Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2019-12-03
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-03
Wortprotokoll
Die RPG-Revision ist in der Tat wirklich eine schwierige Geschichte. Wir hatten schon erhebliche Geburtswehen bei der ersten Etappe der RPG-Revision. Ich erinnere einfach den Rat noch einmal daran: Noch nicht alle Kantone haben heute einen genehmigten Richtplan nach RPG 1. Noch nicht alle Kantone sind in diesem System. Sechs Kantone haben heute einen generellen Einzonungsstopp, weil sie entweder eine Mehrwertabgabe haben, welche dem Bundesrecht nicht genügt, oder weil der Richtplan eben noch nicht genehmigt wurde. Das heisst, die erste Etappe ist alles andere als abgeschlossen. Wenn man das sieht und wenn man auch die Mühen in Kantonen wie in meinem Kanton sieht, dem Kanton Bern, der immer sehr haushälterisch mit dem Boden umgegangen ist und trotzdem Mühe hat, die RPG-1-Umsetzung zu vollziehen, muss man sich schon die Frage stellen, ob wir jetzt schon wieder die nächsten Baustellen eröffnen wollen - im wahrsten Sinne des Wortes.
Es wurde jetzt von verschiedenen Vorrednern, auch von Herrn Girod, gesagt: Ja, wir müssen nach Lösungen suchen. Das ist eine edle Absicht. Aber in Hinblick auf die verschiedenen Anliegen muss man vielleicht noch irgendwie die Richtung vorgeben, in die diese Lösung dann gehen soll. Dazu habe ich leider gar nichts gehört.
Wir haben es in der Kommission schlicht nicht geschafft, eine Lösung zu finden, welche landwirtschaftlichen Tätigkeiten, städtischen, urbanen Bevölkerungsschichten, der Bauindustrie usw. irgendwie genügen kann. Wir haben diese Motion nach vorne und nach hinten entwickelt, und wir haben keinen gemeinsamen Nenner gefunden - nicht einmal in der Kommission. Wenn ein Thema derart unreif ist, muss man einfach auch einmal beim Nichteintreten bleiben können.
Warum sage ich das? Herr Jans sagt so einfach, dieser Kompensationsansatz sei wahnsinnig interessant. Wenn man aber den Kompensationsansatz so liest, wie ihn der Bundesrat vorgegeben hat, nämlich mit dem Gebiets- und Objektansatz, dann sieht man, dass der Gebietsansatz so gewählt ist, dass man durchaus in verschiedenen Zonen andere Tätigkeiten als landwirtschaftliche Tätigkeiten planen und umsetzen kann. Wenn ich dann auf der anderen Seite die Landschafts-Initiative anschaue, so sehe ich, dass es dort in diesen Zonen faktisch verboten wird, etwas anderes zu tun, als landwirtschaftlich tätig zu sein, und es wird in diesen Zonen keine Entwicklungsmöglichkeiten geben. Da muss ich mir dann schon die Frage stellen, ob man überhaupt noch weiss, was alles auf dem Tisch liegt.
Anders gesagt: Der Kompensationsansatz, mit dem Gebietsansatz, den der Bundesrat vorgegeben hat, ist total inkompatibel mit der Landschafts-Initiative. Man muss sich doch entscheiden, ob man schützen und es verbieten will, in diesen Zonen zu bauen, oder ob man es ermöglichen und Flexibilität will. Da sehe ich einfach diametral Entgegengesetztes - Widersprüche in Ihrer Argumentation, welche Sie leider heute nicht ausräumen konnten.
Die Flexibilität im Raumplanungsrecht ist dringend notwendig. Herr Girod, ich habe die Initiative der Jungen Grünen nicht mit Verweis auf die RPG-2-Revision abgelehnt. Ich habe sie abgelehnt, weil sie total untauglich war. Die Initiative der Jungen Grünen sah vor, dass es einen Flächenaustausch über die Kantone gibt. Jene Kantone, in denen zu wenig Bauzonen übrig sind, sollten von Kantonen Baugebiet erhalten, welche zu viel Bauzonen haben. Das ist ein absolut theoretisches Modell, das nicht einmal innerhalb einer Gemeinde oder innerhalb einer Gebietskörperschaft einer Agglomeration funktioniert. Deshalb ist das abgelehnt worden und nicht wegen der RPG-2-Debatte.
Ich möchte zum Schluss auch noch betonen, dass wir, wenn wir in der RPG-2-Revision oder bezüglich des Bauens [PAGE 2034] ausserhalb der Bauzonen wirklich etwas Gutes tun wollten, wahrscheinlich trotzdem versuchen müssten - und das würde der Landschafts-Initiative widersprechen -, Gebietskörperschaften so anzusehen, dass wirklich absolut individuelle Lösungen möglich wären. Demnach müsste es beispielsweise auch möglich sein, dass man einer Schreinerei, die noch wachsen wollte, das Wachstum ermöglicht, auch wenn sie neben einem Landwirtschaftsbetrieb betrieben wird, der ausserhalb des Baugebiets liegt, und die Schreinerei deshalb an diesem Ort eigentlich nicht wachsen dürfte. Was wäre nämlich die Konsequenz, wenn wir das nicht so regeln würden? Die Schreinerei wäre dort aufzugeben und in irgendein Gewerbegebiet zu verlagern, was jene Person, die den Betrieb wachsen lassen möchte, vielleicht nicht finanzieren könnte. Täte sie es trotzdem, wäre in der Gewerbezone neu zu bauen, während die Liegenschaft am alten Standort verfallen würde, sodass eine Bauruine zurückzubauen wäre, was horrende Kosten nach sich zöge. Das sind die realen Probleme des Bauens ausserhalb der Bauzonen. Ich kann aber, ehrlich gesagt, bei der RPG-2-Revision keinen Ansatz erkennen, wie man solche Probleme lösen würde. Es kann nicht sein, dass man, wo wir hier doch seriös arbeiten möchten, nicht weiss, in welche Stossrichtung man arbeiten soll, aber man dennoch versucht, etwas übers Knie zu brechen. Das ist nicht seriöse Legislativarbeit.
Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass wir nicht auf diese Vorlage eintreten sollten.