Wicki Hans · Ständerat · 2019-12-05
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-05
Wortprotokoll
Es ist natürlich schon so, dass der Kanton Nidwalden im Kanton Obwalden Land gekauft hat - weil es eben kein Obwaldner wollte. Wir haben dem Kanton Obwalden hier eigentlich quasi aus der Patsche geholfen. Das war auch gut so. Aber wir können hier auch etwas vereinbaren, wenn Kollege Ettlin dies möchte; der Kanton Nidwalden wäre sicher bereit, dieses Land seinem Kanton zu verkaufen. Es ist also nicht so tragisch.
Ich möchte jetzt aber zu Artikel 19 etwas sagen. Vorab darf ich noch meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin neu gewählter Präsident von Seilbahnen Schweiz. Die Seilbahnbranche ist von diesem Artikel sehr stark betroffen, weil sie ebenfalls das Enteignungsrecht beanspruchen kann, dies jedoch nur, sofern der geplante Bau der Nutzungsplanung entspricht und vorgängig - und jetzt kommt der "Casus knacksus" - Bemühungen für einen freihändigen Erwerb der geforderten Rechte nicht zum Ziel führten. Genau bei diesem Passus liegt meines Erachtens der springende Punkt. Es führt praktisch dazu, dass es attraktiver ist, keine Verhandlungen zu führen und sich stattdessen enteignen zu lassen. Das ist für die Seilbahnen dramatisch, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen! Wir haben die Legitimation, wir sind in der Nutzungsplanung enthalten, wir können dort durchgehen, aber wenn der Grundeigentümer das nicht will, sagt er einfach: Dann enteigne mich doch, und ich kriege Faktor sechs oder Faktor drei. Und das ist nicht korrekt! Denn im Gegensatz zu anderen Werken bleiben Enteigner und Enteignete bei Seilbahnen eben immer direkte Nachbarn, die über Jahrzehnte regelmässig aufeinander angewiesen sind.
Wie zudem bereits im Nationalrat festgehalten wurde, können bei Projekten des Bundes über 90 Prozent aller beanspruchten Flächen auf dem Weg einer gütlichen Einigung erworben werden. Entsprechend stellt die Enteignung schon heute lediglich eine Ultima Ratio dar. Mit der neuen Regelung werden nun plötzlich andere Spielregeln für eine bestimmte Kategorie von Land festgelegt.
Ich kann das Anliegen der Minderheit Rieder durchaus nachvollziehen, doch die Umsetzung erscheint mir sehr heikel.
Auf einen Punkt, den der Bundesrat vertieft abklären liess, möchte ich verweisen. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft klar fest: "In verfassungsmässiger Hinsicht ist somit festzustellen, dass sich die Entschädigung - nebst den übrigen verfassungsmässigen Prinzipien - alleine am durch eine Enteignung erlittenen Schaden zu orientieren hat. Diese volle Entschädigung darf demnach nur den erlittenen Schaden und keinen Gewinn beinhalten." Mit dem vorliegenden Vorschlag wird dies klar durchbrochen. Bereits die Einsetzung einer fixen Zahl ist problematisch, denn damit wird die Frage nach der Verhältnismässigkeit ausgeklammert. Zudem ist der Faktor sechs völlig willkürlich, wie auch der Faktor drei.
Der Antrag der Minderheit mag zwar als guter Kompromiss gemeint sein, doch das Problem liegt bereits im Grundsatz, denn die Zwecksetzung der Enteignung liegt darin, dass nur der Schaden ersetzt wird, der durch die Enteignung entsteht. Mit dem Beschluss des Nationalrates wird nun eine sachfremde Zielsetzung im Enteignungsgesetz festgelegt. Damit wird das Gesetz zu einem blossen Mittel zum Zweck für eine sachfremde Zielsetzung degradiert, nämlich für das Ziel, einen sorglosen Umgang mit Kulturland zu verhindern. Dieses Ziel ist an sich natürlich legitim, doch es muss mit den richtigen Mitteln erreicht werden. Die Instrumentalisierung des Enteignungsgesetzes ist dafür der falsche Weg, denn der Kulturlandverlust hat nur wenig mit Enteignung zu tun. Das Problem liegt vielmehr in anderen Bereichen, etwa in der Siedlungsentwicklung. Stichworte sind da Wohnansprüche und Bevölkerungswachstum. Doch auch der Landwirtschaftssektor selbst stellt einen starken Treiber für die Verwendung von Kulturland dar - ein Faktor, der in der politischen Diskussion meist stark unterschätzt wird.
Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, für Probleme auch die richtige Lösung zu finden. Eine bloss symbolische Gesetzgebung, die Zeichen setzen statt Probleme bewältigen will, entspricht nicht diesem Ziel. Vermengen wir nicht diese Ziele der Bodenpolitik mit dem Sinn und Zweck der Enteignung.
Ich empfehle Ihnen daher, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Passus des Nationalrates zu streichen.