Ettlin Erich · Ständerat · 2019-12-03
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03
Wortprotokoll
Ich werde über das ganze Departement berichten. Es ist ein grosses Departement mit vielen Ämtern, deshalb wird es auch einige Ausführungen benötigen.
Die Finanzkommission Ihres Rates hat den Voranschlag 2020 angeschaut und mit Mehrheitsanträgen auch einige Änderungen vorgeschlagen; dazu komme ich noch. Ansonsten ist sie mit dem Voranschlag einverstanden.
Zum Gesamtüberblick und zu wichtigen Themen des gesamten Departementes: Ein grösseres Projekt ist Asalfutur. Das ist ein IT-Projekt bei der Arbeitslosenversicherung, das deren Auszahlungssystem ablösen wird. Bei der Agrarpolitik beabsichtigt der Bundesrat unter dem Vorbehalt der Bundesratsbeschlüsse zur Legislaturplanung 2019-2023, dem Parlament einen landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2022 bis 2025 von 13,88 Milliarden Franken zu beantragen. Die BFI-Botschaft 2022-2024 ist ebenfalls in Vorbereitung, sodass der Bundesrat sie voraussichtlich im Februar 2020 verabschieden kann. Weiter beschäftigt natürlich die Krise der Hochseeschifffahrt vor allem dieses Departement.
Der Gesamtbedarf des WBF beträgt 12,8 Milliarden Franken, wobei 93 Prozent Transferkredite sind. Der Eigenaufwand beträgt etwa 0,65 Milliarden Franken. Die wichtigsten Posten sind 7,25 Milliarden Franken für die Bildung und 3,5 Milliarden Franken für die Landwirtschaft.
Die Ausgaben werden gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozent wachsen und rund 154 Millionen Franken betragen. Mehrausgaben sind vor allem beim SECO budgetiert; wesentlich ist da die Erhöhung der Bundesbeteiligung an der ALV um rund 75 Millionen Franken.
Die Mehrheitsanträge der Finanzkommission sind auf der Fahne ersichtlich. Bei Schweiz Tourismus beantragen wir einstimmig eine Erhöhung um 2,375 Millionen Franken. Die weiteren Erhöhungen beim SBFI werde ich dann noch vorstellen.
Zum Generalsekretariat: Das Dossier Hochseeschifffahrt stellt eine hohe Belastung dar und beansprucht Kapazitäten. Die von der Mehrheit der Kommission beantragte Erhöhung des Finanzierungsbeitrages an die ETH um 30 Millionen Franken ist Teil der verschiedenen Anträge zur Anpassung an die BFI-Botschaft und wird dort begründet.
Zum SECO: Die wichtigsten Posten sind hier nach wie vor der Beitrag des Bundes an die ALV und die Entwicklungszusammenarbeit. Es sind Mehrausgaben von 96 Millionen Franken oder 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr budgetiert. Der Eigenaufwand im Voranschlag beträgt 153,1 Millionen Franken und erhöht sich im Vergleich zum Voranschlag 2019 um 1,9 Millionen Franken. Davon entfallen 1,1 Millionen auf den Personalaufwand. Im Transferbereich erhöht sich der Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 94 Millionen Franken, nämlich um 14 Millionen im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit und des Erweiterungsbeitrages an die EU; 75,5 Millionen Franken sind es im Bereich der ALV sowie 4,17 Millionen Franken im Bereich Tourismus.
Die Erhöhung der Bundesbeteiligung an der ALV entsteht aufgrund des prognostizierten Wachstums der beitragspflichtigen Lohnsumme, 6 Millionen Franken, und rund 70 Millionen Franken sind dem neu lancierten Impulsprogramm geschuldet. Dieses ist Teil der im Frühling 2019 beschlossenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Für die schwer vermittelbaren Stellensuchenden werden Zusatzmassnahmen eingesetzt. Für ausgesteuerte Personen über sechzig wird der Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen erleichtert.
Bei Schweiz Tourismus, und damit komme ich auch zum Antrag um Erhöhung, haben die eidgenössischen Räte für 2020-2023 einen Rahmenkredit von 230 Millionen Franken beschlossen. Der Bundesrat hatte einen Rahmenkredit von 220,5 Millionen Franken beantragt, also 9,5 Millionen Franken weniger. Zusammengefasst ergeben sich nun folgende Werte: Der Bundesrat beantragt 54,3 Millionen Franken für das Jahr 2020. Das Parlament hat aber eigentlich 56,675 Millionen beschlossen. Die Differenz beträgt 2,375 Millionen Franken. Dieser zweite Parlamentsentscheid ist im Voranschlag 2020 noch nicht berücksichtigt, da die Botschaft zum Budget vorher erstellt wurde. Der Zahlungsrahmen ist daher auf dem alten Stand. Der Bundesrat beabsichtigt, die vom Parlament beschlossene Aufstockung um die 2,375 Millionen Franken ab 2021 in den Finanzplan aufzunehmen. Die Finanzkommission beantragt Ihnen, diese Erhöhung noch in den Voranschlag 2020 aufzunehmen und den Finanzplan um die Erhöhung anzupassen. So ist das auf der Fahne auch abgebildet. Dies geschah einstimmig, wie ich gesagt habe.
Zum Bundesamt für Landwirtschaft: Hier gibt es keine spektakulären Zahlen. Man ist noch im aktuellen Programm, die Ausgaben und Einnahmen entsprechen praktisch dem Vorjahr. Die Direktzahlungen nehmen sogar um rund 6 Millionen Franken ab. Über die ganze Summe sind die Aufwände praktisch gleich.
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL): Hier ist der Schwerpunkt 2020 das Projekt zur Stärkung der Resilienz der IKT-Infrastruktur gegenüber Strommangellagen. Ein Sorgenkind sind ausserdem die Heilmittel. Immer mehr wichtige Heilmittel sind zunehmend schlechter erhältlich. Das BWL legt, das sei hier erwähnt, Pflichtlager von wichtigen Medikamenten an.
Das BWL ist dann zuständig für die Hochseeschiffe. Hier ist es klar, dass man dieses Dossier weiterhin stark und eng begleiten wird. Das BWL ist das Kernamt in dieser Sache. Neben dem regelmässigen Reporting zur Beurteilung der finanziellen Situation ist die Einhaltung von diversen vertraglichen Abmachungen, die jetzt im Verlauf der Krisenbewältigung getroffen wurden, zu überprüfen und sicherzustellen.
Bei den Supportprozessen sucht man Synergien zwischen dem BWL, der Wettbewerbskommission und dem Bundesamt für Wohnungswesen. Drei Mitarbeitende mit insgesamt 2,5 Vollzeitstellen sind vom BWL zur Weko verlagert worden. Das wird sich auch finanziell auswirken.
Zu Agroscope: Dort hat vor allem das Standortkonzept zu reden gegeben. Das Konzept sieht einen Hauptstandort in Posieux sowie zwei Regionalzentren in Reckenholz und Changins vor. Darüber hinaus gibt es noch Versuchsstationen, wo man sich gemäss Konzept aus der Infrastruktur zurückzieht, die Kantone diese übernehmen und Agroscope sich mit den Kantonen auf überschneidungsfreie Schwerpunkte einigt, die auch dem regionalen Bedarf entsprechen. Der Strukturwandel und das Standortkonzept sollten Einsparungen bei den Investitionen von mindestens 30 Millionen Franken ergeben, die zugunsten der Forschung umgeleitet werden sollen.
Rund 69 Prozent des Aufgabenanteils von Agroscope haben mit der Forschung, 18 Prozent mit dem Vollzug und 13 Prozent mit agrarpolitischen Entscheiden zu tun. Die Abweichungen zum Voranschlag des Vorjahres sind geringfügig. Man plant mit Drittmitteln von 13,5 Millionen Franken und ist überzeugt davon, dass man diesen Betrag auch erreichen kann.
Zur Weko: Hier gibt es im Voranschlag keine Besonderheiten. Ausserordentliche Erträge sind keine budgetiert. Es ist ja so, dass Bussen dann verbucht werden, wenn sie auch tatsächlich rechtskräftig durchsetzbar sind. Es werden nicht schon in Erwartung dieser vor allem ausserordentlichen Bussen Verbuchungen vorgenommen. Es sind noch Fälle vor Bundesgericht hängig. Sorgen machen der Weko die Beschwerdeverfahren. Die Verfahrensdauer ist lange und nimmt zu. Das ist der Rechtssicherheit abträglich, weil die Unternehmen dann nicht genau wissen, wo sie stehen. Es ist auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht von Vorteil, wenn man damit rechnen muss, dass solche Verfahren fünf Jahre und länger dauern. In anderen Ländern dauern sie in der Regel weniger lang. Die Erträge - das sind Bussen, wie ich bereits gesagt [PAGE 1031] habe - sind schwierig abzuschätzen. Man hat sie deshalb sehr konservativ eingeschätzt.
Das Bundesamt für Wohnungswesen wird von Grenchen nach Bern verlegt. Darüber haben wir schon letztes Jahr berichtet. Bis 2025 soll der Eigenaufwand um bis zu 25 Prozent gesenkt werden können. Die budgetierten Gesamteinnahmen betragen 76 Millionen Franken. Das sind fast 14 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 2019. Es handelt sich dabei namentlich um die Rückzahlung von Darlehen durch die Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals. Die budgetierten Ausgaben machen gut 56 Millionen Franken aus, gut 12 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 2019. Diese Erhöhung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Gegensatz zu den beiden Vorjahren eine Einlage von 21 Millionen Franken in den Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus vorgesehen ist. Das Parlament hat den diesbezüglichen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für die Dauer von zehn Jahren genehmigt. Der Rahmenkredit und diese Einlage treten nur dann in Kraft, wenn die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" am 9. Februar 2020 abgelehnt wird. Das Bundesamt für Wohnungswesen wird am 1. Januar 2020 rund 7,5 Stellen weniger aufweisen als am 1. Januar 2018.
Auch bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst, seit 1. Januar 2019 Bundesamt für Zivildienst, hat sich gegenüber dem Vorjahr praktisch nichts verändert. Man hat einige Anpassungen beim Ertrag vorgenommen. Im Moment liegt man bei der Anzahl Zulassungen bei minus 4 Prozent. 2019 hat man mit Mehrertrag gerechnet. Deshalb ist der budgetierte Ertrag für 2020 gegenüber 2019 entsprechend reduziert. In den vergangenen Jahren hat man von Jahr zu Jahr eine massive Reduktion der Kosten pro Diensttag erreicht. Vor zwanzig Jahren kostete der Diensttag 45 Franken; 2019 rechnete man mit Fr. 1.10. Für die Jahre 2022 und folgende rechnet das Amt mit 4000 Zulassungen pro Jahr. Das ist rund ein Drittel weniger als heute und spiegelt die Massnahmen, die das Parlament treffen will, um den Zivildienst weniger attraktiv und die Armee vielleicht etwas attraktiver zu machen. Das ist aber ein anderes Thema.
Für 2020 sind 1,7 Millionen Diensttage geplant; 2019 plante man noch mit 1,9 Millionen Diensttagen. Der Kostendeckungsgrad wird auf 82 Prozent veranschlagt, während man im Vorjahr von 95 Prozent ausging. Das Ziel ist immer noch 100 Prozent.
Zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle gibt es nicht viel zu sagen. Der Eigenfinanzierungsgrad bleibt konstant bei 80 Prozent.
Zum Information Service Center WBF, quasi die IT-Abteilung: Hier entsprechen die Kosten in etwa jenen der Vorjahre. Man hat vor allem mit dem Rollout von Gever Bund zu tun.
Dann komme ich zum letzten, aber gewichtigen Amt, zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. Der Transferkredit für die ETH ist im Generalsekretariat des WBF eingestellt. Deshalb sind die Erhöhungsbeträge, die wir noch ansprechen werden, nicht hier eingestellt. Insgesamt plant der Bund für Bildung und Forschung Ausgaben in der Höhe von 8,095 Milliarden Franken; das ist eine Erhöhung um 0,3 Prozent. Verteilt wird diese Summe wie folgt: Die Berufsbildung bekommt etwa 952 Millionen, die Hochschulen bekommen 2,3 Milliarden, die Grundlagenforschung bekommt 3,1 Milliarden und die angewandte Forschung 1,6 Milliarden. In der nächsten BFI-Botschaft für den Zeitraum 2021 bis 2024 sollen insbesondere folgende Herausforderungen angegangen werden: die Digitalisierung aller Lebensbereiche und die damit verbundenen Chancen, Gefahren und Risiken, das Potenzial im Bereich künstliche Intelligenz, die Klimaveränderung, die Mobilität und die Gesundheitsversorgung einer alternden Gesellschaft. Bei der Berufsbildung gibt es eine Initiative Berufsbildung 2030, wo es vor allem darum geht, mit den Organisationen der Arbeitswelt und den Kantonen eine priorisierte Stossrichtung aufzugleisen, die die Berufsbildung gleichzeitig auch auf das lebenslange Lernen und auf die Flexibilisierung der Bildungsangebote ausrichtet.
Zur ETH: Wir haben die ETH zusammen mit der Finanzkommission des Nationalrates besprochen; ich gliedere die Berichterstattung zur ETH hier beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ein. Die ETH hat ihr Budget wie gesagt in der gemeinsamen Sitzung präsentiert und darauf hingewiesen, dass sie ein kleines Defizit hat. Sie hat total 3,6 Milliarden Franken budgetiert; davon trägt der Bund etwa 71 Prozent. Im Voranschlag 2020 des Bundes sind nun 2,566 Milliarden Franken vorgesehen, die sich aus der allgemeinen Tranche der Finanzierung durch den Bund von 2,385 Milliarden und dem Immobilienbeitrag von 181 Millionen zusammensetzen.
Zu den Themen, die die ETH beschäftigen und auch finanzielle Auswirkungen haben, gehört unter anderem die Stilllegung von Kernanlagen im Paul-Scherrer-Institut. Da werden Rückstellungen von 600 Millionen gemacht. Es ist noch nicht sicher, ob das reichen wird. In der Presse konnten Sie lesen, dass die Forschungsanstalten WSL und Eawag fusioniert werden. Daraus soll ein starkes Kompetenzzentrum entstehen.
Ein Thema ist auch immer das ständige starke Wachstum der Studierendenzahlen und damit verbunden das Missverhältnis zur Anzahl Professoren, die unterdurchschnittlich wächst. Damit wird das Verhältnis zwischen Studierenden und Professoren an der ETH schlechter. Es stellt sich immer auch die Frage, wie viele Studenten pro Professorenstelle es in der Zukunft sein sollen, können oder dürfen, ohne dass die Qualität darunter leidet. Die beiden ETH haben auch grosse Gebäudekomplexe, die unterhalten werden müssen. Da sieht es unterdessen nicht schlecht aus. Nur noch 10 Prozent der Gebäude brauchen Massnahmen, für die Gelder eingestellt worden sind. Der Unterhalt dieser Gebäude kostet insgesamt 50 Millionen Franken.
Nun zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit, das Stimmenverhältnis war immer 9 zu 2: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen bei einzelnen Positionen - Sie sehen das auf der Fahne -, auf das Niveau der BFI-Botschaft 2016-2020 zu gehen, das wir dort definiert hatten. Sie will wieder den Umfang dieses Rahmenkredites erreichen. 2018 hat man den Betrag dieser Botschaft um 3 Prozent nach unten angepasst. Diese Korrektur nach unten soll jetzt gemäss der Forderung der Kommissionsmehrheit wieder korrigiert werden. Wir haben lange Diskussionen in Ihrer Kommission geführt, welches der richtige Betrag und was der Grund für die Korrektur sei. Damals hatte man, so wurde uns gesagt, um 3 Prozent korrigiert, um die Schuldenbremse einzuhalten. Man hatte es auch damit begründet, dass in der Vergangenheit die zuvor erwartete Teuerung gar nicht eingetreten war. Was die Kommissionsmehrheit will, ist einfach, die Kürzung um 3 Prozent wieder zu korrigieren, sodass wir wieder beim Rahmenkredit der BFI-Botschaft 2016-2020 sind.
Schliesslich gibt es noch einen Unterantrag bei diesem Gesamtantrag, nämlich, dass 15 Millionen Franken bei Position 750.A231.0272, "Institutionen der Forschungsförderung", ausschliesslich dem Nationalfonds zugutekommen sollen.
Ich bitte Sie, den gesamten Anträgen - es war immer ein Konzept - der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Die Kommission hat ihnen, wie gesagt, mit 9 zu 2 Stimmen zugestimmt.
Die Minderheit wird sich sicher noch äussern. Sie begründet ihren Antrag natürlich vor allem damit, dass man hier kostenbewusst sein müsse. Man solle bei diesen Positionen dem Bundesrat folgen. Zu den einzelnen Anträgen sage ich jetzt nichts.
Ich komme zum Nachtrag II des Departementes. Es gibt ein Nachtragskreditbegehren des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation, nämlich zur kantonalen französischsprachigen Schule - Herr Präsident, das betrifft Ihr Jahresziel. Die kantonale französischsprachige Schule ist eine öffentliche Schule in der Stadt Bern, die den Unterricht der obligatorischen Schule auf Französisch anbietet. Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag von 25 Prozent an die Betriebskosten der Schule. Empfänger ist der Kanton Bern, der Träger dieser Schule ist. Seit der Schlussabrechnung 2017 wird mit den Bundesbeiträgen der gesetzlich vorgesehene Anteil von 25 Prozent nicht mehr ganz erreicht. Für das Jahr 2019 ist deshalb ein Nachtragskredit von 210[NB]000 Franken nötig, welcher vollständig auf dem Kredit "Internationale Mobilität Bildung" kompensiert wird. Der Bundesrat [PAGE 1032] hat zudem das WBF beauftragt, unter Einbezug des Kantons Bern die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen, da diese den Vorgaben des Subventionsgesetzes, welches später in Kraft trat, nicht vollständig Rechnung tragen. Das war der Antrag zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.
Das SECO hat zwei Anträge. Ein Antrag ist eine Erhöhung der Leistung des Bundes an die Arbeitslosenversicherung von 1,691 Millionen Franken. Dies ergibt sich aus zwei gegenläufigen Entwicklungen. Gemäss Schlussabrechnung über die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Arbeitslosenversicherung wurde im Jahr 2018 ein zu tiefer Betrag ausbezahlt. Dies führt zu einer Zunahme des für 2019 geschuldeten Beitrages von 2,69 Millionen Franken. Demgegenüber ergibt aber die aktuelle Prognose der beitragspflichtigen Lohnsumme einen um 1 Million tieferen Beitragswert, als dies bei der Budgetierung des Voranschlags 2019 angenommen wurde. Die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Arbeitslosenversicherung beträgt 0,159 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme. Die der Schlussabrechnung zugrunde liegende beitragspflichtige Lohnsumme wird aufgrund der von der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV überwiesenen ALV-Lohnbeiträge berechnet. Der Nachtragskredit ist notwendig, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Der zweite Nachtragskredit betrifft die OECD und beträgt 430[NB]000 Franken. Die Schweiz als Mitglied der OECD beteiligt sich an weiteren rund zwanzig Sonderorganisationen und Projekten wie beispielsweise dem Programme for the International Assessment of Adult Competencies (PIAAC) zur Erfassung der Grundkompetenzen von Erwachsenen. Der Nachtragskredit von 430[NB]000 Franken ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Pflichtbeiträge an die OECD und an die Sonderorganisationen und Projekte aufgrund von Änderungen am Beitragsschlüssel um 320[NB]000 Franken höher ausfallen als im Vorjahr. Im Voranschlag wurde mit einem geringeren Wachstum gerechnet. Darüber hinaus konnte im Jahr 2018 der Beitrag an das PIAAC von 161 600 Franken nicht ausbezahlt werden, da die entsprechende Auszahlungsfrist im Rahmen des Jahresabschlusses des Bundes verpasst wurde. Die Zahlung erfolgt nun im Jahr 2019, und damit ist der Nachtragskredit notwendig.[GZ]
Das waren meine Ausführungen zum WBF.
[VS]