Feri Yvonne · Nationalrat · 2019-12-03
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-03
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: Die gesetzlichen Regelungen sind so anzupassen, dass alle Patienten und Patientinnen, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Von dieser Gebühr können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten und Patientinnen mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung ausgenommen werden.
Ist das wirklich die Lösung, um Kosten zu sparen oder die Bevölkerung über Geld quasi zu erziehen? Eine Gebühr belastet vor allem die Ärmsten, alte Personen und chronisch Kranke. Zudem würde sie neue Fehlanreize setzen, denn Patientinnen und Patienten könnten unnötigerweise stationäre Behandlungen verlangen, um die Gebühr zu umgehen. Der Entscheid muss bei den Notsuchenden liegen; sie müssen entscheiden, ob sie eine Apotheke, einen Hausarzt oder eine Konsultation auf einer Spitalnotfallstation benötigen. Sie mit einer Gebühr abzuschrecken, würde auch bedeuten, die freie Arzt- und Spitalwahl zu umgehen.
Sehr viele Menschen haben keinen Hausarzt mehr und reagieren erst im Notfall. In der Stadt ist es einfacher, ins Spital zu gehen, und auf dem Land findet man in der Regel nicht so schnell einen Hausarzt oder eine Hausärztin, weshalb wiederum die Notfallstation zum Zuge kommt. In unserer heutigen Gesellschaft findet jeder seinen eigenen Notfall so dramatisch, dass er oder sie ins Spital geht und nicht noch lange eine Alternative sucht. Säumige Prämienzahler und Prämienzahlerinnen werden vorzugsweise Ambulatorien ausserhalb ihres Gebiets aufsuchen, weil sie nur dort überhaupt noch behandelt werden.
Es bleiben auch viele offene Fragen. Ein Patient oder eine Patientin hat kein Geld dabei: Was geschieht mit dieser Person? Wird sie weggewiesen und hat dadurch nachfolgend grössere gesundheitliche Probleme? Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Wie gross ist der administrative Aufwand für den Vollzug dieser Gebühr? Frisst dieser Aufwand die Einnahmen weg?
Spitäler haben schon vor einigen Jahren angefangen, bei Eintritten in die Notfallaufnahme eine Triage durchzuführen, um zwischen leichten, mittelschweren und schweren Notfällen zu unterscheiden. Ausserdem wurden sogenannte [PAGE 2053] Notfallpraxen vorgelagert. Dieses System funktioniert sehr gut und kommt gleichzeitig dem veränderten Patientenverhalten mit einer medizinischen Rund-um-die-Uhr-Betreuung entgegen. Die Kantone und Spitäler können von sich aus aktiv werden, um die Triage zu handhaben. Wir brauchen dafür keine Gebühr zu installieren.
Zudem sind im Einzelfall Streitigkeiten darüber zu erwarten, ob es sich um einen Bagatellfall handelt oder eben nicht, denn eine Definition von "Bagatellfall" liegt nicht vor. Und oft stellt sich heraus, dass aus einem Bagatellfall ein Notfall wird - was dann?
Die SGK-S und eine Minderheit der SGK-N, welche ich hier vertrete, lehnen daher die vorliegende parlamentarische Initiative ab. Tun Sie es auch - sie ist nicht die Lösung.