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Rösti Albert · Nationalrat · 2019-12-03

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-03

Wortprotokoll

Auch wenn Sie es nicht gerne hören und vorhin geschmunzelt haben, als Fragen gestellt wurden - und da hat ja die jetzt doch viel grössere grüne Fraktion mit den Bauern und auch mit unserer Fraktion einiges gemeinsam -: Das Beste, das Sie tun können, um die landwirtschaftliche Kulturfläche zu schützen und noch die Biodiversität zu erhöhen, ist es, im Mai einfach der Begrenzungs-Initiative zuzustimmen - da brauchen Sie dieses Gesetz nicht. Es ist einfach so! Es ist einfach so, wenn in diesem Land zu viel bebaut wird, wenn Sie Fläche schützen wollen. Sie können die 50[NB]000 Leute, die jährlich ins Land einwandern, nicht unter der Brücke schlafen lassen.

Das ist das Perfide an dieser Gesetzesvorlage - deshalb sind wir klar für Nichteintreten -: Diese Gesetzesvorlage will jetzt plötzlich die Bauern zu den Sündenböcken für die Überbauung der Fläche machen. Da sagt Herr Jans, wie viel mehr Fläche landwirtschaftliche Gebäude ausmachten. Ja, natürlich: Wir haben ein Tierschutzrecht, aber auch eine fünf- bis sechsfache Stallfläche, wenn man anstelle der bisherigen Anbindehaltung einen Laufstall macht. Das braucht mehr Fläche. Aber das effektive Problem der Überbauung dieses Landes ist nun weiss Gott nicht die Landwirtschaft, deren Anzahl Betriebe jährlich massiv abnimmt.

Dieses Gesetz ist jenseits jeglichen liberalen Geistes, da man von einem Eigentümer verlangt, dass er, wenn er einen Stall bauen will, bereits ein Pfandrecht darauf gewährt - sodass[NB]ihm also bereits Kosten entstehen, ohne dass er gebaut hat -, um dann den Rückbau zu finanzieren. Damit verhindern Sie in der Landwirtschaft jegliche Entwicklung, oder Sie wissen nicht, wie eng kalkuliert wird. Wenn Sie für den Rückbau eines normalen, durchschnittlichen Stalls bereits 50[NB]000 bis 100[NB]000 Franken auf die Seite legen müssen - so viel wird es kosten, da können Sie die Bauunternehmer hier fragen -, bekommen Sie von der Bank gar keine Kredite mehr, geschweige denn einen Investitionskredit, den es hierzu braucht. Deshalb ist auf ein solches Konzept nicht einzutreten.

Es wird alternativ zum Pfandrecht verlangt, volumenmässig gleich viel rückzubauen. Ja, jetzt gehen Sie mal die Realitäten anschauen, gehen Sie ins Appenzell, ins Berner Oberland, Sie können gehen, wohin Sie wollen: Die Bauern dort mit kleinen Gebäuden, die einen grösseren Stall, einen Laufstall, wie sich das heute gehört, bauen wollen - alle wollen tierfreundliche Haltungssysteme -, müssen ja dreimal ihr ganzes Gebäude abreissen, um diesen Stall volumenmässig zu kompensieren.

Es ist schlicht nicht möglich, meine Damen und Herren. Sie würgen die landwirtschaftliche Entwicklung ab in diesem Land. Das ist genau der Widerspruch von grüner Seite, der immer wieder festzustellen ist. Man will Vorschriften machen - jetzt dann auch mit der bereits angedrohten Initiative -, Vorschriften in der Schweiz, sodass unsere Bauern dann nicht mehr produzieren können. Und woher kommen dann die Lebensmittel? Aus aller Herren Ländern. Und wo ist dann die CO2-Bilanz dieser Lebensmittel? Wo ist die tierfreundliche Haltung von Fleisch aus Südamerika? Wo ist die Ökologie? Das vergessen Sie alles. Das können Sie dann nicht kontrollieren. Deshalb ist klar auf dieses Gesetz nicht einzutreten. Klar nicht einzutreten! Gerade aus ökologischen Gründen, gerade aus Biodiversitätsgründen ist nicht einzutreten auf ein solches Gesetz.

Ein weiterer Grund für ein Nichteintreten: Man will Speziallandwirtschaftszonen nahe der Bauzonen machen. Ich bin auch noch Gemeindepräsident und habe selber die Geschichten erlebt, die zeigen, was es braucht, um eine Bewilligung für einen Hühnermaststall erteilen zu können. Ja, wollen Sie jetzt einen solchen Maststall mit allen Geruchsbelästigungen in die Nähe einer Bauzone stellen? Das ist nicht möglich und schafft lediglich Probleme.

Das Hauptanliegen einer Revision gerade auch zum Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche, zum Schutz von Kulturland wäre es eigentlich, dass bestehende, nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Bauten auch für sinnvolles Wohnen genutzt werden können. Gerade im ländlichen Raum gibt es sehr viele Gebäude, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Lassen Sie doch wenigstens dort ein zeitgemässes Bauen zu. Die Voraussetzung dafür ist die Erschliessung durch Strassen, Kanalisation usw., das ist klar.

Hier will man - den Planungsansatz in allen Ehren - die Kantone arbeiten lassen. Sie wissen aber selber, wie lange das geht. Dabei gibt es eine einfache Lösung: Bestehende Bauten sollen dort, wo bereits gewohnt wird, vollständig für Wohnzwecke genutzt werden können, wenn sie nicht mehr landwirtschaftlich gebraucht werden. Dadurch sparen Sie wirklich Fläche, und bei diesem Ziel sind wir uns ja alle einig.

All die angeführten Aspekte stehen dermassen quer in der Landschaft, dass ein Nichteintreten gerechtfertigt ist. Mit einem Gesetz, das so verkehrt auf die Welt kommt, muss neu begonnen werden.