Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-05

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Die Revision des Enteignungsgesetzes ist eine Auftragsarbeit, sie geht auf die Motionen Regazzi und Ritter zurück. Es wurde auf der einen Seite geltend gemacht, dass die Verfahren, wie sie heute im Enteignungsgesetz vorgesehen sind, nicht mit den Plangenehmigungsverfahren des Bundes abgestimmt sind. Das führe zu Rechtsunsicherheit.

Der Bundesrat hat diesen Handlungsbedarf anerkannt. Es ist so, dass heute die meisten Enteignungen im Zusammenhang mit Werken stattfinden, für die ein sogenanntes koordiniertes Verfahren nach Bundesrecht erforderlich ist, also zum Beispiel für Eisenbahnen oder Nationalstrassen. Mit dem Entwurf des Bundesrates können wir diese Realität jetzt im Gesetz abbilden. Das heisst, die Verfahrensbestimmungen des Enteignungsrechtes und der Spezialgesetze werden bei einem koordinierten Verfahren neu aufeinander abgestimmt. Damit können wir Rechtssicherheit schaffen; das ist ein wichtiger erster Punkt.

Ein zweiter Punkt: Handlungsbedarf hat man im Bereich der Organisation und Struktur der eidgenössischen Schätzungskommissionen festgestellt. Diese sind dann ja jeweils im Nachgang zu einem Plangenehmigungsverfahren an der Arbeit, wenn es um die Entschädigung für die enteigneten Rechte geht. Auch hier hat man festgestellt, dass sich das heutige Milizsystem mit schweizweit dreizehn Schätzungskreisen grundsätzlich bewährt hat. Wenn ein solcher Schätzungskreis aber durch ein Grossvorhaben übermässig belastet wird, dann kann es eben dazu führen, dass die Verfahren sehr lange dauern. Wir haben eine solche Situation im Raum Zürich, wo die Schätzungskommission sehr viele hängige Verfahren bezüglich Fluglärmentschädigung zu behandeln hat. Das ist natürlich ein Problem, vor allem vor dem Hintergrund von Artikel 29 der Bundesverfassung, der ja eine Beurteilung der Ansprüche innert angemessener Frist verlangt. Deshalb zielt die Vorlage des Bundesrates darauf ab, Flexibilität zu bringen, indem es kurzfristig möglich sein soll, Mitglieder einer eidgenössischen Schätzungskommission - allenfalls vorübergehend - auch hauptamtlich anstellen zu können.

Also Rechtssicherheit auf der einen Seite und klare Regelungen, auch damit die Schätzungskommissionen ihre Arbeit zeitgerecht erfüllen können, auf der anderen Seite - das sind die wesentlichen Punkte. Es gibt in der Detailberatung - der Kommissionssprecher hat es angesprochen - noch einen strittigen Punkt. Ich schlage Ihnen vor, dass ich dazu in der Detailberatung noch Stellung nehme.

Ich bitte Sie, wie Ihre einstimmige Kommission und wie auch der Nationalrat auf diese Vorlage einzutreten.