millionen Franken. Das Globalbudget des SIF besteht zu rund 83 Prozent aus dem Personalaufwand. Das SIF trägt zu möglichst guten Rahmenbedingungen für den Schweizer Finanzsektor bei und unterstützt damit die Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Zum Eidgenössischen Personalamt: Der Personalaufwand nimmt, wie es der Präsident der Finanzkommission vorhin ausgeführt hat, gegenüber dem Voranschlag 2019 um 183,5 Millionen Franken bzw. 3,1 Prozent zu. Davon entfallen 70 Millionen Franken auf nicht wiederkehrende Ausgaben. Es handelt sich hier um eine einmalige Einlage für die besonderen Personalkategorien. Die wiederkehrenden Mehrausgaben im Umfang von 1,9 Prozent verteilen sich je hälftig auf die vorsorglich eingestellten Mittel für Besoldungsmassnahmen, das sind 56,6 Millionen Franken, sowie auf zusätzliche Stellen, etwa 57 Millionen Franken.

Für den Voranschlag 2020 ist für plafonderhöhende Stellenaufstockungen ein Mehrbedarf von knapp 33 Millionen Franken im Vergleich zum Voranschlag 2019 zu verzeichnen. Zu einer Aufstockung kommt es bei der Bundeskanzlei sowie bei allen Departementen. Ebenfalls zum Wachstum im Personalbereich tragen die Aufstockungen der Einheiten ausserhalb des Einflussbereiches des Bundesrates bei, d. h. bei den Gerichten, bei den Parlamentsdiensten, bei der Bundesanwaltschaft und bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Hinzu kommt ein Zuwachs von Personal mit Kompensation von rund 22 Millionen Franken. Diese Zunahme im Personalaufwand wird vollständig über den Sachaufwand oder Mehreinnahmen kompensiert und verteilt sich ebenfalls auf sämtliche Departemente. Lediglich das VBS verzeichnet in diesem Bereich eine Abnahme in der Höhe von rund 8 Millionen Franken.

Zur voraussichtlichen Stellenentwicklung: Die Berichterstattung zum Finanzplan enthält gestützt auf das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung Angaben zur Entwicklung der geplanten durchschnittlichen Anzahl Vollzeitstellen pro Verwaltungseinheit für das Voranschlagsjahr. Der Richtwert entspricht der theoretischen Anzahl Stellen, die mit den budgetierten Mitteln finanziert werden könnten. In den jeweiligen Beständen sind die Lernenden, Hochschulpraktikanten sowie Personen, die gestützt auf einen Personalleihvertrag für den Bund arbeiten, nicht enthalten. Im Voranschlag 2020 sind für die Bundesverwaltung, die Gerichte und die Parlamentsdienste insgesamt 37 631 Vollzeitstellen geplant, was gegenüber dem Vorjahr einem Zuwachs von 267 Vollzeitstellen bzw. 0,7 Prozent entspricht. Im Voranschlagsjahr 2019 liegt der aktuelle Bestand bei 37 004 Stellen, Stand August 2019. Er liegt somit rund 263 Stellen unter dem geplanten Umfang für den Voranschlag 2019. Diese Plangrösse wird also jeweils nicht völlig ausgeschöpft, etwa, weil allfällige Vakanzen nicht sofort neu besetzt werden können oder weil sich der Start von Projekten verzögert hat. Allerdings sinken die Personalausgaben im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Bundes um 0,1 Prozent. Sie wachsen also nicht überproportional.

Im Rahmen der Legislaturplanung soll ein neues Instrument eingeführt werden: die mittelfristige Personalplanung. Im Rahmen des Legislaturfinanzplans sollen in Zukunft auch die finanziellen Auswirkungen des geplanten Personalbestandes ausgewiesen werden. Damit soll die Transparenz gegenüber dem Parlament weiter erhöht werden. So wird dann ersichtlich, was im Rahmen der nächsten Legislatur erwartet wird. Dieses Instrument wird derzeit in der Bundesverwaltung diskutiert und muss dann noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Ich komme zum Bundesamt für Bauten und Logistik. Der Voranschlag sieht 908 Millionen Franken Erträge, 759 Millionen Franken Aufwendungen, 19 Millionen Franken Investitionseinnahmen und 470 Millionen Franken Investitionen vor. Diese Zahlen beinhalten wie üblich auch die Beträge des ETH-Bereichs. BBL-spezifisch betragen der Funktionsertrag 662 Millionen, der Funktionsaufwand 575 Millionen, die Devestitionen 16 Millionen und die Investitionen 289 Millionen Franken. Die budgetierten Devestitionen basieren auf einer Liste von Veräusserungen von über hundert Objekten, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Die 585 Millionen Franken Erträge werden hauptsächlich durch die Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung generiert. Im Voranschlag 2019 lagen sie bei 564 Millionen; sie steigen also um rund 3,8 Prozent.

Die Erträge aus Gütern, Ausweisschriften, Dienstleistungen und Publikationen sind mit 76,9 Millionen Franken veranschlagt. Der Funktionsertrag liegt um 12,4 Millionen bzw. 19,2 Prozent höher als der Voranschlag 2019, was auf die Bündelung der Agenturleistungen zurückzuführen ist. Neu wird das Bundesamt für Bauten und Logistik Agenturleistungen für die gesamte Bundesverwaltung beschaffen. Das heisst, dass diese Budgets zum BBL kommen und die Beschaffungen von Dienstleistungen somit effizienter werden.

Der Aufwand von 575 Millionen Franken setzt sich zusammen aus 85 Millionen Franken Personalaufwand, 309 Millionen Franken Sach- und Betriebsaufwand, 184 Millionen Franken Abschreibungsaufwand und 2,4 Millionen Franken Finanzaufwand. Der Sach- und Betriebsaufwand ist 5,2 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr. Dies ist auf verschiedene Effekte zurückzuführen: einen Minderbedarf von 2,2 Millionen beim Informatiksachaufwand und einen Minderbedarf von 8,6 Millionen beim Betriebsaufwand Liegenschaften aufgrund der konsequenten Umsetzung des Unterbringungskonzeptes 2024.

2020 wird das BBL Investitionen im Umfang von 289 Millionen Franken tätigen: 260 Millionen für zivile Bauten und 28,4 Millionen für die Realisierung des zweiten Standorts zur Herstellung des Schweizer Passes sowie für Beschaffungen. Die wichtigsten 2020 zu realisierenden Bauprojekte sind Zollikofen, zweite und dritte Phase, die Fertigstellung in Ittigen, der Abschluss der Sanierung des Schweizerischen Nationalmuseums in Zürich, der Bau des neuen Bundesasylzentrums in Altstätten, die Umsetzung des Sportförderkonzepts des Bundes mit Investitionen in Tenero und Magglingen sowie der Bau des Bundesasylzentrums in Basel.

Dann komme ich noch zur Eidgenössischen Zollverwaltung. Hier gibt es einen Nachtragskredit in der Höhe von 300[NB]000 Franken für Beiträge an internationale Organisationen. Aufgrund der Erhöhung des Frontex-Budgets muss die Schweiz nun einen Beitrag von 14 Millionen Euro bzw. 16,1 Millionen Franken bezahlen. Im Voranschlag 2019 wurde von einem Betrag von 15,8 Millionen ausgegangen, weshalb dieser Nachtrag nötig wird.

Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung sind Einnahmen von 22,6 Milliarden Franken budgetiert. Dabei handelt es sich nicht nur um Zölle. Auf Zölle entfallen derzeit noch 1,1 Milliarden Franken. Die Zollverwaltung nimmt rund 2 Milliarden Franken Tabaksteuern und 4,6 Milliarden Franken Mineralölsteuer ein. Zu den Einnahmen von 22,6 Milliarden Franken kommen noch rund 10 Milliarden Franken Mehrwertsteuer, welche die Eidgenössische Zollverwaltung bei der Einfuhr in die Schweiz erhebt.

Zum Schluss komme ich jetzt noch zur Eidgenössischen Finanzkontrolle. Die EFK sieht für 2020 einen Aufwand von 29,8 Millionen und einen Ertrag von 1,6 Millionen Franken vor. Der Aufwand erhöht sich im Voranschlag 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Millionen Franken und steigt über die gesamte Planperiode um jeweils 1 Million pro Jahr an. Der Anstieg begründet sich einerseits durch eine Erhöhung des Personalbestandes der EFK, um eine wirksamere Risikoabdeckung zu erreichen, und andererseits durch einen höheren Informatikaufwand. Vom Gesamtaufwand entfallen 81,7 Prozent auf das Personal, 5,6 Prozent auf die Informatik und 5,7 Prozent auf externe Dienstleistungen, namentlich für Prüfmandate an Dritte.

Gründe für die zusätzlichen Mittel sind die zunehmenden Risiken im Aufsichtsbereich, vor allem im Hinblick auf die IT-Sicherheit, sowie die Steigerung der Erwartungen an die EFK. Wichtig ist zu erwähnen, dass die Arbeit der EFK zu direkten Einsparungen bzw. Rückforderungen führt, die ihre Kosten bei Weitem übersteigen. Die EFK will für jeden eingesetzten Franken drei Franken zurückbringen und ist mit diesem Ziel auf Kurs. Die Begründungen für die Aufstockung des Personals entsprechen grösstenteils jenen, die im Schreiben der EFK an die Finanzkommission beider Räte genannt wurden. Wir haben diese Thematik bereits vor einem Jahr auch in [PAGE 1030] unserem Rat in Zusammenhang mit dem Voranschlag 2019 ausgiebig diskutiert. Die Finanzdelegation hat sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst und unterstützt die Aufstockung im Voranschlag 2020.[GZ]

Das sind meine Ausführungen zum Eidgenössischen Finanzdepartement.

[VS]